ich stelle mich kurz vor: m, 32, juristische Diss. im Urheberrecht. Schreibe mit Latex
Jetzt zur eigentlichen Frage: fast alle juristischen Dissertationen beinhalten sinngemäße Zitate im indikativ.
Ich dachte, dass es eigentlich korrekt sei, sinngemäße Zitate im Konjunktiv zu formulieren:Beispiel 1: An der Kontrollfähigkeit fehlt es, wenn es an einem rechtlichen Kontrollmaßstab ermangelt. (Quelle)
Bei juristischen Dissertationen bestehen ja oft 60-80% aus sinngemäßen Zitaten, aus denen dann am Ende die eigenen Schlussfolgerungen (Indikativ) gezogen werden.Beispiel 2: An der Kontrollfähigkeit fehle es, wenn es an einem rechtlichen Kontrollmaßstab ermangle. (Quelle)
Wie und warum handhabt ihr es auf die eine oder andere Weise??
Danke schonmal