Anfechten des Dr. Titels

Einreichung, Korrektur, Rigorosum, Disputation, Drucken, Titelführung, Steuern
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iremstr

Anfechten des Dr. Titels

Beitrag von iremstr »

Liebe Forum-Gemeinde,

vor ein Paar Monaten habe ich, nach sehr anstrengenden Hin-und-Her, hauptsächlich verursacht durch meinen Zweitgutachter, meine Promotion beendet und nun bin ich ein glücklicher Mensch mit einem Dr.Titel!

Nun habe ich vor Kurzem einen merkwürdigen Anruf von meinem damaligen Zweitgutachter bekommen. Er meinte dass ich die in seinen Gutachten beanstandenen Bemerkungen nicht gebührend wahrgenommen und korrigert habe. Deshalb wäre er mit der nun schon veröffentlichte Version der Arbeit überhaupt nicht einverstanden.

Auch wenn er nicht offen gesagt hat, befürchte ich dass er eventuell rechtliche Schritte gehen kann um meinen Titel abzuerkennen. So etwas wäre jedenfalls rein menschlicher Hinsicht von ihm zu erwarten. Meine Frage ist, Ist das überhaupt möglich nach einer solche Begründung, denTtitel abzuerkennen? Welche rechtliche Schritte kann er gehen?

LG
Ics
Sebastian
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Beitrag von Sebastian »

Ich würde sagen, dass Du nicht mit einer "Anfechtung" (Rücknahme würden die Verwaltungsrechtler wohl sagen) rechnen mußt.
Erst einmal: So wie ich das sehe, hat er Dir die Note trotz oder gerade wegen seiner Anmerkungen gegeben. Und bestanden hattest Du ja damals schon.

Seine Anmerkungen können sich daher allenfalls auf die sog. Druckfreigabe beziehen, die es zumindest an meiner Fakultät gab. Das war die Erlaubnis des Doktorvaters, die Arbeit zu veröffentlichen. Gegeben wird sie im günstigen Fall durch die Schlussbemerkung am Ende des Gutachtens á la "Meines Erachtens ist die Arbeit druckreif". Mit ein bißchen Pech müßte man sie noch einmal separat einholen.
Hast Du mal in Deine Promotionsordnung geschaut?

Ohne hier der Experte für Prüfungsrecht zu sein würde ich meinen, dass ein etwaiger Verstoß gegen die Pflicht zur Einholung der Druckfreigabe eine Rücknahme/"Aberkennung" nicht rechtfertigen würde, denn die Befähigung wurde ja schon vorher durch das Gutachten ausgesprochen.
Mag er doch einen Aufsatz publizieren, indem er sich wissenschaftlich mit Deinen angeblichen Schwachstellen auseinandersetzt...
Ich würde mir keine ernsthaften Sorgen machen. Und wenn Du inneren Frieden suchst, erkläre ihm wie außerordentlich Du Deine Fehlbewertung seiner Anmerkungen bedauerst und frage ggf. ab, welche Lösung ihm vorschwebt.

Sebastian
iremstr

Beitrag von iremstr »

Hallo Sebastian,
vielen Dank für Deine (tröstende) Einschätzung.
Nach der mündlichen Prüfung, hat die Promotionskomission beschlossen dass ich in den beiden Gutachten bemerkten Punkte betrachten und gegebenenfalls ändern darf und soll. Die Druckfreigabe sollte dann nach der Erlaubnis der Promotionskomissionsvortsitzender (mein DV) erfolgen. Demnach habe ich die meine Meinung nach nötigen (aber eben nicht allen!) Änderungen vorgenommen. Diese Änderungen habe ich dann meinem DV geschickt und seinen Einverständnis geholt. Ich habe aber nicht das Einverständnis vom Zweitgutachter geholt was rein rechtlich gesehen nicht zwingend nötig war.
Die Druckfreigabe habe ich also nur von dem Promotionskomissionsvorsitzenden geholt und die Arbeit zur Druckstelle geschickt.
Der Zweitgutachter fühlt sich übergangen und dass ist im Moment das Problem.
Ich persönlich möchte keine weitere Gespräche mit ihm führen weil der Ton immer rauher wird. So wie ich von deinem Antwort entnehme, ist es rechtlich gesehen nicht so einfach den Titel abzuerkennen. Und das freut mich erst einmal. :)

LG
Ics
Sebastian
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Beitrag von Sebastian »

Wer sich übergangen fühlt, obwohl man gar nicht bei ihm vorbeigekommen ist, ist m.E. selbst schuld.
Also kannst du die Sache m.E. auf sich beruhen lassen: Du hast Dich korrekt verhalten, also war am Gesamtablauf nichts rechtswidrig und dann ist auch eine Rücknahme nicht gerechtfertigt, sprich: auch nicht möglich.
Entspannung!

Sebastian
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