VG Wort-Tantiemen an Verlag abtretbar?
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VG Wort-Tantiemen an Verlag abtretbar?
Hallo,
darf ein Verlag die Abtretung der VG-Wort-Ausschüttung vertraglich beanspruchen? Also ist das rechtlich zulässig? (Ich fürchte, ja )
Und ist es üblich? Ich bin etwas erstaunt über einen Passus im Vertrag, der mir danach klingt, dessen Inhalt ich aber noch nicht wirklich klären konnte.
(Sorry, falls es schon einen Thread dazu geben sollte, ich konnte keinen finden.)
darf ein Verlag die Abtretung der VG-Wort-Ausschüttung vertraglich beanspruchen? Also ist das rechtlich zulässig? (Ich fürchte, ja )
Und ist es üblich? Ich bin etwas erstaunt über einen Passus im Vertrag, der mir danach klingt, dessen Inhalt ich aber noch nicht wirklich klären konnte.
(Sorry, falls es schon einen Thread dazu geben sollte, ich konnte keinen finden.)
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Re: VG Wort-Tantiemen an Verlag abtretbar?
Ist es nicht so, dass der Verlag unabhängig vom Autor auch Geld von der VG Wort bekommt? Oder bilde ich mir das ein? Wie lautet denn der genaue Passus?
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Re: VG Wort-Tantiemen an Verlag abtretbar?
Ja, ich vermute auch, dass es damit was zu tun hat.
Der Passus lautet etwa so:
Der Verf. überträgt dem Verlag alle sonstigen, durch Verwertungsges. wahrgen. Rechte, sofern ... gesetzlich zulässig. Der Verf. tritt dem Verlag ferner gesetzliche Vergütungsansprüche gemäß §§ 44aff. UrhG ab, soweit der Verlag sie durch eine Verwertungsges. wahrnehmen lässt, die die Rechte von Verlegern und Urhebern gemeinsam wahrnimmt (§ 63a Satz 2 UrhG).
Außerdem gibt es noch eine Bemerkung, die sich im Zusammenhang mit der VG Wort auf Adresssuche bezieht.
Edit: Alles, was ich mir dazu erschließen konnte, scheint sich auf Beiträge in der Presse usw. zu beziehen. Aber ich werde nicht schlau daraus, ob es sich dann z.B. auf PR oder Besprechungen oder dergleichen bezieht.
Der Passus lautet etwa so:
Der Verf. überträgt dem Verlag alle sonstigen, durch Verwertungsges. wahrgen. Rechte, sofern ... gesetzlich zulässig. Der Verf. tritt dem Verlag ferner gesetzliche Vergütungsansprüche gemäß §§ 44aff. UrhG ab, soweit der Verlag sie durch eine Verwertungsges. wahrnehmen lässt, die die Rechte von Verlegern und Urhebern gemeinsam wahrnimmt (§ 63a Satz 2 UrhG).
Außerdem gibt es noch eine Bemerkung, die sich im Zusammenhang mit der VG Wort auf Adresssuche bezieht.
Edit: Alles, was ich mir dazu erschließen konnte, scheint sich auf Beiträge in der Presse usw. zu beziehen. Aber ich werde nicht schlau daraus, ob es sich dann z.B. auf PR oder Besprechungen oder dergleichen bezieht.
Zuletzt geändert von Koenigsportal am 23.11.2014, 13:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: VG Wort-Tantiemen an Verlag abtretbar?
Super Idee! Danke!
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Re: VG Wort-Tantiemen an Verlag abtretbar?
@Königsportal
Bitte keine Hide-Passagen außerhalb des Schreibtreffs
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Re: VG Wort-Tantiemen an Verlag abtretbar?
Bin ich auch für.Kugelfischchen hat geschrieben:Bitte keine Hide-Passagen außerhalb des Schreibtreffs
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Re: VG Wort-Tantiemen an Verlag abtretbar?
Sorry, aber leider lesen hier ja gelegentlich auch Verlagsmitarbeiter mit. Die Alternative wäre, es gar nicht zu posten.
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Re: VG Wort-Tantiemen an Verlag abtretbar?
@Königsportal
Ich sehe es wie Eva. Bei sensiblen Infos verstehe ich das vollständig. Hier ist es wirklich nur ein Standardsatz. Zudem soll die Hide-Funktion nicht außerhalb des Schreibtreffs genutzt werden, für den sie extra eingeführt wurde; da gibt es leider auch keinen Spielraum. Wenn Dir das zu heikel ist, dann kannst Du innerhalb des Schreibtreffs posten, da bekommst Du natürlich aber weniger Antworten. Bitte verstehe das nicht falsch, ich bin hier nur der Bote einer (wie ich aber finde berechtigten) Botschaft.
Hast Du die Passage mal wortwörtlich gegooglet? Wenn da nichts Entsprechendes rauskommt, schreib, wie Eva auch schon gesagt hat, an die VG Wort, die geben da sicher gerne Auskunft. Viele Verlage behalten sich standardmäßig vor, ihre Autoren bei der VG Wort zu melden, um ggf. Rechte weiterzugeben. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass davon Deine eigene Meldung beeinträchtigt ist -- aber klär das lieber mit jemandem, der davon wirklich Ahnung hat.
Ich sehe es wie Eva. Bei sensiblen Infos verstehe ich das vollständig. Hier ist es wirklich nur ein Standardsatz. Zudem soll die Hide-Funktion nicht außerhalb des Schreibtreffs genutzt werden, für den sie extra eingeführt wurde; da gibt es leider auch keinen Spielraum. Wenn Dir das zu heikel ist, dann kannst Du innerhalb des Schreibtreffs posten, da bekommst Du natürlich aber weniger Antworten. Bitte verstehe das nicht falsch, ich bin hier nur der Bote einer (wie ich aber finde berechtigten) Botschaft.
Hast Du die Passage mal wortwörtlich gegooglet? Wenn da nichts Entsprechendes rauskommt, schreib, wie Eva auch schon gesagt hat, an die VG Wort, die geben da sicher gerne Auskunft. Viele Verlage behalten sich standardmäßig vor, ihre Autoren bei der VG Wort zu melden, um ggf. Rechte weiterzugeben. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass davon Deine eigene Meldung beeinträchtigt ist -- aber klär das lieber mit jemandem, der davon wirklich Ahnung hat.
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