Berufungsverhandlungen FH Professur

Fragen und Antworten rund um die FH-Professur
neuling2018
Beiträge: 84
Registriert: 02.05.2017, 18:06
Hat sich bedankt: 8 Mal
Danksagung erhalten: 2 Mal

Re: Berufungsverhandlungen FH Professur

Beitrag von neuling2018 »

Nordisc hat geschrieben: ↑23.06.2023, 14:58 Erst kommt das Schreiben vom Präsi, das de facto eine Invitatio ad offerendum darstellt, also ein Angebot mit der Hochschulleitung in Verhandlung zu treten.
Edit: Konnte jetzt noch einige Infos hier finden, für alle, die es interessiert. https://www.hlb.de/ziel-professur/infob ... rufannahme

Scheint wohl verschiedene Reihenfolgen zu geben.
Zuletzt geändert von neuling2018 am 23.06.2023, 21:33, insgesamt 1-mal geändert.
neuling2018
Beiträge: 84
Registriert: 02.05.2017, 18:06
Hat sich bedankt: 8 Mal
Danksagung erhalten: 2 Mal

Re: Berufungsverhandlungen FH Professur

Beitrag von neuling2018 »

Bitte Beitrag löschen - Danke
neuling2018
Beiträge: 84
Registriert: 02.05.2017, 18:06
Hat sich bedankt: 8 Mal
Danksagung erhalten: 2 Mal

Re: Berufungsverhandlungen FH Professur

Beitrag von neuling2018 »

Wenn ich einen alten Beitrag richtig gelesen habe viewtopic.php?p=223208&hilit=amtsarzt#p223208, dann kommt die Amtsärztliche Untersuchung erst nachdem man die Rufverhandlungen geführt und wohl zugesagt hat? Wie läuft es denn ab, wenn man dann nicht "besteht" - erfolgt dann keine Verbeamtung sondern nur eine Anstellung?
mashdoc
Beiträge: 95
Registriert: 17.07.2011, 11:20
Status: Student
Hat sich bedankt: 18 Mal
Danksagung erhalten: 3 Mal

Re: Berufungsverhandlungen FH Professur

Beitrag von mashdoc »

neuling2018 hat geschrieben: ↑25.06.2023, 20:40 Wenn ich einen alten Beitrag richtig gelesen habe viewtopic.php?p=223208&hilit=amtsarzt#p223208, dann kommt die Amtsärztliche Untersuchung erst nachdem man die Rufverhandlungen geführt und wohl zugesagt hat? Wie läuft es denn ab, wenn man dann nicht "besteht" - erfolgt dann keine Verbeamtung sondern nur eine Anstellung?
Soweit ich weiß gibt es zwar eine gewisse Freiheit, anders zu entscheiden, jedoch kannst du davon ausgehen, dass 99 von 100 Ministerien die Verbeamtung ablehnen würden und es zur Anstellung kommt.
johndoe
Beiträge: 424
Registriert: 31.12.2018, 12:57
Status: Prof. Dr.
Hat sich bedankt: 14 Mal
Danksagung erhalten: 85 Mal

Re: Berufungsverhandlungen FH Professur

Beitrag von johndoe »

neuling2018 hat geschrieben: ↑25.06.2023, 20:40 Wenn ich einen alten Beitrag richtig gelesen habe viewtopic.php?p=223208&hilit=amtsarzt#p223208, dann kommt die Amtsärztliche Untersuchung erst nachdem man die Rufverhandlungen geführt und wohl zugesagt hat? Wie läuft es denn ab, wenn man dann nicht "besteht" - erfolgt dann keine Verbeamtung sondern nur eine Anstellung?
Das ist die Konsequenz, ja

Allerdings ist davon auszugehen, dass diese Untersuchung keine Überraschungen zutage bringt, wenn man auch sonst regelmäßig zum Arzt geht und über seine Gesundheit informiert ist.
neuling2018
Beiträge: 84
Registriert: 02.05.2017, 18:06
Hat sich bedankt: 8 Mal
Danksagung erhalten: 2 Mal

Re: Berufungsverhandlungen FH Professur

Beitrag von neuling2018 »

johndoe hat geschrieben: ↑27.06.2023, 10:00
neuling2018 hat geschrieben: ↑25.06.2023, 20:40 Wenn ich einen alten Beitrag richtig gelesen habe viewtopic.php?p=223208&hilit=amtsarzt#p223208, dann kommt die Amtsärztliche Untersuchung erst nachdem man die Rufverhandlungen geführt und wohl zugesagt hat? Wie läuft es denn ab, wenn man dann nicht "besteht" - erfolgt dann keine Verbeamtung sondern nur eine Anstellung?
Das ist die Konsequenz, ja

Allerdings ist davon auszugehen, dass diese Untersuchung keine Überraschungen zutage bringt, wenn man auch sonst regelmäßig zum Arzt geht und über seine Gesundheit informiert ist.
Danke für die Antworten. Kann man denn dann noch "absagen" für die Stelle? Das ist ja dann doch ein großer Unterschied, ob angestellt oder verbeamtet?
abc
Beiträge: 37
Registriert: 13.05.2020, 11:32
Danksagung erhalten: 9 Mal

Re: Berufungsverhandlungen FH Professur

Beitrag von abc »

Bei mir war diese Untersuchung vor dem offiziellen Ruf. Terminlich ist das aber gern mal schwierig.
Danke für die Antworten. Kann man denn dann noch "absagen" für die Stelle? Das ist ja dann doch ein großer Unterschied, ob angestellt oder verbeamtet?
Die können Dich ja nicht zwingen. Angestellt würde ja Vertrag bedeuten und den musst Du ja nicht unterschreiben bzw. kannst den auch wieder kündigen. Weis doch am besten gleich beim Vorgespräch drauf hin, dass Du nur an einem Beamtenverhältnis interessiert bist.
johndoe
Beiträge: 424
Registriert: 31.12.2018, 12:57
Status: Prof. Dr.
Hat sich bedankt: 14 Mal
Danksagung erhalten: 85 Mal

Re: Berufungsverhandlungen FH Professur

Beitrag von johndoe »

neuling2018 hat geschrieben: ↑27.06.2023, 11:33
johndoe hat geschrieben: ↑27.06.2023, 10:00
neuling2018 hat geschrieben: ↑25.06.2023, 20:40 Wenn ich einen alten Beitrag richtig gelesen habe viewtopic.php?p=223208&hilit=amtsarzt#p223208, dann kommt die Amtsärztliche Untersuchung erst nachdem man die Rufverhandlungen geführt und wohl zugesagt hat? Wie läuft es denn ab, wenn man dann nicht "besteht" - erfolgt dann keine Verbeamtung sondern nur eine Anstellung?
Das ist die Konsequenz, ja

Allerdings ist davon auszugehen, dass diese Untersuchung keine Überraschungen zutage bringt, wenn man auch sonst regelmäßig zum Arzt geht und über seine Gesundheit informiert ist.
Danke für die Antworten. Kann man denn dann noch "absagen" für die Stelle? Das ist ja dann doch ein großer Unterschied, ob angestellt oder verbeamtet?
Auch wenn der Ruf immer so prominent ist, ist eigentlich die Ernennung arbeitsrechtlich entscheidend. Die erfolgte bei mir zumindest nach der Untersuchung. Und es war klar, dass bei schlechtem Ergebnis keine Ernennung ins Beamtenverhältnis erfolgt. Dh. Spätestens dann kann man ablehnen und Nummer 2 auf der Liste freut sich.
neuling2018
Beiträge: 84
Registriert: 02.05.2017, 18:06
Hat sich bedankt: 8 Mal
Danksagung erhalten: 2 Mal

Re: Berufungsverhandlungen FH Professur

Beitrag von neuling2018 »

Ich lese jetzt immer häufiger von "Forschungsprofessuren" (mit teilweise nur 9 SWS Lehre).. auch wenn die Stellen auf die ich mich beworben habe eher klassische "Lehrprofessuren" sind, würde mich interessieren ob man sich in den Berufungsverhandlungen eine dauerhafte Lehrdeputatsreduktion aushandeln kann?
kmc

Re: Berufungsverhandlungen FH Professur

Beitrag von kmc »

neuling2018 hat geschrieben: ↑04.08.2023, 20:33 Ich lese jetzt immer häufiger von "Forschungsprofessuren" (mit teilweise nur 9 SWS Lehre).. auch wenn die Stellen auf die ich mich beworben habe eher klassische "Lehrprofessuren" sind, würde mich interessieren ob man sich in den Berufungsverhandlungen eine dauerhafte Lehrdeputatsreduktion aushandeln kann?
Soweit ich bisher erfahren habe: eine vornherein vertraglich festgelegte und dauerhafte Reduktion des Lehrdeputats gibt es bei normalen Professuren nicht, das ist bei Vollzeit immer 18 SWS. Reduktion geht nur Zug um Zug für tatsächlich Geleistetes (Forschung/Drittmitteleinwerbung, Übernahme von Jobs wie Studiendekan usw.) - so wurde es mir mehrfach erklärt.

Mag sein, dass das in einzelnen Fällen mit besonderer Verhandlungsmacht anders aussieht, aber das dürfte auf die allerwenigsten Erstberufungen zutreffen. Ich nehme auch an, dass private FHs hier flexibler sein können.
Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag