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Immatrikuliert bleiben nach Disputation

Verfasst: 17.04.2018, 19:29
von doktorand1984
Hallo an alle,

Nach einer großen Zeit von Arbeitslosigkeit und schlechten Jobs habe ich endlich eine interessante und für meine Karriere relevante Stelle gefunden, aber sie ist eine Hiwi-Stelle. In sich selbst ist es kein Problem, das Gegenteil eigentlich: 20 Stunden pro Woche, Lohn weit über mindesten Lohn, die Zusammenhänge sind aber kompliziert.
Ich habe meine Diss eingereicht und werde sie sehr wahrscheinlich nächsten Monat verteidigen. Als ich den Job angenommen habe, dachte ich, es wäre kein Problem, weil man nur Doktor ist, wenn man den Doktortitel erhält und dafür muss ich meine Diss publizieren. So habe ich hier in Deutschland immer wieder gehört. Dann plante ich die Diss mit aller Ruhe für die Publikation vorzubereiten, während ich noch als Doktorand immatrikuliert bleibe und in der obengenannten Stelle arbeite. Jetzt aber frage ich mich: darf ich es überhaupt? Nach der Hiwi-Ordnung meiner Uni darf man nicht „nach der Promotion“ als Hiwi arbeiten, aber was wird unter „nach der Promotion“ verstanden? Nach der Verteidigung, wie ich dachte und jetzt vermute (Bis ich den Doktortitel erhalte, bin ich noch ein Doktorand, ergo ist meine Promotion noch nicht fertig. Macht es Sinn?) ? Oder nach dem Bestehen der mündlichen Prüfung?
Wenn die zweite Option der Fall ist, was könnte ich tun, damit ich noch die Stelle behalten kann? Es wäre für mich sehr frustrierend, diese Möglichkeit aufzugeben...

Re: Immatrikuliert bleiben nach Disputation

Verfasst: 17.04.2018, 22:06
von Green Goddess
doktorand1984 hat geschrieben:...Nach der Hiwi-Ordnung meiner Uni darf man nicht „nach der Promotion“ als Hiwi arbeiten, aber was wird unter „nach der Promotion“ verstanden? Nach der Verteidigung, wie ich dachte und jetzt vermute (Bis ich den Doktortitel erhalte, bin ich noch ein Doktorand, ergo ist meine Promotion noch nicht fertig. Macht es Sinn?) ? Oder nach dem Bestehen der mündlichen Prüfung?...
Ich fürchte, wir müssen ein paar Begrifflichkeiten klären. Die Promotion besteht üblicherweise aus 2 Teilen, einer schriftlichen Arbeit (der Dissertation) und einer mündlichen Prüfung, Disputation oder Rigorosum, je nach lokalen Befindlichkeiten. Die mündl. Prüfung wird umgangssprachlich als "Verteidigung" bezeichnet. Insofern verstehe ich nicht deine Unterscheidung zwischen "nach der Verteidigung" und "nach der mündlichen Prüfung", basierend auf meiner/-m (lokalen) Erfahrung/Wissensstand. Der nächste Schritt ist die Veröffentlichung, Voraussetzung dazu ist die sog. Imprimatur, was ggflls einige Nacharbeiten an der Dissertation bedingt.
Nach meinem Kenntnisstand ist die Promotion mit Bestehen beider Teilprüfungen (schriftl. u. mündl.) beendet, zu diesem Zeitpunkt wird die Urkunde samt Benotung ausgestellt, für die Uni ist der Drops gelutscht. ;) Zu trennen ist davon allerdings das Recht, den erwobenen akad. Grad "Dr. <Spezifizierung>" zu tragen. Dieses wird mit Veröffentlichung und dem Erfüllen div. Formalia wie Bibliotheksexemplare, etc. erworben.
*edit* Nochmal gelesen und Fehlformulierung entdeckt. "Nach der mündl. Prüfung gibt es keine Urkunde, sondern lediglich eine Bescheinigung über die erfolgreiche Ableistung der beiden Teilprüfung samt Benotung, Urkunde gibt es nach Veröffentlichung." Erst in der Urkunde steht dann auch etwas vom erworbenen akad. Grad. ;)

Re: Immatrikuliert bleiben nach Disputation

Verfasst: 17.04.2018, 23:37
von Wierus
doktorand1984 hat geschrieben:Nach der Hiwi-Ordnung meiner Uni darf man nicht „nach der Promotion“ als Hiwi arbeiten, aber was wird unter „nach der Promotion“ verstanden?
Im Regelfall gilt eine Promotion in Deutschland dann als abgeschlossen, wenn die Dissertation mit Erlaubnis der Gutachter und/oder der Promotionskommission veröffentlicht wurde.

Re: Immatrikuliert bleiben nach Disputation

Verfasst: 18.04.2018, 09:54
von Green Goddess
Wie oben formuliert, entspricht meine Darstellung eben meinem Kenntnisstand. Unterstützt wird die Position durch die PO des FB M&I der WWU Münster (an der ich seinerzeit angefangen hatte) vom 25.1.2016.
§ 13
Vollziehung der Promotion

Ist die mündliche Prüfung bestanden, promoviert die Dekanin / der Dekan die Bewerberin /
den Bewerber zum Doktor der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat., Doctor rerum naturalium)
bzw. Doktor der Philosophie (Dr. phil., Doctor philosophiae) und nimmt ihr / ihm dabei durch
Handschlag das Gelöbnis ab, dass sie / er jederzeit bestrebt sein will, den ihr / ihm
verliehenen Doktorgrad vor jedem Makel zu bewahren, sich in ihrer / seiner
wissenschaftlichen Arbeit und in ihrer / seiner Lebensführung dieses Titels würdig zu
erweisen und jederzeit nach bestem Wissen und Gewissen die Wahrheit zu suchen und zu
bekennen. Dabei wird der Bewerberin / dem Bewerber eine Bescheinigung über die
bestandene Promotionsprüfung, die die Gesamtbeurteilung enthält (§ 12), überreicht. Die
Bescheinigung berechtigt noch nicht zur Führung des Doktortitels.
Es mag abweichende Ausführungen geben, meinetwegen auch in der Mehrzahl der POs, letztendlich ist ausschlaggebend, wie die für TE geltende PO diesen Aspekt regelt. Als Indiz für die "Nichtabwegigkeit" meiner Meinung werte ich, dass auf der Promo-Urkunde das Datum der Disputation/des Rigorosums steht. Es sollte mich wundern, wenn dies nicht auf die überwiegende Mehrzahl der Urkunden zutrifft.

Re: Immatrikuliert bleiben nach Disputation

Verfasst: 18.04.2018, 13:10
von praktikum
doktorand1984 hat geschrieben: Nach einer großen Zeit von Arbeitslosigkeit und schlechten Jobs habe ich endlich eine interessante und für meine Karriere relevante Stelle gefunden, aber sie ist eine Hiwi-Stelle. In sich selbst ist es kein Problem, das Gegenteil eigentlich: 20 Stunden pro Woche, Lohn weit über mindesten Lohn, die Zusammenhänge sind aber kompliziert.
Mit abgeschlossenem Studium sollte man sich eigentlich nicht am Mindestlohn orientieren müssen. Hiwi-Stellen sind, wie der Name schon sagt, für Studenten gedacht und nicht für fertig ausgebildete Akademiker und vor allem nicht für Promovierte.
Dein Problem ist aber ein ganz anderes: viele Unis haben so eine Art Maximalverweildauer auf Stellen. Das kommt daher, dass es hier um den öffentlichen Dienst geht und ab einer bestimmten Verweildauer die Möglichkeit besteht, sich fest einzuklagen.

Es könnte daher auf Dauer die Situation entstehen, dass Dich jemand bei der Personalabteilung aus moralischen Gesichtsgründen anschwärzt (promoviert auf Hiwistelle) und diese dann aber wegen der Verweildauer aktiv wird, falls sie es nicht vorher selber merken. Die Stelle hat so oder so keine Zukunft, tut mir Leid.

Re: Immatrikuliert bleiben nach Disputation

Verfasst: 19.04.2018, 12:04
von doktorand1984
praktikum hat geschrieben:Mit abgeschlossenem Studium sollte man sich eigentlich nicht am Mindestlohn orientieren müssen. Hiwi-Stellen sind, wie der Name schon sagt, für Studenten gedacht und nicht für fertig ausgebildete Akademiker und vor allem nicht für Promovierte.
Ich muss sagen, dass mit einem im Ausland abgeschlossenem Studium der Mindestlohn eine traurige Realität ist, aber das ist nicht das Thema meiner Frage, noch die Natur der Arbeit

Auf Dauer will ich nicht bleiben. Ich hätte vor, ein Jahr oderso dort zu arbeiten, mindestens bis zur Publikation der Diss. Es wäre eine sinnvolle Überbrücke zwischen Promotion und etwas langfristiges.

Re: Immatrikuliert bleiben nach Disputation

Verfasst: 21.04.2018, 05:50
von praktikum
doktorand1984 hat geschrieben:
praktikum hat geschrieben:Mit abgeschlossenem Studium sollte man sich eigentlich nicht am Mindestlohn orientieren müssen. Hiwi-Stellen sind, wie der Name schon sagt, für Studenten gedacht und nicht für fertig ausgebildete Akademiker und vor allem nicht für Promovierte.
Ich muss sagen, dass mit einem im Ausland abgeschlossenem Studium der Mindestlohn eine traurige Realität ist, aber das ist nicht das Thema meiner Frage, noch die Natur der Arbeit

Auf Dauer will ich nicht bleiben. Ich hätte vor, ein Jahr oderso dort zu arbeiten, mindestens bis zur Publikation der Diss. Es wäre eine sinnvolle Überbrücke zwischen Promotion und etwas langfristiges.
Das Studium scheint doch anerkannt worden zu sein, sonst ginge die Promotion doch nicht. Die Sache mit dem Hiwi-Job ist durchaus ein Thema Deiner Frage, weil Du als fertig promovierter Mensch eine Hiwi-Stelle blockieren möchtest. Das ist eben irgendwie komisch und führt eventuell mal zu Rückfragen. DIe Stelle muss doch irgendwo herkommen, warum geht das denn nicht als PostDoc? Selbst eine 25% Stelle als Postdoc, bei der Du in der Praxis 50% oder 75% arbeitest, ist für Deinen Lebenslauf besser, als eine 50% Hiwistelle.

Re: Immatrikuliert bleiben nach Disputation

Verfasst: 21.04.2018, 14:50
von Wierus
praktikum hat geschrieben:Selbst eine 25% Stelle als Postdoc, bei der Du in der Praxis 50% oder 75% arbeitest, ist für Deinen Lebenslauf besser, als eine 50% Hiwistelle.
Kommt doch immer darauf an wie man das im Lebenslauf verkaufen kann. Muss man überhaupt erwähnen, dass es eine "HiWi"-Stelle ist? Einfach den Inhalt der Tätigkeit ausführen, fertig. Dass man bloß ein Hiwi war, muss doch keiner wissen.

Re: Immatrikuliert bleiben nach Disputation

Verfasst: 21.04.2018, 15:55
von praktikum
Wierus hat geschrieben: Kommt doch immer darauf an wie man das im Lebenslauf verkaufen kann. Muss man überhaupt erwähnen, dass es eine "HiWi"-Stelle ist? Einfach den Inhalt der Tätigkeit ausführen, fertig. Dass man bloß ein Hiwi war, muss doch keiner wissen.
Man arbeitet sich eigentlich nicht durchs Studium und die Promotion, um danach am Lebenslauf herumschrauben zu müssen. Was für eine Stelle es ist, steht doch spätestens in den entsprechenden Unterlagen. Bei der Gehaltsverhandlung (Vergleich zu vorheriger Stelle) kann das Thema ebenfalls auftauchen.

Re: Immatrikuliert bleiben nach Disputation

Verfasst: 21.04.2018, 23:27
von Wierus
praktikum hat geschrieben:
Wierus hat geschrieben: Kommt doch immer darauf an wie man das im Lebenslauf verkaufen kann. Muss man überhaupt erwähnen, dass es eine "HiWi"-Stelle ist? Einfach den Inhalt der Tätigkeit ausführen, fertig. Dass man bloß ein Hiwi war, muss doch keiner wissen.
Man arbeitet sich eigentlich nicht durchs Studium und die Promotion, um danach am Lebenslauf herumschrauben zu müssen.
Ähh... ist das nicht heutzutage absoluter Standard, sich möglichst positiv herauszustellen? Und am Ende klopft man dir noch auf die Schulter und sagt: "Na, da haben sie uns einen ziemlichen Bockmist erzählt, aber sie können sich präsentieren! Gefällt uns!"