Bewerbungsverfahren Studienstiftung

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Lydian
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Bewerbungsverfahren Studienstiftung

Beitrag von Lydian »

Hallo :-)

Ich durchlaufe gerade das sehr komplizierte Bewerbungsverfahren bei der Studienstiftung und werde aus den Angaben nicht ganz schlau. Es ist immer die Rede von zwei Gutachten, die im Auswahlausschuss miteinbezogen werden. Hat man dann also derzeit (das ändert sich ja anscheinend öfter) zwei Gespräche oder nur eines?

Liebe Grüße und vielen Dank
L.
Leolina
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Re: Bewerbungsverfahren Studienstiftung

Beitrag von Leolina »

Du durchläufst ein Gesprächsgutachten. Zusätzlich dazu werden noch zwei schriftliche Gutachten fachnaher Gutachter eingeholt. Die musst Du also nicht treffen, sie lesen Dein Exposé und bewerten es. Du kannst hier Wissenschaftler aus Deinem Forschungsfeld vorschlagen.
Lydian
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Re: Bewerbungsverfahren Studienstiftung

Beitrag von Lydian »

Danke für die Antwort! Ich bin jetzt eingeladen worden zu ebendiesem Gespräch und der Gutachtende ist jetzt einer von den Fachexperen,die ich zu Beginn vorgeschlagen habe,deshalb bin ich etwas verwirrt...
mantor
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Re: Bewerbungsverfahren Studienstiftung

Beitrag von mantor »

Es gibt ein Gesprächsgutachten und eines, das nur auf Grundlage der Akten erstellt wird. Insgesamt sind es also zwei schriftliche Gutachten, die eingeholt werden, keine drei!

Ein Gutachten, nämlich dasjenige Deiner Bettreuerin oder Deines Betreuers, hast Du ja mit Deiner Bewerbung eingereicht.
Lydian
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Re: Bewerbungsverfahren Studienstiftung

Beitrag von Lydian »

Vielen Dank für eure Antworten, leider ist das alles undurchsichtig. Mein Gesprächsgutachter meinte jetzt auch am Ende der Unterhaltung,ich hätte doch jetzt noch ein zweites (fachliches) Gespräch vor mir.
Das wird aber auf Basis des Exposes alleine erstellt meint ihr?
mantor
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Re: Bewerbungsverfahren Studienstiftung

Beitrag von mantor »

Also ich gutachte regelmäßig für die Studienstiftung. Grundlage ist dabei entweder ein Gespräch oder die Akte des Bewerbers oder der Bewerberin. Ein 'Zweitgespräch‘ habe ich noch nie geführt.
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