Blockweises zitieren bei juristischer Diss?

Fragen aus der laufenden Arbeit an der Dissertation.
Literatursuche, Motivationsprobleme, Lehrtätigkeit, Ärger mit dem Prof u.v.m.
GAUDO

Blockweises zitieren bei juristischer Diss?

Beitrag von GAUDO »

Hallo zusammen,

habe mal eine Frage, wie ihr so beim Zitieren langer Abschnitte aus derselben Quelle vorgeht.
Bisher habe ich an jedem Satz eine Fußnote, was irgendwie blöd wirkt, da man seitenweise dieselbe Fußnote untereinander hat.

Andererseits könnte man auch am Ende des jeweiligen Abschnittes eine Fußnote nehmen (zum Ganzen XY, S. 3293). Oder man nennt den/die Autoren am Beginn des Abschnittes und fügt so eine Fußnote ein.

Macht ihr das so, ist das noch korrekt oder habt ihr noch andere Ideen?

Freue mich auf Eure Antworten!
Bara
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Re: Blockweises zitieren bei juristischer Diss?

Beitrag von Bara »

Deine bisherige Vorgehensweise ist die sicherste. "Zum Ganzen" wird nach meiner Beobachtung eher genutzt, wenn man ein Problemfeld schlagwortartig anspricht, aber in der Arbeit nicht näher betrachtet. Mich würde es irritieren, wenn ich in der Quelle "zum Ganzen" dann all das finden würde, was bei dir auch mit anderen Worten steht. Gerade die Fußnoten am Ende von Absätzen (oder alternativ am ersten Satz eines Absatzes) stehen bei den Plagiatsjägern hoch im Kurs. Hier würde ich mir jede Diskussion ersparen und pro Satz eine Fußnote setzen, selbst wenn es immer dieselbe Seite oder Randnummer ist, von der ich zitiere.
Zwonk
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Re: Blockweises zitieren bei juristischer Diss?

Beitrag von Zwonk »

Das verstehe ich nicht. Nach jedem Satz eine Fußnote? Bei mir gilt, daß alles, was innerhalb eines Paars Anführungszeichens steht, als Zitat durch eine Fußnote belegt wird. Ganz egal, ob das ein Satz oder sieben sind. Habe ich noch niemals irgendwo gesehen. Sieht es bei Dir so aus?

In seiner armseligen sogenannten Dissertation schreibt Fritz Müller: "BlubBlub blub.¹ Blabblab blab.² Schwall schwall.³" Wobei ¹,² und ³ jeweils dann auf eine Fußnote der Form "Müller 2012, S. 13" verweisen? Da kann ich den Sinn nicht erkennen, wieso Du nicht hinter die Anführungszeichen einfach eine Fußnote setzt.

Wenn ein Zitat mehr als 5-6 Zeilen hat, dann bringe ich das abgesetzt als Block. Aber das hat nichts mit dem Beleg in der Fußnote zu tun, sondern dient der Erleichterung für den Leser - dann muß er nicht mehr mit den Augen zurückspringen und nachgucken, wo das Zitat anfing. Dann hat er alles auf einen Blick und muß sich nicht dauernd das eröffnende Anführungszeichen gegenwärtig halten.
12. Dec 2016;01. Feb 2017;f;zum neuen Job!
Bara
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Re: Blockweises zitieren bei juristischer Diss?

Beitrag von Bara »

Ich bin von indirekten Zitaten ausgegangen. Direkte Zitate würde ich in einem eingerückten Block unterbringen und mit nur einer Fußnote versehen.

EDIT:
Um es verständlicher zu machen:

Beispiel, wie ich es vor Augen hatte:

Original: Der Schreibtisch steht an der Wand. Diese Wand ist bis auf einen senkrechten, grünen Streifen mit weißer Farbe gestrichen.

Diss: Original beruft sich hierbei auf den an der Wand stehenden Schreibtisch.(Fn.) Die Wand, an der er stehe, sei im Wesentlichen weiß.(Fn.)
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Re: Blockweises zitieren bei juristischer Diss?

Beitrag von Zwonk »

Hm, nehmen wir an, es geht um indirekte Zitate, dann würde ich trotzdem nicht nach jedem Satz eine Fußnote machen. Ein Satz ist erstmal eine grammatische Einheit und kann, muß aber durchaus nicht einer "wissenschaftlich-logischen" Einheit entsprechen. Wenn ich länger indirekt zitiere, dann löse ich das meistens durch eine eindeutige Formulierung am Anfang und ein Absatzende am Schluß. Also so:

Die gerade entgegengesetzte Position vertritt Fritz Müller: Schon in seinem Werk Der Tisch. Ein nützliches Möbel von 1987 faßt Müller den Schreibtisch, der an einer durch einen senkrechten, grünen Streifen geteilten weißen Wand aufgestellt ist, als die Idealform, gleichsam die platonische Idee des Tischs. Besonders betont er die besondere metaphysische Qualität von Fichtenholztischen.¹ (Absatzende)
12. Dec 2016;01. Feb 2017;f;zum neuen Job!
Bara
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Re: Blockweises zitieren bei juristischer Diss?

Beitrag von Bara »

Dein Beispiel ist natürlich unproblematisch. Je länger es wird und je mehr Sätze es sind, desto wahrscheinlicher wird es, dass die Fußnote am Absatzende mehrdeutig wird. Es galt in juristischen Dissertationen nach meiner Beobachtung lange Zeit die Regel, dass der erste Satz eines Absatzes mit einer Fußnote versehen wird und damit zum Ausdruck kommt, dass alle folgenden Sätze des Absatzes auf die Quelle aus dieser Fußnote zurückgehen. Enthält der Absatz dann aber Folgerungen oder Abwägungen, ist nicht klar, ob diese aus der Quelle oder vom Autor stammen. In jüngeren Arbeiten sehe ich deshalb nur noch Fußnoten an jedem Satz (bzw. gerade nicht, wenn einzelne Sätze den Inhalt der Quelle bewerten oder mit eigenen Gedanken abwägen). Das halte ich deshalb für die sichere Lösung. Zudem ergeben sich ohnehin mehrere "ähnliche" Fußnoten, wenn indirekte Zitate sich aus verschiedenen Seiten der Quelle speisen. Ein "S. 287 ff."-Nachweis am Absatzende fände ich hier nicht hinreichend. Dann kann aber auch gleich jeder Satz eine Fn. bekommen.

Man könnte alternativ auch einfach viel mehr Absätze machen. Das ist Geschmacksache. Wichtig finde ich allerdings noch, dass man eine Vorgehensweise im gesamten Werk durchhält.
Merowinger

Re: Blockweises zitieren bei juristischer Diss?

Beitrag von Merowinger »

Ich habe es in meiner Arbeit so gehandhabt, dass die Fußnote nach dem jeweiligen Sinnabschnitt gesetzt wird, auf den sie sich bezieht.
Das kann nach einem Wort (dann wird es zumeist gleichzeitig ein wörtliches Zitat sein), nach einem Halbsatz, ganzen Satz oder Absatz sein.
Wird die Fußnote also vor einem Punkt gesetzt, bezieht sie sich auf nur diesen Satz. Steht sie nach dem Punkt, bezieht sie sich auf den vorhergehenden Absatz. Allerdings sind diese Absätze nicht sehr lang (sicher niemals mehr als drei Sätze).

Diese Methode finde ich eindeutig und sie wurde auch nicht beanstandet. Zumal gerade bei juristischen Arbeiten ohnehin keine absolut einheitliche Zitiertechnik auszumachen ist. Ich werde aber zur Sicherheit bei der Abgabe meiner Pflichtexemplare eine entsprechende Abschlusserklärung zu den Akten geben, in der ich das nochmals darlege. Sicher ist sicher.

Würde man nach jedem Satz eine Fußnote setzen, so fände ich das übertrieben. Bereits nach meiner Methode habe ich teilweise gigantische Fußnotenapparate auf einigen Seiten.
Bara
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Status: Dr. jur. Bara

Re: Blockweises zitieren bei juristischer Diss?

Beitrag von Bara »

Da dürften sich unsere Fußnotenzahlen aber ähneln. Ich mache es nämlich ganz genauso, nur mit dem Unterschied, dass die Fn. nach dem Punkt sich auf den Satz, die vor dem Punkt auf den letzten Halbsatz bezieht.
GAUDO

Re: Blockweises zitieren bei juristischer Diss?

Beitrag von GAUDO »

Guten Morgen zusammen,

vielen Dank schon mal für Eure Antworten, die mir zeigen, dass die Sichtweisen hier nicht ganz einheitlich sind.
Vorab: es geht bei der Frage ausschließlich ums indirekte Zitieren. Direkte Zitate kennzeiche ich immer mit ""und FN am Ende.
Hintergrund meiner Frage ist, dass ich bisher verfahren bin wie Bara, also an jeden Satz eine FN gehängt habe.
Nachdem ich meinem DV ein Kapitel abgegeben habe hat er mir gesagt, dass die Fußnoten sich viel zu oft wiederholen würden und ich sie "eliminieren" solle. Aus seiner Sicht sei es auch völlig in Ordnung, wenn man Absätze komplett indirekt zitiert und dann eine FN à la "Dazu Müller, Möbel, S. 23ff." verwendet. Anderenfalls würde es so aussehen, als wolle man durch die Verwendung von FN Seiten füllen. Gerade letzteres ist aber bei mir gar nicht der Fall, wenn man so den FN-Apparat vergleichbarer Arbeiten betrachtet.
Bin da gerade nachdem ich mir die Sache mit Schavan damals etwas genauer angesehen habe echt unsicher und weiß ehrlich gesagt nicht, ob ich mich eher nochmal mit meinem DV auseinandersetzen soll - was ihn nicht gerade begeistern wird.

Vielen Dank nochmal!

@ Meggy: Danke für den Hinweis! :blume:
Zuletzt geändert von GAUDO am 16.01.2014, 10:02, insgesamt 1-mal geändert.
Meggy

Re: Blockweises zitieren bei juristischer Diss?

Beitrag von Meggy »

Hi Gaudo
ich mach das auch immer gerne (unabsichtlich): aber bitte hier außerhalb des Schreibtreffs kein HIDE verwenden, sonst sind potentiell interessante Ergebnisse der Diskussion für nur-lesende Nutzer nicht sichtbar :wink:
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