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Juri. Diss: Pressemitteilungen im Literaturverzeichnis?

Verfasst: 04.01.2014, 21:54
von Maxi
Liebes Forum,

zu einer Frage zu den Formalien des Literaturverzeichnisses einer juristischen Diss bräuchte ich Euren guten Rat:

Wenn man Pressemitteilungen zitiert, die online zugänglich sind (z.B. vom BGH o.ä.), gibt man diese dann ganz normal (ohne Link) mit Titel, Datum und ggf. Nr. im Literaturverzeichnis an oder unter einer gesonderten Rubrik "Elektronische Publikationen" mit einem zusätzlichen Link zur Website?

Ich bin total unsicher, was richtig ist, und für jeden Tipp sehr dankbar! :blume:
Lieben Gruß
Maxi

Re: Juri. Diss: Pressemitteilungen im Literaturverzeichnis?

Verfasst: 05.01.2014, 15:23
von surcam
hi maxi!

onlinequellen werden immer mit link angegeben zusammen mit datum der veröffentlichung (falls vorhanden) und abrufdatum(!).

wenn du pressemitteilungen von gerichten, regierung, bundestag, bundesrat, kommission etc. zitierst, kommen die -- wie üblich bei diesen organen -- nicht in das literaturverzeichnis. ich persönlich nehme übrigens abstand davon, pressemitteilungen von öffentlichen organen zu zitieren. zu den pressemitteilungen gibt es in nahezu allen fällen auch ein offizielles dokument (drucksache, entscheidung, weiß-/grünbuch etc.), es sei denn, es wird einem ehemaligen organwalter gedacht oder ein bevorstehendes treffen mit einer delegation angekündigt o.ä.

viele grüße!

surcam

Re: Juri. Diss: Pressemitteilungen im Literaturverzeichnis?

Verfasst: 05.01.2014, 21:15
von Maxi
Hallo surcam,

herzlichen Dank für Deine Antwort und Deine Einschätzung! :blume:
Dies hilft mir sehr weiter.

Viele Grüße
Maxi

Re: Juri. Diss: Pressemitteilungen im Literaturverzeichnis?

Verfasst: 06.01.2014, 14:35
von Bara
Anstelle des zitierten Abrufdatums bietet es sich an, jede zitierte Website als Pdf zu speichern und zur Literaturdatenbank zu nehmen (ein Mausklick). Am Ende der Bearbeitung prüft man alle Links. Dann kommt in das Literaturverzeichnis ans Ende der Hinweis "Alle zitierte Internetquellen waren am ... abrufbar." Sollte eine Website dann offline sein, kannst du stattdessen aus einem Webarchiv zitieren, wie es zB die Wikipedia inzwischen macht. Das spart in der Masse etliche Zeichen und ich finde, es sieht auch besser aus.

Im Literaturverzeichnis nehme ich online veröffentlichte PDFs auf, wenn es sich um Pendants zu echter Literatur handelt, wenn es also Autor, Titel und Datum gibt und die Arbeit von Machart und Umfang einem Buch/Artikel gleicht. Dies ist zB bei vielen Papers angelsächsischer Unis der Fall, die ich dann wie ein Buch mit Website (statt "Verlag") zitiere. Pressemitteilungen, Blogs etc. kommen dagegen nicht ins Literaturverzeichnis.

In diesem Bereich ist vieles einfach Geschmacksache - ich habe die Vorgehensweise daher mit meinem Betreuer abgesprochen, was ich dir auch empfehle. :)

Re: Juri. Diss: Pressemitteilungen im Literaturverzeichnis?

Verfasst: 11.01.2014, 03:13
von Maxi
Vielen Dank für die hilfreichen Tipps!
Lieben Gruß
Maxi