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Doktorand auf 450€ Basis?

Verfasst: 15.06.2018, 18:33
von ZooVet
Hallo liebe Doktoranden,

vor kurzem habe ich mein Examen in der Veterinärmedizin geschafft und beginne nun mit einer Doktorarbeit, die ich allerdings als externe Doktorandin ausführen werde.

Nun hat sich die Möglichkeit aufgetan, meine Arbeit mit der Praxis zu verbinden. Dabei wurde mir (aus finanziellen Gründen) nur eine 450€ Stelle angeboten. Allerdings ist das Institut der TVÖD unterstellt und damit ich der Gruppe 13.
Dabei kann ich für eine 450€ Stelle gerade einmal 16,6 h / Monat arbeiten was sich natürlich weder für das Institut noch für mich richtig lohnt. Da dies dem Institut vorher anscheinend nicht so bewusst war suchen wir nun nach Lösungen.
(Hinweis: Auf ein Stipendium werde ich mich jetzt bewerben, da ist nur natürlich keine Garantie auf Erfolg!)

Ist jemand in einer ähnlichen Situation oder arbeitet in einem vergleichbaren Arbeitsverhältnis? Auch dem TVÖD unterstellt?
Oder wie werden bei euch die Doktorandenstellen finanziert?

Re: Doktorand auf 450€ Basis?

Verfasst: 16.06.2018, 18:38
von Vollkornpizza
Hallo,

ich sehe nicht, inwiefern es sich für dich lohnen sollte, einen 450€ Job anzunehmen. davon hast du doch nichts. Warum arbeitetst du nicht Teilzeit in einer Praxis oder einer Tierklinik?

Viele Grüße
VP

Re: Doktorand auf 450€ Basis?

Verfasst: 16.06.2018, 19:33
von flip
momenti

Ok, ich musste das erst einmal nachlesen. Also die rechtliche Regelung ist,
dass ich den gesetzlichen E13 Bruttolohn durch die monatliche Stundenzahl teile, damit ich den Stundensatz für den Nettotarif bekomme.
Das ergibt ja nun wenig bis gar keinen Sinn. Dann sei mal froh, dass du keine Erfahrung hast, sonst wären es noch weniger Stunden. ;)

Also, ist die Frage, warum dich das Institut überhaupt nach E13 einstufen will. Bei uns gab es mal WHK-Stellen mit Stundensatz, vielleicht können sie die ja noch ausgraben.

Re: Doktorand auf 450€ Basis?

Verfasst: 16.06.2018, 19:48
von caipirinha11085
Wenn das Institut dir keine andere Stelle bieten kann und auch kein Drittmittelprojekt vorhanden ist, auf dem du sinnvoll arbeiten kannst, würde ich dir raten, dir eine andere, besser bezahlte Stelle zu suchen. Der einzige Vorteil dieser 450 €-Stelle wäre ja, dass du viel Zeit für deine Diss hast, aber finanzieren kann man seinen Lebensunterhalt davon nicht..

Re: Doktorand auf 450€ Basis?

Verfasst: 16.06.2018, 20:33
von Nomen Nescio
Einerlei, für wieviele Stunden der Satz rechnerisch reichen würde, von 450€ pro Monat lässt sich kaum exisitieren. Das liegt je nach Region und Tarif (evtl. deutlich) unter 50% ALG II (Hartz IV) Satz, wenn man KV und Mietleistungen mitrechnet. Weitere Probleme, zuzüglich zum Einkommen unter Existenzminimum, kommen auf dich zu, sobald du über längeren Zeitraum (2 oder 3 Monate pro Steuerjahr, soweit ich weiss) dazu verdienst. Dann nämlich werden die 450€ ebenfalls sozial- und rentenversicherungspflichtig -ohne AG-Anteile, denn dieser hat sich per Pauschalzahlung freigekauft, sowie steuerpflichtig.
Wenn das für dein Institut Neuland ist, frage ich mich, ab welcher Uhrzeit die Leutchen mal versuchsweise ihr Gehirn einschalten. Sorry, aber das ist die sanfteste Formulierung, die mir dazu einfällt.

@flip Wenn das Institut im TvÖD angesiedelt ist, wird vermutlich bei Ausbildungsstand "Master" automatisch nach Grp 13 eingestellt, was wenig Spielraum für "kreative Lösungen" lässt..

Re: Doktorand auf 450€ Basis?

Verfasst: 16.06.2018, 21:42
von Wierus
Hallo ZooVet,

du hättest als letzte Option noch die Möglichkeit, einem weiteren Minijob (bzw. 450€-Nebenjob) nachzugehen: Telefonist, Kellner, Kassierer, Nachhilfe etc.pp. Das wären dann je nach Branche (und Bezahlung) allerdings zwischen c.a. 10 und 20 Stunden fachfremde Tätigkeiten pro Woche. Zwei Minijobs lassen sich zumindest problemlos kombinieren; denkbar wäre auch die Kombination von Minijob und Midijob (= Nebenjob mit bis zu 850€).

Gruß

Re: Doktorand auf 450€ Basis?

Verfasst: 17.06.2018, 02:25
von flip
Nomen Nescio hat geschrieben: 16.06.2018, 20:33 @flip Wenn das Institut im TvÖD angesiedelt ist, wird vermutlich bei Ausbildungsstand "Master" automatisch nach Grp 13 eingestellt, was wenig Spielraum für "kreative Lösungen" lässt..
Daher der Hinweis mit der WHK-Stelle. Diese ist nicht dem TvÖD zugeordet, obgleich das Institut dies ist.
Und ja, ich rate auch dringend davon ab. Das riecht schon wieder nach Ausbeutung und die Institutsleiter werden auch nur so tun, als ob sie das nicht wirklich kennen werden. In der Tiermedizin wird doch mit Abstand am meisten ausgebeutet.

Re: Doktorand auf 450€ Basis?

Verfasst: 17.06.2018, 09:58
von caipirinha11085
Wierus hat geschrieben: 16.06.2018, 21:42 Hallo ZooVet,

du hättest als letzte Option noch die Möglichkeit, einem weiteren Minijob (bzw. 450€-Nebenjob) nachzugehen: Telefonist, Kellner, Kassierer, Nachhilfe etc.pp. Das wären dann je nach Branche (und Bezahlung) allerdings zwischen c.a. 10 und 20 Stunden fachfremde Tätigkeiten pro Woche. Zwei Minijobs lassen sich zumindest problemlos kombinieren; denkbar wäre auch die Kombination von Minijob und Midijob (= Nebenjob mit bis zu 850€).

Gruß
Die Vorteile eines Minijobs bleiben bei der Kombination mehrerer Minijobs aber nur gewahrt, wenn man insgesamt unter 450 Euro verdient. Bei Midijob bzw Hauptbeschäftigungsverhältnis + Minijob bleibt nur der erste Minijob befreit von der Sozialversicherungspflicht und Rentenversicherungspflicht.

Re: Doktorand auf 450€ Basis?

Verfasst: 17.06.2018, 13:37
von Wierus
caipirinha11085 hat geschrieben: 17.06.2018, 09:58
Wierus hat geschrieben: 16.06.2018, 21:42 Hallo ZooVet,

du hättest als letzte Option noch die Möglichkeit, einem weiteren Minijob (bzw. 450€-Nebenjob) nachzugehen: Telefonist, Kellner, Kassierer, Nachhilfe etc.pp. Das wären dann je nach Branche (und Bezahlung) allerdings zwischen c.a. 10 und 20 Stunden fachfremde Tätigkeiten pro Woche. Zwei Minijobs lassen sich zumindest problemlos kombinieren; denkbar wäre auch die Kombination von Minijob und Midijob (= Nebenjob mit bis zu 850€).

Gruß
Die Vorteile eines Minijobs bleiben bei der Kombination mehrerer Minijobs aber nur gewahrt, wenn man insgesamt unter 450 Euro verdient. Bei Midijob bzw Hauptbeschäftigungsverhältnis + Minijob bleibt nur der erste Minijob befreit von der Sozialversicherungspflicht und Rentenversicherungspflicht.
Die Abzüge bei zwei Minijobs bzw. einem Midi-Job sind minimal. Wenn man nahe der 850€ bleibt, also in der steuerlich weiterhin begünstigten "Gleitzone", belaufen sich alle Pflichtbeiträge zu Arbeitslosen- und Rentenversicherung hier in Hessen auf c.a. 120 Euro. Und auch wenn man darüber liegt, steigern sie sich ganz allmählich.

Ich verstehe auch die Angst vor den Pflichtbeiträgen nicht ganz, denn die bleiben niedrig, selbst wenn man mit zwei Minijobs oder Minijob+Midijob darüber liegt: https://www.nebenjob.de/ratgeber_nebenj ... eber6.html

Re: Doktorand auf 450€ Basis?

Verfasst: 17.06.2018, 18:02
von caipirinha11085
Es geht nicht um 'Angst vor Pflichtbeiträgen', sondern dass es gegenüber einem 'normalen' Job keine Vorteile hinsichtlich der zu leistenden Abgaben bietet. ;)