Ich habe seit einigen Monaten einen neuen Chef.
Meine Stelle als wiss. Mitarbeiter läuft im Juni aus und es gibt wohl keine Verlängerung. Ich würde gerne an meinem Lehrstuhl habilitieren, jedoch meint mein Chef, diese Spezialiserung liegt ihm nicht, er baut den Bereich auch nicht weiter aus - deswegen auch keine Vertragsverlängerung. Über ein Stipendium könnte ich mir nun selbst eine Stelle schaffen, aber das mag er auch nicht (er mag wohl auch mich nicht).....
Frage:
ich finde da in der Habl.ordnung nichts:
BRAUCHE ich denn einen Betreuer, so ähnlich wie bei der Promotion? Meine Habil.ordnung lässt das kumulative Habilitieren zu - wie passt das mit "Betreuungsverhältnis" zusammen? Um zu veröffentlichen und Drittmittel einzuwerben, muss ich an einem Lehrstuhl verortet sein, keine Frage....
aber was ist mit "Betreuung"?
ich hoffe, ich konnte mich verständlich machen.
danke!
edit:
Anschlussfrage:
muss man in dem Fach habilitieren, indem man promoviert hat?
Der von meinem neuen Chef so verpöhnte Spezialbereich ist nämlich auch als eigenständiger Studiengang existent (und eine Spezialisierung meines Diplomstudiengangs).
Braucht eine (kumulative) Habil. einen Betreuer?
Re: Braucht eine (kumulative) Habil. einen Betreuer?
Hallo Kal-el,
so wie ich es verstanden habe, ist dies nicht zwingend gleich am Anfang notwendig. Du kannst alle deine Publikationen alleine/mit Kollaborationspartner schreiben. Wenn du denkst, du wärst fertig, gehst du damit zum Prof und der Uni und sagst du willst es dort einreichen. Da du nicht an diesem Lehrstuhl warst, musst du dann noch deine Lehrerfahrung nachholen (du musst normalerweise n-Stunden absolviert haben um deine Lehrbefähigung zu bekommen). Es kann allerdings sein, dass der Prof sagt, dass die Arbeiten nicht den Standard entspräche, es nicht sein Fach ist oder sonstwas. Dann musst du ggf woanders anklopfen. So hatte ich es verstanden, als ich vor einer Weile zu diesem Thema recherchierte. Da ich noch am schreiben bin, und noch an keiner Tür geklopft habe, kann ich nicht sagen ob es so aufgeht oder nicht.
Viel Erfolg, und melde dich, wenn du was verbindliches als Antwort bekommen hast.
so wie ich es verstanden habe, ist dies nicht zwingend gleich am Anfang notwendig. Du kannst alle deine Publikationen alleine/mit Kollaborationspartner schreiben. Wenn du denkst, du wärst fertig, gehst du damit zum Prof und der Uni und sagst du willst es dort einreichen. Da du nicht an diesem Lehrstuhl warst, musst du dann noch deine Lehrerfahrung nachholen (du musst normalerweise n-Stunden absolviert haben um deine Lehrbefähigung zu bekommen). Es kann allerdings sein, dass der Prof sagt, dass die Arbeiten nicht den Standard entspräche, es nicht sein Fach ist oder sonstwas. Dann musst du ggf woanders anklopfen. So hatte ich es verstanden, als ich vor einer Weile zu diesem Thema recherchierte. Da ich noch am schreiben bin, und noch an keiner Tür geklopft habe, kann ich nicht sagen ob es so aufgeht oder nicht.
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Re: Braucht eine (kumulative) Habil. einen Betreuer?
Deine Anschlussfrage aus dem "edit" sollte sich im Dekanat deiner Fakultät bzw deiner "Wunsch"-Fakultät klären lassen.
Ich habe in keiner HO Aussagen zu Betreuern gelesen, allerdings habe ich nicht allzu viele HOs angeschaut. In entsprechenden POs hingegen gibt es meist ganze Absätze dazu, welche Anforderungen ein(e) Betreuer*in zu erfüllen hat, um eben als solche(r) fungieren zu können/dürfen. Daraus würde ich schliessen, dass man keinen Habibiltationsbetreuer "BRAUCHT". Damit möchte ich keinesfalls aussagen, dass man keinen Betreuer braucht. Ich würde selbige(n) eher als Mentor*in sehen, der/die dich in sein/ihr Netzwerk aufnimmt, Steine aus dem Weg räumt, am Institut oder bzgl. Veröffentlichungen. Das führt mich zu dem Schluss, dass es für die Suche nach Mentor*in kein "zu früh" gibt, da jeder Stein, der aus dem Weg gekickt wurde, ein Stein ist, über den du nicht stolpern kannst.
Auch wenn am Ende des Prozesses die sog. Lehrbefugnis steht, ist Lehre amS eher niedrig bewertet. Formal wird der Teil wohl durch (meist) eine/zwei zum Prozedere gehörende Probevorlesung(en) abgefrühstückt.
Ich habe in keiner HO Aussagen zu Betreuern gelesen, allerdings habe ich nicht allzu viele HOs angeschaut. In entsprechenden POs hingegen gibt es meist ganze Absätze dazu, welche Anforderungen ein(e) Betreuer*in zu erfüllen hat, um eben als solche(r) fungieren zu können/dürfen. Daraus würde ich schliessen, dass man keinen Habibiltationsbetreuer "BRAUCHT". Damit möchte ich keinesfalls aussagen, dass man keinen Betreuer braucht. Ich würde selbige(n) eher als Mentor*in sehen, der/die dich in sein/ihr Netzwerk aufnimmt, Steine aus dem Weg räumt, am Institut oder bzgl. Veröffentlichungen. Das führt mich zu dem Schluss, dass es für die Suche nach Mentor*in kein "zu früh" gibt, da jeder Stein, der aus dem Weg gekickt wurde, ein Stein ist, über den du nicht stolpern kannst.
Auch wenn am Ende des Prozesses die sog. Lehrbefugnis steht, ist Lehre amS eher niedrig bewertet. Formal wird der Teil wohl durch (meist) eine/zwei zum Prozedere gehörende Probevorlesung(en) abgefrühstückt.
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Re: Braucht eine (kumulative) Habil. einen Betreuer?
Das Problem ist doch gar nicht der Betreuer, sondern die Lehrverpflichtung oder nicht?
Ich habe meine Promotion damals auch erst einen Monat vor Abgabe angemeldet. Bis dahin war ich einfach nur WiMa.
Aber ich habe halt ohne Anmeldung alle Erforderlichkeiten abgearbeitet.
Bei der Habilitation geht das nicht so einfach, weil man explizit Lehre nachweisen muss und diese nicht einfach so vom
Himmel fällt. Also die Fakultät gibt dir nicht einfach so eine Lehrveranstaltung, wenn du nicht auf dem Papier habilitierst
(behaupte ich jetzt einfach mal so ).
Ergo benötigst du einen Betreuer. Was der nun um Detail tut ist egal, aber du musst jemanden benennen. Wenn dein jetziger
Chef dich nicht mag, ist er schon einmal eine schlechte Wahl. Genauso wie die Entscheidung, unbedingt an dem Lehrstuhl zu
habilitieren. Wir reden hier schließlich von einer langjährigen Entscheidung.
Ich habe meine Promotion damals auch erst einen Monat vor Abgabe angemeldet. Bis dahin war ich einfach nur WiMa.
Aber ich habe halt ohne Anmeldung alle Erforderlichkeiten abgearbeitet.
Bei der Habilitation geht das nicht so einfach, weil man explizit Lehre nachweisen muss und diese nicht einfach so vom
Himmel fällt. Also die Fakultät gibt dir nicht einfach so eine Lehrveranstaltung, wenn du nicht auf dem Papier habilitierst
(behaupte ich jetzt einfach mal so ).
Ergo benötigst du einen Betreuer. Was der nun um Detail tut ist egal, aber du musst jemanden benennen. Wenn dein jetziger
Chef dich nicht mag, ist er schon einmal eine schlechte Wahl. Genauso wie die Entscheidung, unbedingt an dem Lehrstuhl zu
habilitieren. Wir reden hier schließlich von einer langjährigen Entscheidung.
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Re: Braucht eine (kumulative) Habil. einen Betreuer?
Nur am Rande:
Ist es nicht eine weitere Voraussetzung für die Habilitation, dass man nicht an der selben Uni habilitiert, an der man promoviert wurde?
Ich dachte das wäre mindestens eine ungeschriebene Regel, um den Austausch des wissenschaftlichen Nachwuchses zu fördern; wenn nicht sogar eine explizite Vorbedingung.
Ist es nicht eine weitere Voraussetzung für die Habilitation, dass man nicht an der selben Uni habilitiert, an der man promoviert wurde?
Ich dachte das wäre mindestens eine ungeschriebene Regel, um den Austausch des wissenschaftlichen Nachwuchses zu fördern; wenn nicht sogar eine explizite Vorbedingung.
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Re: Braucht eine (kumulative) Habil. einen Betreuer?
@Wierus Nach meinem Verständnis greift dein Einwand nicht in den ersten Teil der Habilitation, den Erwerb des Dr. habil., der die sog. Lehrbefähigung bescheinigt. Erst für die Erteilung der Lehrerlaubnis bzw die letztendliche Berufung käme das sog. Hausberufungsverbot zum Tragen, um -neben Nachwuchsaustauschförderung- vor allem Vetternwirtschaft zu "entfördern". Für Teil I setzen die mir bekannten HOs lediglich einen Passus zu den Voraussetzung (aus dem Gedächnits zitiert): "- das Recht, einen an einer inländischen Univ. erworbenen Dr.-Grad oder einen an in- oder ausländischen Univ. erworbenen gleichwertigen akad. Grad tragen zu dürfen", evtl ergänzt um Zusatzbedingungen für Habilitationszielfächer, die nicht mit dem Promotionfach übereinstimmen.
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Re: Braucht eine (kumulative) Habil. einen Betreuer?
Es gibt weder eine geschriebene noch ungeschriebene Regel, dass man sich nicht an der Uni habilitieren dürfte, an der man auch promoviert wurde. Natürlich kann man dann dort auch die Venia erhalten und als PD tätig sein und später evtl. als apl.-Prof. Gleichwohl ist es günstiger, seine Wirkungsstätte mal zu wechseln, z.B. durch einen mehrjährigen Postdoc im Ausland. Im Übrigen ist Vetternwirtschaft nicht notwendigerweise jeweils an eine Uni gebunden, sondern funktioniert über die sog. "Netzwerke" auch überregional.
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