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Re: "Dr. med." in Verwendung zu anderen "Dr. x" .....

Verfasst: 10.12.2018, 07:28
von daherrdoggda

Re: "Dr. med." in Verwendung zu anderen "Dr. x" .....

Verfasst: 10.12.2018, 09:37
von flip
Dell hat geschrieben: 09.12.2018, 21:00 Der Dr. med darf sich immer "Dr." nennen. Der Dr. xyz nicht.
:?:

Re: "Dr. med." in Verwendung zu anderen "Dr. x" .....

Verfasst: 10.12.2018, 10:43
von Nomen Nescio
Dell hat geschrieben: 09.12.2018, 21:00 Der Dr. med darf sich immer "Dr." nennen. Der Dr. xyz nicht.
Was möchtest du damit ausdrücken?
Jeder Satz, der "jede(r)" und/oder "immer/nie" enthält, ist falsch. ;)
Ich stelle die Gegenposition auf: Jede(r) darf sich "Dr." nennen, solange er/sie nicht behauptet, eine(r) zu sein. :lol:

Re: "Dr. med." in Verwendung zu anderen "Dr. x" .....

Verfasst: 10.12.2018, 15:49
von caipirinha11085
Zum Führen des verkürzten Titels ohne Angabe der Fachrichtung als Beispiel: Art. 67 BayHSchG - soweit ersichtlich keine Beschränkung für Mediziner. Schließt nicht unbedingt aus, dass sich diese angebliche Beschränkung nicht aus anderen Quellen ergibt, deswegen: Wer auch immer das hier in den Raum geworfen hat, woher habt ihr das (und woher kommt die umgekehrte Theorie, niemand außer Medizinern dürfte den Grad abgekürzt führen? :D) :stressed:

Re: "Dr. med." in Verwendung zu anderen "Dr. x" .....

Verfasst: 10.12.2018, 19:45
von Dell
Ich denke einige hier haben meinen Beitrag nicht richtig eingeordnet, allen voran der daherrdoggda mit seiner Aufzählung. Es gibt Einschränkung, um Irreführung zu verhindern, beispielsweise bei "gesundheitsnahen" Berufen, falls durch die "Abkürzung" von z.B. einem Dr. phil. zu Dr. der Grad aufgrund des Kontexts fälschlicher Weise als medizinische Qualifikation missinterpretiert werden könnte. Also ist der nicht-Dr.med. eben nicht immer frei auf Dr. abzukürzen.

Re: "Dr. med." in Verwendung zu anderen "Dr. x" .....

Verfasst: 10.12.2018, 20:51
von daherrdoggda
hast du ein beispiel?

Re: "Dr. med." in Verwendung zu anderen "Dr. x" .....

Verfasst: 10.12.2018, 23:16
von kal-el
....
aber umgekehrt ist es auch schlecht,
wenn der Dr. med. plötzlich Lehrern beibringen soll, wie man in kulturell heterogenen Klassen unterrichtet- das kann in´s Auge gehen.

Re: "Dr. med." in Verwendung zu anderen "Dr. x" .....

Verfasst: 10.12.2018, 23:51
von Dell
daherrdoggda hat geschrieben: 10.12.2018, 20:51 hast du ein beispiel?
§ 3 HWG iVm § 5 UWG werden von OLG und BGH entsprechend ausgelegt

Re: "Dr. med." in Verwendung zu anderen "Dr. x" .....

Verfasst: 11.12.2018, 00:45
von Nomen Nescio
Dell hat geschrieben: 10.12.2018, 19:45 Ich denke einige hier haben meinen Beitrag nicht richtig eingeordnet, allen voran der daherrdoggda mit seiner Aufzählung. Es gibt Einschränkung, um Irreführung zu verhindern, beispielsweise bei "gesundheitsnahen" Berufen, falls durch die "Abkürzung" von z.B. einem Dr. phil. zu Dr. der Grad aufgrund des Kontexts fälschlicher Weise als medizinische Qualifikation missinterpretiert werden könnte. Also ist der nicht-Dr.med. eben nicht immer frei auf Dr. abzukürzen.
Anderseits behauptest du, dass der Architekt Bob Baumeister mit seinem Kumpel Dr. med. Reiner Wahnsinn eine Firma eröffnen kann und ungefährdet "Crash Construct - Architekturbüro - Inh. Bob Baumeister & Dr. Reiner Wahnsinn" aufs Türschild schreiben darf? Ich fürchte, die "Idiotenquote" bzgl (unbeabsichtigter) Irreführung wäre damit mehr als ausgereizt. :)
Ich sehe einen Unterschied zwischen "sich Dr. nennen" und Führung des "Titels" in einer umsatzorientierten Aussendarstellung AKA Werbung, insofern geht ein ansehnlicher Teil des Mißverständnis auf dich. ;) Natürlich ist es für potentielle Kunden einer Arztpraxis relevant, dass eine zwischen Mensa und Toilette geschriebene Diss den/die Inhaber*in deutlich besser qualifiziert, zu sagen "Sie rauchen zu viel, fressen und saufen ebenfalls zu viel!" :lol:

Re: "Dr. med." in Verwendung zu anderen "Dr. x" .....

Verfasst: 11.12.2018, 06:59
von Eva
daherrdoggda hat geschrieben: 10.12.2018, 20:51 hast du ein beispiel?
Ich kenne eine promovierte Germanistin, die inzwischen hauptberuflich Shiatsu-Massagen anbietet, d.h. im Gesundheitswesen tätig ist. In diesem Kontext taucht nirgends ihr Dr. auf. Wäre wohl so ein Fall, wo nicht suggeriert werden soll/darf, man habe es mit einem Anbieter mit medizinischem Hintergrund zu tun, weil landläufig ja gern aus Dr. = Arzt geschlossen wird.