Widerspruch einlegen nach Absage für Stipendium?

Finanzplanung, Stipendien incl. und Muster-Gutachten für eine Stipendienbewerbung, Krankenversicherung als Doktorand
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lizzym.

Widerspruch einlegen nach Absage für Stipendium?

Beitrag von lizzym. »

Hallo,

ich habe heute eine Absage für ein Stipendium bekommen, wo ich mich bei der Bewerbung extrem für ins Zeug gelegt hatte. Klar, bin ich jetzt ziemlich enttäuscht- auch deswegen ,weil ich ziemlich große finanzielle Probleme habe. Ich hatte gedacht, ich würde es bekommen, weil mein Thema sehr gut ins Profil gepasst hat und ich auch ein recht gutes Gutachten von meinem Prof habe.

Nun wollte ich euch fragen, ob es Sinn macht ,Widerspruch einzulegen bzw. ob es Chancen gibt, sich dort um einen Platz einzuklagen? Hat jmd. ähnliche Versuche gestartet?

Vielen lieben Dank für Eure Antworten

lizzy
la_potranca

Beitrag von la_potranca »

Einklagen? Stipendium? Davon habe ich noch nie was gehört. Vor allem, auf welchen Grund möchtest du das stützen?

Zumindest bei den politischen und der Studienstiftung des deutschen Volkes geht es keinesfalls schwerpunktmäßig um Noten oder Gutachten, sondern vor allem um die förderungswürdige Persönlichkeit. Und ob die gegeben ist bei dem Selbstanspruch, ganz sicher ein Stipendium zu verdienen?

Kopfschüttelnd, V.
lizzym.

Beitrag von lizzym. »

ich habe nicht behauptet, ich verdiene es unbedingt ein stipendium zu erhalten.
mir ist doch klar, dass es hier nicht nur um noten und gutachten geht.

es geht vielmehr darum, dass auf der absage die möglichkeit erteilt wird, widerspruch einzulegen. es handelt sich weder um eine politische stiftung noch um die des deutschen volkes.

gruß, l.
nK

Beitrag von nK »

Tja, davon habe ich zwar auch noch nie was gehört und beim Lesen hatte ich ähnliche Gedanken wir la_potranca. Andererseits: Wenn Du ein entsprechendes Rechtsmittel hast in Form des Widerspruchs, dann ist es völlig legitim, davon Gebrauch zu machen.

Allerdings würde ich mir nicht zu viele Hoffnungen machen: In der Tat dürfte bei dieser Entscheidung ein großer Beurteilungsspielraum vorliegen, zumal es ja nicht nur isoliert um Dich geht, sondern auch um die Konkurrenz, die Du nicht kennst...
la_potranca

Beitrag von la_potranca »

nK hat geschrieben: Wenn Du ein entsprechendes Rechtsmittel hast in Form des Widerspruchs
Dann müsste aber eine Behörde gehandelt haben - ohne das nachgeprüft zu haben, glaube ich nicht, dass das Rechtsmittel auf eine (noch dazu nicht staatlich zurechenbare, da nicht politische) Stiftung angewandt werden kann.
nK

Beitrag von nK »

Wenn er (oder sie) doch aber eine Widerrufsbelehrung erhalten hat... :?:
la_potranca

Beitrag von la_potranca »

das hab ich wohl überlesen, sorry.
Wenn die dabei ist (ich nehme an, eine Uni-Stiftung?), dann ist der Weg natürlich offen.
Rahel

Beitrag von Rahel »

Hallo lizzy

Das ging mir auch so, dass ich dachte, ich würde ein Stipendium eher erhalten, weil mein Thema genau zur Stiftung passt! Die meisten Stiftungen können nur wenige Einzelne fördern. Selbst bei grössren Stiftungen ist die Chance ausgewählt zu werden wahrscheinlich nur bei einigen Prozent. Wurde dir begründet, wieso du nicht ausgewählt wurdest? Mir hatte man jeweils eine Begründung gegeben (andere Förderungsschwerpunkte in diesem Jahr o.ä. wurde da genannt – was eine nette Erklärung war). Ich würde nur einen Rekurs machen, wenn eine solche Begründung definitiv falsch ist. Ich glaube die meisten müssen mehrere Stiftungen anschreiben, bis sie Erfolg haben. Jedes Gesuch ist schneller zusammengestellt. Mich würde interessieren, wie erfolgreich die andern hier mit Stiftungen waren ...? Selber bin ich "damals" leider erfolglos geblieben und habe mich vorerst nach andern Finanzierungsmöglichkeiten umgesehen. Ich wünsche dir viel Glück.

LG, Rahel
la_potranca

Beitrag von la_potranca »

Rahel hat geschrieben: Mich würde interessieren, wie erfolgreich die andern hier mit Stiftungen waren ...?
Eine Bewerbung abgeschickt, genommen worden :P (KAS) - habe ich aber auch so erwartet, weil ich schon in der Studienförderung war.

Allgemein wurde mir gesagt: es haben sich in meinem Jahr ca. 600 Graduierte beworben, ca. 100 hätte genommen werden können. Normalerweise werden ca. 40-60 Leute zur Auswahltagung eingeladen, und dort hat dann ca. die Hälfte Chancen, auch genommen zu werden. Bei meinem Termin waren so wenige dabei, die ins Profil passten, dass dies nicht erreicht wurde.
Also: ja, es gibt feste Quoten - aber die sich auch variabel 8)
Silvia

Beitrag von Silvia »

@Lizzi
das tut mir echt leid für Dich. Leider ist mir das Problem selbst sehr gut bekannt :(
Ich dachte genau wie Du, dass mein Thema perfekt zur Stiftung passen würde.
Aber falsch gedacht. :?
Ich bin zwar keine Juristin und kenne die Erfolgsaussichten einer solchen Klage nicht.
Nach meiner Meinung ist das aber verschenkte Zeit, weil der Begründungsspielraum solcher Stiftungen für Ablehnungen unendlich gross ist. Ich würde statt dessen empfehlen, sich nach anderen Stiftungen umzusehen. Da sehe ich die grössere Erfolgschance.
Viel Glück.

@Rahel
Mich würde interessieren, wie erfolgreich die andern hier mit Stiftungen waren ...?
Ich habe jetzt noch eine offene Bewerbung. Wenn daraus nix wird, hake ich das Thema Stiftungen definitiv ab. Leider habe ich mich bereits offiziell angemeldet (musste bei Stiftung Anmeldebestätigung einreichen) und meine 3- Jahresfrist läuft. Das heisst, ich bin fleissig am Schreiben und arbeite nebenbei :?
Darf ich fragen, welche Alternative Du zur Stiftung gefunden hast?
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