Kompliziertes Verhältnis DV
Verfasst: 14.03.2018, 16:40
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem - bin seit etwa 7 Jahren angenommener Doktorand - mein DV ist schon emeritiert und schon etwas in die Jahre gekommen.
Wenn er mal was liest, ist das Feedback ganz schön diffus und jedesmal anders. Mal gibt es eine Hinhaltetaktik, mal nichts - das übliche halt. ich möchte das nun so nicht mehr hinnehmen. Daher meine Fragen:
an der Uni gibt es Richtlinien für den Umgang mit dem wissenschaftlichen Nachwuchs. Da ist auch eine Betreuungsvereinbarung (Zeitraum, Thema, etc.) gefordert, die man mit dem DV abschließen soll. Nun die Fragen an euch:
1. Kann der DV diese Betreuungsvereinbarung verweigern? Wenn ich Ihn auf so etwas anspreche, sagt er immer: Sie können Sie auch jemand anderen suchen
2. Kann ein DV einfach mal so das Thema ändern bzw. Änderungen anordnen? Auch Dinge, die nicht besprochen waren?
3. Kann er die Betreuung einfach "verweigern"? Was passiert in diesem Fall, wenn ich einfach abgebe?
4. Nach 20 Semestern muss die Promotion abgeschlossen sein - was passiert, wenn ich diese Zeit überschreite?
5. Kann man eigentlich innerhalb der Fakultät den DV wechseln?
6. Hat jemand Erfahrung mit Gesprächen mit dem Ombudsmann?
7. Gibt es außeruniversitäre Instanzen, die unterstützen können?
8. Was passiert eigentlich im Todesfall bzw. schwerer Krankheit des DV? Hat die Uni da eine Art Verantwortung?
9. Gibt es sonst irgendwelche Tips`?
Danke für Antworten, Erfahrungen, Empfehlungen
ich habe folgendes Problem - bin seit etwa 7 Jahren angenommener Doktorand - mein DV ist schon emeritiert und schon etwas in die Jahre gekommen.
Wenn er mal was liest, ist das Feedback ganz schön diffus und jedesmal anders. Mal gibt es eine Hinhaltetaktik, mal nichts - das übliche halt. ich möchte das nun so nicht mehr hinnehmen. Daher meine Fragen:
an der Uni gibt es Richtlinien für den Umgang mit dem wissenschaftlichen Nachwuchs. Da ist auch eine Betreuungsvereinbarung (Zeitraum, Thema, etc.) gefordert, die man mit dem DV abschließen soll. Nun die Fragen an euch:
1. Kann der DV diese Betreuungsvereinbarung verweigern? Wenn ich Ihn auf so etwas anspreche, sagt er immer: Sie können Sie auch jemand anderen suchen
2. Kann ein DV einfach mal so das Thema ändern bzw. Änderungen anordnen? Auch Dinge, die nicht besprochen waren?
3. Kann er die Betreuung einfach "verweigern"? Was passiert in diesem Fall, wenn ich einfach abgebe?
4. Nach 20 Semestern muss die Promotion abgeschlossen sein - was passiert, wenn ich diese Zeit überschreite?
5. Kann man eigentlich innerhalb der Fakultät den DV wechseln?
6. Hat jemand Erfahrung mit Gesprächen mit dem Ombudsmann?
7. Gibt es außeruniversitäre Instanzen, die unterstützen können?
8. Was passiert eigentlich im Todesfall bzw. schwerer Krankheit des DV? Hat die Uni da eine Art Verantwortung?
9. Gibt es sonst irgendwelche Tips`?
Danke für Antworten, Erfahrungen, Empfehlungen