Hallo zusammen!
Ich glaube, die grundlegenden Regelungen zu den Kosten der Promotion im Rahmen der Steuererklärung hier nachgelesen zu haben, eine konkrete Frage ist mir aber noch nicht ganz klar und würde mich sehr freuen, Eure Meinung hierzu zu hören.
Im Rahmen meiner Promotion (intern, 2/3 Stelle) habe ich einen Auslandsaufenthalt an einer Uni absolviert. Dort habe ich einen phd-Kurs besucht, der sowohl für die eigene Promotion als auch ein Kursangebot an der heimischen Uni sinnvoll war.
Konkret frage ich mich nun, ob und wenn ja, welche Kosten, die mit dem Auslandsaufenthalt verbunden waren, ich für Kosten der Promotion in der Steuererklärung angeben könnte, z.B Miete im Ausland (oder im Inland, die lief nämlich weiter), Flugkosten oder ähnliches?
Habe leider auch nichts ergooglen können, weiterhelfende links wären also auch super.
Freue mich auf Antworten.
Mit den besten Grüßen
Zak
Auslandsaufenthalt während Promotion/Anrechnung Steuer
Ich promoviere in englischer Sprachwissenschaft und habe für meine Studie zwei Auslandsaufenthalte zum Daten sammeln hinter mir. Ich habe wirklich so ziemlich alles was vor Ort angefallen ist, absetzen können. Beim ersten Mal waren es knapp sieben Wochen, da habe ich dann die Flüge, Unterbringung (mit Tagespauschale gerechnet, das gibt i.d.R. mehr Geld), Tagegeld, Kopierkosten, Monatskarten usw. abgesetzt und das ist ohne Beanstandung durchgegangen. Wie es aussieht, wenn du länger bleibst, kann ich dir leider nicht sagen.
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