hat jemand Erfahrung mit dem WissZeitVG?
Das WissZeitVG sieht zwei mal sechs Jahre vor für die Arbeit an der Hochschule im Rahmen der Promotion, bzw. der PostDoc-Zeit. Allerdings gibt es auch Ausnahmen..
Ich habe September 2011 mit einer externen Promotion an einer privaten Hochschule begonnen und dann in eine interne Stelle gewechselt an einer staatlichen (Januar 2013). Dort blieb ich bis Ende 2015, als mein Betreuer einen Ruf an eine andere Hochschule bekam, an der ich nun arbeite. Somit dürfte ich ja eigentlich nur noch bis September 2017 für eine Uni arbeiten im Rahmen der Promotion. Allerdings habe ich gelesen, dass pro Kind (<18) noch mal zwei Jahre dazu kommen. Da ich Papa bin und Anfang nächsten Jahres wieder Papa werde, rechnet sich das dann doch auf 2021..?
Versteht mich nicht falsch, ich will nicht ewig promovieren

Hab ich da was übersehen oder stimmt meine 'Rechnung'?
Danke und lieben Gruß