Grosses Abweichen von Erst- und Zweitgutachten, Hilfe!
Verfasst: 21.12.2016, 22:25
Ich bräuchte dringend einen Rat, meine Verzweiflung wächst und wächst.
Habe vor über 9 Monaten meine medizinische Dissertation abgegeben und nun das Ergebnis erhalten: rite.
Mir ist die Benotung insofern wichtig, als dass ich nun an meiner neuen Uni ja bereits 2 Jahre arbeite und hier meine wissenschaftliche Karriere fortsetzen möchte ( die hier nun auch ganz gut läuft).
Bin darüber am Boden zerstört und war darauf völlig unvorbereitet. Mein dv, der das erstgutachten erstellt hatte, hatte die arbeit mit Magna cum laude bewertet. Da es i.r. der Arbeit nicht zu einer Publikation gekommen ist, hatte ich mit einem cum laude gerechnet, aber da es sich um eine experimentelle Arbeit, für die ich über ein Jahr vollzeit im Labor gearbeitet habe ( auch spätabends, auch am WE) und bei der ich alle Experimente eigenständig durchgeführt und ausgewertet habe, hatte ich doch auch bei der Vielzahl der verwendeten und aufwendigen Methoden ein bisschen auf ein Magna gehofft.
Nachdem ich die Benachrichtigung über die Note bekommen hatte, habe ich umgehend Kontakt zu meinem dv aufgenommen und dieser hat mir erklärt, dass er auch nicht verstehe, wie es zu dieser Benotung kommen konnte.
Das promotionsbüro gab mir dann die Auskunft, der erstgutachten habe die arbeit mit Magna bewertet und der zweitgutachter habe die arbeit mit rite bewertet. Ein drittes Gutachten sei von der promotionskonferenz nicht für nötig erachtet worden, der Vorsitzende und die promotionskonferenz hätten rite als endnote festgelegt. Eine mündliche Verteidigung gibt es an der Uni bislang nicht.
Nun möchte und kann ich die Benotung so nicht akzeptieren und frage mich jetzt, was ich noch für Möglichkeiten habe. In der promotionsordnung
Steht nicht explizit, wann ein drittgutachten erforderlich wird. Das promotionsbüro gab mir die Auskunft, ich müsse die Note offiziell annehmen und könne dann erst danach Widerspruch bei der Uni einreichen, das sei jedoch recht aussichtslos.
Auf ein drittgutachten hätte ich keinen Anspruch.
Ob diese Aussagen so stimmen, weiß ich nicht.
Ich habe das Gefühl, mit dem Annehmen der Note, jeden Rechtsanspruch auf einen Widerspruch zu verlieren, da ich ja dann die Note schon angenommen habe???
Mein dv hat sich zwar Initial sehr aufgeregt, mir aber dann mitgeteilt, er könne nichts weiter für mich tun und ich solle mir überlegen, das promotions-Verfahren einzustellen, sofern das noch geht, und an der neuen Uni, an der ich mittlerweile im dritten Jahr arbeite, mit meinen derzeitigen wissenschaftlichen Projekten ( aktuellen 1 Publikation im Review, und 1 kurz vor Submission) zu promovieren...
Weiss jemand, ob das möglich ist, die Promotion in diesem Stadium, also nach Benotung und vor Annahme der Note, überhaupt noch abzubrechen? Als gescheiterter promotionsversuch?
Oder macht es tatsächlich Sinn, sich Rechtsbeistand zu holen und ggf ein drittgutachten zu erklagen?? Gibt es da überhaupt Hoffnung, wenn jede Uni hier ihr eigenes Süppchen kocht und die Regeln dafür selbst bestimmt??
Bin für jeden Ratschlag dankbar!
Verzweifelte grüße
Lilalotte
Habe vor über 9 Monaten meine medizinische Dissertation abgegeben und nun das Ergebnis erhalten: rite.
Mir ist die Benotung insofern wichtig, als dass ich nun an meiner neuen Uni ja bereits 2 Jahre arbeite und hier meine wissenschaftliche Karriere fortsetzen möchte ( die hier nun auch ganz gut läuft).
Bin darüber am Boden zerstört und war darauf völlig unvorbereitet. Mein dv, der das erstgutachten erstellt hatte, hatte die arbeit mit Magna cum laude bewertet. Da es i.r. der Arbeit nicht zu einer Publikation gekommen ist, hatte ich mit einem cum laude gerechnet, aber da es sich um eine experimentelle Arbeit, für die ich über ein Jahr vollzeit im Labor gearbeitet habe ( auch spätabends, auch am WE) und bei der ich alle Experimente eigenständig durchgeführt und ausgewertet habe, hatte ich doch auch bei der Vielzahl der verwendeten und aufwendigen Methoden ein bisschen auf ein Magna gehofft.
Nachdem ich die Benachrichtigung über die Note bekommen hatte, habe ich umgehend Kontakt zu meinem dv aufgenommen und dieser hat mir erklärt, dass er auch nicht verstehe, wie es zu dieser Benotung kommen konnte.
Das promotionsbüro gab mir dann die Auskunft, der erstgutachten habe die arbeit mit Magna bewertet und der zweitgutachter habe die arbeit mit rite bewertet. Ein drittes Gutachten sei von der promotionskonferenz nicht für nötig erachtet worden, der Vorsitzende und die promotionskonferenz hätten rite als endnote festgelegt. Eine mündliche Verteidigung gibt es an der Uni bislang nicht.
Nun möchte und kann ich die Benotung so nicht akzeptieren und frage mich jetzt, was ich noch für Möglichkeiten habe. In der promotionsordnung
Steht nicht explizit, wann ein drittgutachten erforderlich wird. Das promotionsbüro gab mir die Auskunft, ich müsse die Note offiziell annehmen und könne dann erst danach Widerspruch bei der Uni einreichen, das sei jedoch recht aussichtslos.
Auf ein drittgutachten hätte ich keinen Anspruch.
Ob diese Aussagen so stimmen, weiß ich nicht.
Ich habe das Gefühl, mit dem Annehmen der Note, jeden Rechtsanspruch auf einen Widerspruch zu verlieren, da ich ja dann die Note schon angenommen habe???
Mein dv hat sich zwar Initial sehr aufgeregt, mir aber dann mitgeteilt, er könne nichts weiter für mich tun und ich solle mir überlegen, das promotions-Verfahren einzustellen, sofern das noch geht, und an der neuen Uni, an der ich mittlerweile im dritten Jahr arbeite, mit meinen derzeitigen wissenschaftlichen Projekten ( aktuellen 1 Publikation im Review, und 1 kurz vor Submission) zu promovieren...
Weiss jemand, ob das möglich ist, die Promotion in diesem Stadium, also nach Benotung und vor Annahme der Note, überhaupt noch abzubrechen? Als gescheiterter promotionsversuch?
Oder macht es tatsächlich Sinn, sich Rechtsbeistand zu holen und ggf ein drittgutachten zu erklagen?? Gibt es da überhaupt Hoffnung, wenn jede Uni hier ihr eigenes Süppchen kocht und die Regeln dafür selbst bestimmt??
Bin für jeden Ratschlag dankbar!
Verzweifelte grüße
Lilalotte