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Promotionsordnungen - welche gilt?

Verfasst: 06.11.2014, 16:43
von Koenigsportal
... und hier gleich noch eine Frage:

Laut der zur Zeit meiner Einreichung gültigen PromO kann die Publikationsfrist u.a. verlängert werden, wenn ein Verlagsvertrag vorliegt. Die neue PromO hat den Passus gestrichen.

Vielleicht kann mir jemand von den Juristen oder auch den anderen sagen, ob man das mal so, mal so handhaben darf, oder ob mir die Verlängerung bei Vorlage des Vertrags zugestanden werden muss. Die PromO wurde zwischen meiner Einreichung und Dispu geändert, offiziell habe ich noch nach der alten promoviert.
(Bei uns wird vieles als Goodwill gehandhabt, deshalb mag ich da nicht nachfragen, bevor ich nicht die Verlagsentscheidung fest gezurrt habe und es nur noch vom Prüfungsamt abhängt. Man gibt übrigens auch keine Urkunde auf Basis des Vertrags aus.)

Re: Promotionsordnungen - welche gilt?

Verfasst: 06.11.2014, 22:30
von Sebastian
Übergangsregelungen nennt man das, oftmals zu finden in den letzten oder vorletzten Paragraphen einer neuen Regelung.
Viel Erfolg!

Sebastian

Re: Promotionsordnungen - welche gilt?

Verfasst: 07.11.2014, 15:27
von Koenigsportal
Danke. Das steht tatsächlich am Schluss der Ordnung. Da ich nach der alten Regelung das Verfahren beantragt hatte, dürften sie sich jetzt eigentlich nicht querstellen.

Re: Promotionsordnungen - welche gilt?

Verfasst: 07.11.2014, 19:45
von bullabü
genau so ist es. Bestandsschutz. Meist gilt jedoch die Eintragung auf die Promotionsliste der Fakultät als Stichtag.

Re: Promotionsordnungen - welche gilt?

Verfasst: 07.11.2014, 20:00
von Koenigsportal
Denkt Ihr, dass es Ausnahmen geben kann, wenn die Frist schon einmal verlängert wurde?