Green Goddess hat geschrieben:Mir erschliesst sich nicht wirklich, welche anderen Perspektiven du festgestellt haben willst. Die bisherigen Antworten bezogen sich auf "angemietete Wohnung", nicht auf "irgendwo aufhalten". Dass
Hotels die temporäre Meldung für dich übernehmen, gehört zum "Service" und ist eingepreist.
Die Meldepflicht ist unabhängig von der Eigentümerstruktur oder -nationalität des Arbeitgebers, selbst ohne AG ändert sich nichts an selbiger.
Wo und ab wann Steuern anfallen, regeln wohl zwischenstaatliche Abkommen, sog. Doppelbesteuerungsabkommen, die eben diese Doppelbesteuerung vermeiden sollen. Im EU-Gebiet treten übergeordnete EU-Richtlinien, -Gesetze, -Verordnungen, etc an die Stelle bilateraler Verträge. Und auch hier wird ein Steuerberater belastbarere Aussagen treffen können als irgendein Forum. Ob ein Konstrukt, was bei böswilliger Lesart durch deinen Text impliziert werden könnte, dass 3mal 120Tage in Frankreich, Spanien, Deutschland
bei Unternehmenssitz in einer Steueroase dich von jeglicher Steuerpflicht befreien würde, weil du ja in keinem Land über 180, (183) Tage kommst, wage ich zu bezweifeln. Aber ich habe auch nicht böswillig implizieren wollen, lediglich auf Gefahren deuten.
BTW ist 183 mehr als 1/2 Jahr, schon deshalb
wage ich, die 183 zu bezweiflen (max. 182^^). Oh, die Unterscheidung zwischen
Kalenderjahr und Steuerjahr ist kaum sinnvoll, sofern TE keine (bilanzpflichtige?) Kapitalgesellschaft ist.
(Bei Stichtag 31.12. resp. 1.1. ist die Überdeckung von "die letzten 365 Tage" und "Steuerjahr" für Normalbürger extrem hoch.)
Mit ein bisschen Leseverständnis geht es auch?
Ich schreibe doch, dass es keine Rolle spielt, ob ich eine Wohnung miete oder im Hotel bleibe. Ich muss mich als entsandte Arbeitnehmerin, die ein paar Monate in Deutschland oder wo anders lebt, nicht anmelden. Und ja, es spielt sehr wohl eine Rolle, ob ich bei einem hiesigen Unternehmen oder bei einem ausländischen Unternehmen angestellt bin.
Und ja, theoretisch darf ich mit meinem Wohnsitz in einem anderen EU-Land (wie kommst du auf Steueroase? Die Fragestellerin wohnt in der EU, daher bezieht sich meine Antwort auf einen Wohnsitz in der EU) und mit Anstellung bei einer ausländischer Firma jährlich z.B. 120 Tage in Deutschland und 120 Tage in Frankreich arbeiten, ohne zusätzliche Steuern in DE oder FR zu zahlen. Voraussetzung: mein Lebensmittelpunkt bleibt im Ausland. Schon wieder, wie mit Steueroasen, redest du aber von theoretischen Situationen, die mit der Situation der Autorin und meiner nichts zu tun haben.
Bei 180 Tagen in DE und 180 in FR wäre es wahrscheinlich schwierig zu beweisen, dass der Lebensmittelpunkt im Ausland bleibt, wobei ich nicht weiß, wie Gerichte das dann interpretieren. 220 Tage im Jahr habe ich aber schon im Ausland, in verschiedenen Ländern, gearbeitet und nach meinen Steuerberatern war alles in Butter.
Ich weiß nicht ob das 182 oder 183 Tage sind, fand dazu widersprüchliche Info. Daher habe ich in meiner originellen Post von "
glaube ich 183" Tagen geschrieben. Natürlich ist das für die Autorin entscheidend, ob das 182 oder 183 Tage sind, oder?
Ich habe nirgendwo vom Unterschied zwischen Kalenderjahr und Steuerjahr geschrieben, sondern vom Unterschied zwischen "183 Tagen in den letzten 365 Tagen" und "183 Tagen im Steuerjahr" (oder Kalenderjahr wenn du willst, in der Literatur schreibt man aber in diesem Kontext vom Steuerjahr). Und ja, das spielt manchmal eine Rolle, ob du die Zeit zwischen z.B. Mai 2016 und Mai 2017 berücksichtigen musst oder nur Jahr 2017. Das ist übrigens die Interpretation der Steuerspezialisten, die für meine Firma internationale Einsätze vorbereiten (vor allem EY).
Ich diskutiere gerne, tausche gerne Informationen aus und lerne auch gerne mal etwas Neues. Dein Schreibstil, Aussagen bewusst zu missverstehen, um sie ins Leserliche zu ziehen, finde ich aber sehr irritierend, was auch der Grund ist, warum ich diese Diskussion nicht fortsetzen werde.