Hallo!
Ich promoviere derzeit und habe eine halbe Stelle in einem Drittmittel-Projekt. Nun wird mir an einer anderen Uni eine halbe Mitarbeiterstelle mit Lehrtätigkeit angeboten. Es wäre echt verlockend, die anzunehmen und die alte Stelle zu behalten (die räumliche Entfernung hält sich in Grenzen) - endlich mal eine "volle Stelle", quasi. Aber darf ich denn gleichzeitig zwei halbe Stellen an verschiedenen Unis besetzen? Beide sind übrigens Stiftungsunis, falls das eine Rolle spielt.
Ich würde mich über Infos freuen, auch über einen Verweis an andere Stelle, falls ich hier mit meiner Frage nicht richtig bin.
Danke!
Darf ich zwei halbe Stellen an Universitäten besetzen?
Da würde ich mal in Deinen Arbeitsvertrag schauen, was der dazu sagt. Grundsätzlich sehe ich da keine Bedenken.
ABER: Dir sollte klar sein, dass zwei halbe Stellen nicht nur ein ganzes Gehalt sondern auch ganze Arbeit bedeuten (und zwar im Zweifel von letzterem mehr als bei einer ganzen Stelle). Deine Diss beansprucht ja auch noch etwas Zeit. Ist es nicht attraktiver, sich erstmal mit einer halben Stelle zu begnügen und dann mit abgeschlossener Diss eine "richtige" Stelle anzutreten? Dieser Spruch mit den zwei Hochzeiten hat eine Menge für sich...
Was mir noch einfällt: Die zweite Stelle müsstest Du dann auch erstmal als Zweitjob versteuern (die Lohnsteuerkarte hat ja der erste Arbeitgeber). Das kannst Du Dir dann zwar mit der Lohnsteuererklärung teilweise zurückholen, aber nur zeitversetzt.
ABER: Dir sollte klar sein, dass zwei halbe Stellen nicht nur ein ganzes Gehalt sondern auch ganze Arbeit bedeuten (und zwar im Zweifel von letzterem mehr als bei einer ganzen Stelle). Deine Diss beansprucht ja auch noch etwas Zeit. Ist es nicht attraktiver, sich erstmal mit einer halben Stelle zu begnügen und dann mit abgeschlossener Diss eine "richtige" Stelle anzutreten? Dieser Spruch mit den zwei Hochzeiten hat eine Menge für sich...
Was mir noch einfällt: Die zweite Stelle müsstest Du dann auch erstmal als Zweitjob versteuern (die Lohnsteuerkarte hat ja der erste Arbeitgeber). Das kannst Du Dir dann zwar mit der Lohnsteuererklärung teilweise zurückholen, aber nur zeitversetzt.
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