Promotionsordnungen - welche gilt?
Verfasst: 06.11.2014, 16:43
... und hier gleich noch eine Frage:
Laut der zur Zeit meiner Einreichung gültigen PromO kann die Publikationsfrist u.a. verlängert werden, wenn ein Verlagsvertrag vorliegt. Die neue PromO hat den Passus gestrichen.
Vielleicht kann mir jemand von den Juristen oder auch den anderen sagen, ob man das mal so, mal so handhaben darf, oder ob mir die Verlängerung bei Vorlage des Vertrags zugestanden werden muss. Die PromO wurde zwischen meiner Einreichung und Dispu geändert, offiziell habe ich noch nach der alten promoviert.
(Bei uns wird vieles als Goodwill gehandhabt, deshalb mag ich da nicht nachfragen, bevor ich nicht die Verlagsentscheidung fest gezurrt habe und es nur noch vom Prüfungsamt abhängt. Man gibt übrigens auch keine Urkunde auf Basis des Vertrags aus.)
Laut der zur Zeit meiner Einreichung gültigen PromO kann die Publikationsfrist u.a. verlängert werden, wenn ein Verlagsvertrag vorliegt. Die neue PromO hat den Passus gestrichen.
Vielleicht kann mir jemand von den Juristen oder auch den anderen sagen, ob man das mal so, mal so handhaben darf, oder ob mir die Verlängerung bei Vorlage des Vertrags zugestanden werden muss. Die PromO wurde zwischen meiner Einreichung und Dispu geändert, offiziell habe ich noch nach der alten promoviert.
(Bei uns wird vieles als Goodwill gehandhabt, deshalb mag ich da nicht nachfragen, bevor ich nicht die Verlagsentscheidung fest gezurrt habe und es nur noch vom Prüfungsamt abhängt. Man gibt übrigens auch keine Urkunde auf Basis des Vertrags aus.)