ALG I: Nach Ende der WiMi-Stelle arbeitsuchend melden?

Jahresarchiv
hirschi

ALG I: Nach Ende der WiMi-Stelle arbeitsuchend melden?

Beitrag von hirschi »

Hallo liebe Gleichgesinnten,

ich promoviere mittlerweile seit ziemlich genau 1 Jahr im Fachbereich Klimaforschung.

Nun ist es so, dass meine Stelle zum 31.3. (1 Jahr und 3 Monate) ausläuft und ich noch nicht weiß, wie es danach finanzierungstechnisch weitergehen soll.

Soll ich mich eurer Meinung nach nun innerhalb der 3-monatigen Frist arbeitssuchend melden, um zumindest ein halbes Jahr ALG beziehen zu können?

Ergänzung: Ich bin aktuell natürlich als Promotionsstudent eingeschrieben und werde dem/der Bearbeiterin auch mitteilen, dass ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen werde.

Viele Grüße
Zuletzt geändert von Sebastian am 10.12.2014, 20:55, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Betreff für die Suchmaschine umgestellt und ALG I ergänzt.
hirschi

Re: Nach 1,3 Ende der WiMi-Stelle==>Arbeitsuchend melden?

Beitrag von hirschi »

Achja...was ich vergessen habe:

Ich befinde mich leider noch nicht in der Endphase (is euch sicher Klar:-) und werde noch 2 Jahre für die Promotion benötigen.
Merowinger

Re: Nach 1,3 Ende der WiMi-Stelle==>Arbeitsuchend melden?

Beitrag von Merowinger »

Es kommt immer auf die gerade zuständige Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit (AA) an, wie streng sie das Erfordernis der Arbeitsuchendmeldung nehmen. In deinen Fall, in dem "das Ende sicher in Sicht ist" wirst du wohl nicht umhinkommen, wenn du keine Sperrfrist riskieren willst.

Ich würde es auch ruhigen Gewissens machen. Auf das ALG-I hast du einen Anspruch erworben. Was dann nach der Arbeitslosmeldung am ersten Tag der Arbeitslosigkeit wird, steht noch gar nicht fest...
algol
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Re: Nach 1,3 Ende der WiMi-Stelle==>Arbeitsuchend melden?

Beitrag von algol »

Was spricht denn dagegen?
hirschi

Re: Nach 1,3 Ende der WiMi-Stelle==>Arbeitsuchend melden?

Beitrag von hirschi »

Eigentlich erstmal gar nichts...da habt ihr schon Recht.

Ich kenn mich halt in dieser Materie leider gar nicht aus und wollte mal nachfragen, wie man das in meiner Situation am Besten handhabt.


Ich werde mich trotzdem für 2 Stipendien bewerben (KAS =Dez., HSS = Jan.), aber das Ende meiner Anstellung ist erstmal so gut wie sicher...


@Merowinger: Was meinst du genau mit "wie streng sie (Sachbearbeiter) das Erfordernis der Arbeitsuchendmeldung nehmen"?



Viele Dank und viele Grüße
myfunnyvalentine

Re: Nach 1,3 Ende der WiMi-Stelle==>Arbeitsuchend melden?

Beitrag von myfunnyvalentine »

hirschi hat geschrieben:Was meinst du genau mit "wie streng sie (Sachbearbeiter) das Erfordernis der Arbeitsuchendmeldung nehmen"?
Ich antworte schon einmal – falls ich daneben liegen sollte: sorry :)

Es gibt manche Sachbearbeiter, die argumentieren, dass Du dem Arbeitsmarkt nicht in gebotenem Umfang zur Verfügung stehst, wenn Du promovierst…  
hirschi

Re: Nach 1,3 Ende der WiMi-Stelle==>Arbeitsuchend melden?

Beitrag von hirschi »

falls das bei mir der Fall sein sollte, wie kann ich den Sachbearbeiter davon überzeugen, dass dem nicht so der Fall ist?
CD45

Re: Nach 1,3 Ende der WiMi-Stelle==>Arbeitsuchend melden?

Beitrag von CD45 »

Ergänzung: Ich bin aktuell natürlich als Promotionsstudent eingeschrieben
Und das wirst du bis zum Ende der Promotion auch bleiben?
Student + Alg geht nicht, oder?
DoneXY

Re: Nach 1,3 Ende der WiMi-Stelle==>Arbeitsuchend melden?

Beitrag von DoneXY »

hirschi hat geschrieben:Soll ich mich eurer Meinung nach nun innerhalb der 3-monatigen Frist arbeitssuchend melden, um zumindest ein halbes Jahr ALG beziehen zu können?
Natürlich!

Allerdings wüsste ich nicht, warum Du dem Arbeitsamt mitteilen solltest, dass Du promovierst.
Sebastian
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Re: Nach 1,3 Ende der WiMi-Stelle==>Arbeitsuchend melden?

Beitrag von Sebastian »

DoneXY hat geschrieben:Allerdings wüsste ich nicht, warum Du dem Arbeitsamt mitteilen solltest, dass Du promovierst.
Das habe ich beim Lesen des Threads auch gedacht.
Ich würde dort ja auch nicht - und schon gar nicht ungefragt - erzählen, welche Musik ich höre, wie mein Schlafzimmer eingerichtet ist oder wieviel Alkohol ich vertrage...?

Natürlich ist mir klar, dass ich dann wegen meines Musikgeschmacks auch keinen Job ablehnen dürfte, weil dort immer WDR4 gehört wird oder weil ich montags immer ausschlafen möchte.
Viel Erfolg!
Sebastian
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