Edit: Konnte jetzt noch einige Infos hier finden, für alle, die es interessiert. https://www.hlb.de/ziel-professur/infob ... rufannahme
Scheint wohl verschiedene Reihenfolgen zu geben.
Edit: Konnte jetzt noch einige Infos hier finden, für alle, die es interessiert. https://www.hlb.de/ziel-professur/infob ... rufannahme
Soweit ich weiß gibt es zwar eine gewisse Freiheit, anders zu entscheiden, jedoch kannst du davon ausgehen, dass 99 von 100 Ministerien die Verbeamtung ablehnen würden und es zur Anstellung kommt.neuling2018 hat geschrieben: ↑25.06.2023, 20:40 Wenn ich einen alten Beitrag richtig gelesen habe viewtopic.php?p=223208&hilit=amtsarzt#p223208, dann kommt die Amtsärztliche Untersuchung erst nachdem man die Rufverhandlungen geführt und wohl zugesagt hat? Wie läuft es denn ab, wenn man dann nicht "besteht" - erfolgt dann keine Verbeamtung sondern nur eine Anstellung?
Das ist die Konsequenz, janeuling2018 hat geschrieben: ↑25.06.2023, 20:40 Wenn ich einen alten Beitrag richtig gelesen habe viewtopic.php?p=223208&hilit=amtsarzt#p223208, dann kommt die Amtsärztliche Untersuchung erst nachdem man die Rufverhandlungen geführt und wohl zugesagt hat? Wie läuft es denn ab, wenn man dann nicht "besteht" - erfolgt dann keine Verbeamtung sondern nur eine Anstellung?
Danke für die Antworten. Kann man denn dann noch "absagen" für die Stelle? Das ist ja dann doch ein großer Unterschied, ob angestellt oder verbeamtet?johndoe hat geschrieben: ↑27.06.2023, 10:00Das ist die Konsequenz, janeuling2018 hat geschrieben: ↑25.06.2023, 20:40 Wenn ich einen alten Beitrag richtig gelesen habe viewtopic.php?p=223208&hilit=amtsarzt#p223208, dann kommt die Amtsärztliche Untersuchung erst nachdem man die Rufverhandlungen geführt und wohl zugesagt hat? Wie läuft es denn ab, wenn man dann nicht "besteht" - erfolgt dann keine Verbeamtung sondern nur eine Anstellung?
Allerdings ist davon auszugehen, dass diese Untersuchung keine Überraschungen zutage bringt, wenn man auch sonst regelmäßig zum Arzt geht und über seine Gesundheit informiert ist.
Die können Dich ja nicht zwingen. Angestellt würde ja Vertrag bedeuten und den musst Du ja nicht unterschreiben bzw. kannst den auch wieder kündigen. Weis doch am besten gleich beim Vorgespräch drauf hin, dass Du nur an einem Beamtenverhältnis interessiert bist.Danke für die Antworten. Kann man denn dann noch "absagen" für die Stelle? Das ist ja dann doch ein großer Unterschied, ob angestellt oder verbeamtet?
Auch wenn der Ruf immer so prominent ist, ist eigentlich die Ernennung arbeitsrechtlich entscheidend. Die erfolgte bei mir zumindest nach der Untersuchung. Und es war klar, dass bei schlechtem Ergebnis keine Ernennung ins Beamtenverhältnis erfolgt. Dh. Spätestens dann kann man ablehnen und Nummer 2 auf der Liste freut sich.neuling2018 hat geschrieben: ↑27.06.2023, 11:33Danke für die Antworten. Kann man denn dann noch "absagen" für die Stelle? Das ist ja dann doch ein großer Unterschied, ob angestellt oder verbeamtet?johndoe hat geschrieben: ↑27.06.2023, 10:00Das ist die Konsequenz, janeuling2018 hat geschrieben: ↑25.06.2023, 20:40 Wenn ich einen alten Beitrag richtig gelesen habe viewtopic.php?p=223208&hilit=amtsarzt#p223208, dann kommt die Amtsärztliche Untersuchung erst nachdem man die Rufverhandlungen geführt und wohl zugesagt hat? Wie läuft es denn ab, wenn man dann nicht "besteht" - erfolgt dann keine Verbeamtung sondern nur eine Anstellung?
Allerdings ist davon auszugehen, dass diese Untersuchung keine Überraschungen zutage bringt, wenn man auch sonst regelmäßig zum Arzt geht und über seine Gesundheit informiert ist.
Soweit ich bisher erfahren habe: eine vornherein vertraglich festgelegte und dauerhafte Reduktion des Lehrdeputats gibt es bei normalen Professuren nicht, das ist bei Vollzeit immer 18 SWS. Reduktion geht nur Zug um Zug für tatsächlich Geleistetes (Forschung/Drittmitteleinwerbung, Übernahme von Jobs wie Studiendekan usw.) - so wurde es mir mehrfach erklärt.neuling2018 hat geschrieben: ↑04.08.2023, 20:33 Ich lese jetzt immer häufiger von "Forschungsprofessuren" (mit teilweise nur 9 SWS Lehre).. auch wenn die Stellen auf die ich mich beworben habe eher klassische "Lehrprofessuren" sind, würde mich interessieren ob man sich in den Berufungsverhandlungen eine dauerhafte Lehrdeputatsreduktion aushandeln kann?