Doktorvater: Pflichten bei Uniwechsel?

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noradschein

Doktorvater: Pflichten bei Uniwechsel?

Beitrag von noradschein »

Guten Tag,

eigentlich beschäftige ich mich eher mit der Themenauswahl, weil ich Gedanke, nach meinem Master auch zu promovieren. Ich bin jetzt aber über eine Frage gestolpert, die mich hoffentlich so nie betreffen wird. Es geht um eine Doktorandin unseres Institutes in dem ich in der Fachschaft tätig bin. Ich habe auf ihre Bemerkungen hin noch nachgestochert, was bei ihr eigentlich schief läuft und ich da merkte, dass ich für eine solche Frage doch überfordert bin, um hilfreiche Tipps zu geben. Auch ein anderes Fachschaftsmitglied rümpfte darüber die Nase und ist mit der Fragestellung überfordert.

Ich schildere einmal möglichst kurz den Fall: Sie begann ihre Promotion bei ihrem Doktorvater. Dieser erhielt, als sie in vollen Zügen an der Arbeit war und ein Ende langsam in Sicht, einen Ruf an eine andere Uni. Sehr kurzfristig verließ der Doktorvater dann die Uni. Sie musste ihm später noch regelrecht nachrennen, bis sie ihn mal an seiner neuen Uni zur Rede stellen sollte. Der Doktorvater stellte sich auf den Standpunkt, dass sie an "ihrer" Uni abschließen muss, sie sei dort ja als Doktorandin immatrikuliert. Weil durch diese Unsicherheiten sich alles verzögert hat, verging einige Zeit. Ich glaube nicht, dass sie mir einen Bären aufgebunden hat, es war doch sehr glaubwürdig, wie sie mir das Problem schildern konnte. Durchgespielt hat sie diese Optionen:

1. Einreichen am Institut, an dem man noch als Doktorandin geführt ist unter dem früheren Doktorvater. Geht nicht, er könne nicht mehr als Doktorvater Promotionen, wenn er dort nicht mehr tätig ist.
2. Einreichen an der aktuellen Uni des Doktorvaters. Geht nicht, weil man dort nicht als Doktorand geführt wird. Man müsste sich zuerst als Doktorand dort immatrikulieren lassen und entsprechende Leistungen erbringen, d.h. Kolloquien. Eine direkte Übertragung von Kollequien der alten Uni ist nicht möglich, weil diese in informellem Rahmen ohne Bestätigungen der Teilnahme erfolgten.
3. Sie reicht beim neuen Lehrstuhlinhaber ihrer Uni ein. Dieser weigert sich aber, sie als Doktorandin aufzunehmen, weil er mit ihrem Thema nicht viel anfangen kann.

Gibt es für einen Doktoranden keine Rechtssicherheit? Kann es tatsächlich sein, dass nach jahrelanger Arbeit man auf guten Willen angewiesen ist, also weder der Doktorvater verpflichtet ist, seine alten Doktoranden "mitzunehmen", noch dass sein Nachfolger bestehende Doktoranden betreuen muss? Ich benutze absichtlich das Wort Rechtssicherheit. Immerhin ist eine Doktorarbeit eine große Investition persönlicher Ressourcen.

Was würde denn geschehen, wenn sie ihre Doktorarbeit druckfertig ihrem Doktorvater überstellen würde?
Muss ein Doktorvater nicht formell seine Betreuung in schriftlicher Form zurückziehen? Kann er durch den Übergang an eine andere Uni sich so aus der Affäre ziehen?
flip
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Re: Doktorvater und seine Pflichten

Beitrag von flip »

Also - unabhängig des rechtlichen - es ist sehr unüblich, dass man als Professor die Uni wechselt und sich dann mit weniger Stellen zufrieden geben muss.
Ergo benutzt er gerade den Stellenwechsel, als Ausrede für die Beendigung der Zusammenarbeit.
Dies sollte die Doktorandin eigentlich erkannt haben. Ob es sich unter diesen Umständen weiterhin lohnt, die Diss durchzubringen, ist wohl eher die Frage.
philippine

Re: Doktorvater und seine Pflichten

Beitrag von philippine »

Hallo Noradschein,

zwei Nachfragen: Wie lange dauert die Arbeit an der Diss bis jetzt? Welche Leistungen muss die Doktorandin genau erbringen?

Ohne Genaueres zu wissen, sehe ich das wie Flip, irgendwas muss wohl im Verhältnis zwischen dem Betreuer und der Doktorandin nicht (mehr) stimmen, ansonsten sind die geschilderten Probleme eigentlich einfach zu wuppen.

Irgendwo im Forum wurde das schon geschrieben - das Recht eines immatrikulierten Doktoranden besteht darin, dass die Uni das Promotionsverfahren durchführen muss. Bei Einreichen der Arbeit machst Du als Promotionsstudent ja strenggenommen nur einen Vorschlag, wer Erst- und wer Zweitgutachterin sein soll.
itsme

Re: Doktorvater und seine Pflichten

Beitrag von itsme »

flip hat geschrieben:Also - unabhängig des rechtlichen - es ist sehr unüblich, dass man als Professor die Uni wechselt und sich dann mit weniger Stellen zufrieden geben muss.
Ergo benutzt er gerade den Stellenwechsel, als Ausrede für die Beendigung der Zusammenarbeit.
Da liegt der Haken: Es werden sehr oft Doktoranden- und Arbeitsverhältnis durcheinander geworfen - so dass im Endeffekt tatsächlich keine Rechtssicherheit herrscht, in keiner Beziehung. Ich hab aus noradscheins Posting nicht rausgelesen, dass die fragliche Doktorandin auch an der Uni beschäftigt ist. Sie könnte auch Stipendiatin oder externe Doktorandin sein, die die Promotion aus eigenen Mitteln finanziert. Wenn der Doktorvater sie also nicht "mitgenommen" hat, muss das nicht zwingend bedeuten, dass er sich ihrer entledigen wollte. Und richtig schwierig wird es, weil es sich tatsächlich um drei unterschiedliche Vereinbarungen handelt:
1.) ggf. Arbeitsverhältnis
2.) mehr oder weniger verbindliche Betreuungszusage des "Doktorvaters" (mit der er eigentlich nur bestätigt, dass er willens ist, die Arbeit am Ende zur Bewertung entgegen zu nehmen)
3.) postgraduiertes Studentenverhältnis an der jeweiligen Universität.

Leider werden an den Unis oft schon die Arbeitsrechte ausgehebelt (Beispiel: viele, vollkommen legale, kurzfristige Arbeitsverträge, so dass es de facto keinen Kündigungsschutz mehr gibt - im Konfliktfall wird dann einfach der Arbeitsvertrag auslaufen gelassen, anstatt dass man (= unmittelbarer Vorgesetzter und Uni-Verwaltung) aktiv nach einer anderen Lösung sucht). Das Doktorandenverhältnis ist davon unabhängig tatsächlich ein nahezu rechtsfreier Raum (sagen die Juristen das nicht so?). Sie hat gegenüber dem neuen Lehrstuhlinhaber keinen Anspruch, ihre Arbeit anzunehmen, da dieser ja nie eine Betreuungszusage gemacht hat. Und sie hat gegenüber der neuen Universität keinen Anspruch, dort ein Promotionsverfahren einzuleiten, weil sie dort nicht immatrikuliert ist.

Mein Tipp: Mental und emotional so schnell wie möglich von der Frage, welche Rechte man als Doktorand hat, lösen (tut nur unnötig weh) und stattdessen daraufhin arbeiten, herauszufinden, wo man am ehsten auf Entgegenkommen hoffen kann. Im konkreten Fall: Vllt. sieht die Promotionsordnung der neuen Uni vor, dass ein Lehrstuhlinhaber im Ausnahmefall Promotionen durchführen kann, ohne das die Kolloquien abgelegt wurden. Dann zum Betreuer gehen und ihn - angesichts der persönlichen Zwangslage - darum bitten, sich die Mühe zu machen und eine Ausnahme zu beantragen, wohlwissend, dass das für jemanden, der neu in einer Institution ist, erstmal ein ziemliches Zugeständnis bedeutet.
Zuletzt geändert von Sebastian am 17.12.2014, 20:38, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Doppelpost gelöscht, letzten Beitrag übernommen.
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Re: Doktorvater: Pflichten bei Uniwechsel?

Beitrag von Sebastian »

Zu den Rechtsverhältnissen rund um die Promotion gibt es im redaktionellen Teil eine Darstellung.
Für weitere Tipps bräuchte man dann etwas präzisere Angaben zu den Verhältnissen in diesem Fall.

Gruß
Sebastian
noradschein

Re: Doktorvater: Pflichten bei Uniwechsel?

Beitrag von noradschein »

Danke für die ausführlichen Antworten. Werde bei meiner Promotion da vorsichtiger sein. Ja, werde beizeiten noch alle Infos hier durchlesen.
Und zur Ratsuchenden, die zu mir gelangt ist: Es geht um kein Arbeitsverhältnis, es handelte sich um ein Promotionsstipendium, das ausgelaufen ist. Wie die meisten im Graduiertenkolleg dauerte ihre Arbeit länger als das Stipendium. Finanzierte sich dann selbst und erfuhr dann aus zweiter Hand, dass ihr Doktorvater einen Ruf an eine andere Uni bekommen hat. Er hat es ihr nicht einmal direkt mitgeteilt. Ich hätte in meiner Naivität als normale Studentin gedacht, dass in solchen Fällen der Doktorvater resp. die Fakultät ein Ultimatum stellt, bis wann die Arbeit noch unter dem alten Doktorvater eingereicht werden kann. Es ist nichts ähnliches geschehen.

Der Fall schien mir kurios, weil ich davon ausgegangen bin, dass es irgendwelche rechtlichen Ansprüche gibt. Als Masterstudentin kann ja auch nicht mitten in der Masterarbeit der Prof mir sagen, dass er keine Lust mehr hat, mich zu betreuen.
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Re: Doktorvater: Pflichten bei Uniwechsel?

Beitrag von Papierturm »

Aloha,

bin schon einige Zeit stiller Mitleser, mag zu diesem Thema jedoch auch etwas beisteuern. Kenne die Situation gleich mehrfach.

Die beschriebene Situation klingt extrem fischig. "Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe." - das scheint mir eher nach einem Zerwürfnis zwischen DV und Doktorand bzw. Desinteresse des DVs auszusehen.

Wenn es um die eigene Situation geht, ist alles eine Frage der Promotionsordnung, die sich von Uni zu Uni unterscheidet. Ich kenne unzählige Fälle - mich selbst eingeschlossen - wo der DV die Uni wechselte und es kein Problem war, dass er die Promotion noch an der alten Uni zuende betreut hat. Genauso kenne ich ein paar Fälle, bei denen die Doktoranden ohne solche Probleme wie im Eingangsbeitrag geschrieben mitgezogen sind. Daher klingt das für mich sehr danach, dass hier Arbeitsvermeidungsgründe gesucht worden sind. Wie anderenfalls die konkrete Situation aussieht, würde sich der Promotionsordnung entnehmen lassen. (Ich persönlich würde, wäre ich in der geschilderten Situation, jedoch so die Möglichkeit besteht mein Glück eher bei einem unbekannten Prüfer an der Ursprungsuni suchen, denn der DV wirkt auf mich zu seltsam in seinen Argumenten.)

Ãœbrigens: "Als Masterstudentin kann ja auch nicht mitten in der Masterarbeit der Prof mir sagen, dass er keine Lust mehr hat, mich zu betreuen."
Genau so einen Fall habe ich bei einem der Prof-Wechsel an meiner ehemaligen Uni erlebt - der Prof hatte keine Lust mehr auf die Arbeit, die Arbeit ist dann mehrfach durch den Kollegenkreis gegangen und wurde am Ende wohlwollend von einer ziemlich fachfremden Person begutachtet. In dem Fall war dann die Prüfungsordnung ausschlaggebend.

Fazit auf alle Fälle: Promotionsordnung lesen!
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Re: Doktorvater: Pflichten bei Uniwechsel?

Beitrag von Hella »

Ich habe mit meiner Betreuerin eine "Vereinbarung zur Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden" unterschrieben. Die Vereinbarung haben wir auf unsere Bedürfnisse angepasst. Meine Uni hat eine Vorlage auf ihrer Internetseite, In dieser Vorlage ist sogar vorgesehen, dass der Dekan die Vereinbarung zur Kenntnis nimmt. (Ich bin nicht an der Uni angestellt, promoviere als externe,bin aber als Promotionsstudentin eingeschrieben). Vielleicht ist das insgesamt eine Idee wenn man extern promoviert um sich abzusichern.
01. Oct 2016;30. Aug 2017;g;Rohfassung fertig!
Sebastian
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Re: Doktorvater: Pflichten bei Uniwechsel?

Beitrag von Sebastian »

Das von Hella beschriebene Konzept scheint mir der derzeit aktuelle Ansatz zu sein - allerdings gibt es eben immer noch Anhänger der alten, informellen Vorgehensweise oder auch Dissertationen, die früher begonnen wurden.
Ganz schützen kann man sich vor persönlichen Veränderungen beim Betreuer sicher nicht, aber hilfreich ist es allemal, auf eine saubere Dokumentation des Betreuungsverhältnisses und v.a. des Promotionsverhältnisses zu achten (Nochmal der Link zu den Rechtsverhältnissen).
Bei Zerwürfnissen ist es sicher nicht optimal, sich notfalls an die Fakultät/Prüfungskommission zu wenden, um einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Erstgutachter zu bekommen - aber immerhin mehr als nichts.
Ich würde jedenfalls schon die Hoffnung haben, dass die Beteiligten ein solches Verfahren dann wenigstens in Würde zu Ende bringen.
Stipendiaten - wie im Fall von noradschein - haben evtl. die Chance, über den Stipendiengeber und dessen Vertrauensdozenten noch weiter zu kommen, denn Stipendiengeber sehen es gar nicht gern, wenn ihre Fördergelder in unvollendeten Arbeiten versickern - und sicher noch weniger, wenn der Fehler nicht beim Stipendiaten liegt.

Sebastian
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