Um das mal zusammenzufassen: Du würdest dein Gehalt beibehalten, dafür 3 normale Schultage arbeiten und 2 Tage Uni. Die 2 Tage Uni gelten unabhängig davon, ob das Semester läuft oder nicht.Derfreiburgfan hat geschrieben: ↑11.12.2018, 00:35 Wow danke.
Ich hätte 8 Stunden Seminar der Rest 12,5 für x.
So wie ich es verstanden habe ist in der semesterfreien Zeit 2 Tage Anwesenheit grob erwünscht.
Da muss ich dann Urlaub nehmen, wenn ich mal weg will.
Ich blicke das mit der Arbeitszeit nicht so recht, was wohl an meinem „NichtUnidasein“ hängt. Das bin ich nicht gewohnt.
Kernarbeitszeit heißt dann was an einer Uni?
Mit diesen Anwesenheitstagen schaut das Ganze schon anders aus.
Hinzu kommt halt auch die ca 1 Stunde Fahrzeit.
Von den 2 Tagen sind 8 Stunden Seminar. Da bleibt dir pro Woche unter 1 Tag für die Promotion, da du dein Seminar ja am 2. Tag auch noch vorbereiten musst - wenigstens kurz. Das klingt schwer realisierbar und wohl nur, wenn du deine Wochenenden opferst.
Als befristeter WiMa unter TVL-13 mit 50% hatte ich 2 Stunden Lehrverpflichtung, wenn ich mich recht erinnere, ggf. auch 2,5. Jedenfalls keine 8. Um wie viel würde sich denn deine Lehrverpflichtung an der Schule verringern? Bliebe es dabei, dass du insgesamt bei den 26 Stunden bleibst (mit Uni-Lehrdeputat), würde sich die Gesamtlehrvwerpflichtung erhöhen oder verringern?
Deine Fragen scheinen auch daher zu kommen, dass du noch nicht identifiziert hast, welche Regelungen für dich genau gelten. Stehst du weiterhin in einem Arbeitsverhältnis mit einer Abordnung oder in zwei Arbeitsverhältnissen, eines an der Schule und eines an der Uni? Das ist ja entscheidend für all diese Fragen. Kannst du denn die Fragen zu Urlaubsanspruch, Anwesenheitszeit usw nicht mit deinem Arbeitgeber klären?