Einsprüche gegen Dissertation?
Verfasst: 20.02.2014, 16:51
Liebe Forumsteilnehmer,
eigentlich habe ich etwas wirklich Positives zu vermelden:
Nachdem ich im Dezember eingereicht hatte, liegen jetzt bereits die Gutachten vor - welche zudem überraschend gut ausgefallen sind (magna cum laude)
Allerdings ist meine Freude über die tollen Gutachten jetzt schon der Angst vor der Disputation gewichen, welche bereits in 2 1/2 Wochen stattfindet. Da ich mit den Gutachten noch gar nicht gerechnet hatte, habe ich mich noch gar nicht darauf vorbereitet - und jetzt wird´s auch schon knapp (deshalb poste ich auch hier im Forum, anstatt an meinen Folien zu arbeiten... )
Obwohl alle Welt (incl. mein DV) mir weismachen will, dass ich keine Angst haben bräuchte, grüble ich die ganze Zeit, was alles schief gehen könnte - und das leitet zu meiner eigentlichen Frage über:
Der Disputationstermin steht unter dem Vorbehalt, dass während der Auslegungsfrist der Diss von 10 Tagen keine EINWÄNDE gegen die Arbeit und die Gutachten erhoben werden!
Da ich fern der Heimat promoviert habe, muss ich aber zeitnah die Reise planen, Zug- oder Flugtickets sowie ein Hotel buchen.
Nun meine Frage: Hat jemand schon gehört, dass solche Einwände erhoben wurden? Wie wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist das?
Zudem bin ich für jede Aufmunterung und jeden Tipp hinsichtlich der Disputation dankbar!!!
Auch möchte ich mich bei allen Forumsteilnehmern, die noch nicht so weit sind, für mein "Luxusgejammer" entschuldigen Vor einem halben Jahr hätte ich mir wahrscheinlich selbst einen Vogel gezeigt...
Schöne Gruße
epikur
eigentlich habe ich etwas wirklich Positives zu vermelden:
Nachdem ich im Dezember eingereicht hatte, liegen jetzt bereits die Gutachten vor - welche zudem überraschend gut ausgefallen sind (magna cum laude)
Allerdings ist meine Freude über die tollen Gutachten jetzt schon der Angst vor der Disputation gewichen, welche bereits in 2 1/2 Wochen stattfindet. Da ich mit den Gutachten noch gar nicht gerechnet hatte, habe ich mich noch gar nicht darauf vorbereitet - und jetzt wird´s auch schon knapp (deshalb poste ich auch hier im Forum, anstatt an meinen Folien zu arbeiten... )
Obwohl alle Welt (incl. mein DV) mir weismachen will, dass ich keine Angst haben bräuchte, grüble ich die ganze Zeit, was alles schief gehen könnte - und das leitet zu meiner eigentlichen Frage über:
Der Disputationstermin steht unter dem Vorbehalt, dass während der Auslegungsfrist der Diss von 10 Tagen keine EINWÄNDE gegen die Arbeit und die Gutachten erhoben werden!
Da ich fern der Heimat promoviert habe, muss ich aber zeitnah die Reise planen, Zug- oder Flugtickets sowie ein Hotel buchen.
Nun meine Frage: Hat jemand schon gehört, dass solche Einwände erhoben wurden? Wie wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist das?
Zudem bin ich für jede Aufmunterung und jeden Tipp hinsichtlich der Disputation dankbar!!!
Auch möchte ich mich bei allen Forumsteilnehmern, die noch nicht so weit sind, für mein "Luxusgejammer" entschuldigen Vor einem halben Jahr hätte ich mir wahrscheinlich selbst einen Vogel gezeigt...
Schöne Gruße
epikur