Nach jahrelanger Unterbrechung: Darf ich noch promovieren?
Nach jahrelanger Unterbrechung: Darf ich noch promovieren?
In 1997 hatte ich meine Promotion in Deutschland angefangen und war bis ungefähr 2000 eingeschrieben. Ich habe dannach die Forschung aufgegeben und Deutschland verlassen, aber jetzt habe ich wieder angefangen an der Promotion zu arbeiten. Kann ich an derselben Universität und mit denselben Professoren (beide emeritiert) überhaubt noch promovieren? Ich weiß noch nicht wie ich vorankomme (arbeitstätig mit drei Kindern) deswegen möchte ich noch keine Kontakte mit meinen Doktorvätern aufnehmen. (P.S. seit 10 Jahren benutze ich die deutsche Sprache nicht mehr, ich hoffe ich habe nur wenige Fehler gemacht!). Danke!
Re: Darf ich noch promovieren?
Ob die beiden ein Interesse haben, Dich weiter zu betreuen, kann Dir hier niemand sagen. Das wirst Du mit den beiden selbst klären müssen.La Gioconda hat geschrieben:Ich habe dannach die Forschung aufgegeben und Deutschland verlassen, aber jetzt habe ich wieder angefangen an der Promotion zu arbeiten. Kann ich an derselben Universität und mit denselben Professoren (beide emeritiert) überhaubt noch promovieren?
Die Promotionsordnungen sind in Deutschland von Fakultät zu Fakultät verschieden. Daher gibt es keine allgemeine Antwort zu den formalen Voraussetzungen einer Wiederaufnahme eines abgebrochenen Promotionsvorhabens.
Ich würde davon ausgehen, dass es möglich ist. Viel Erfolg!
Re: Darf ich noch promovieren?
Vielen Dank!!! Beide haben mich wenig "betreut" auch während die erste Periode meiner Promotion, sobald ich etwas vorzuzeigen habe, werde ich sie kontaktieren. Ich hoffe das alles klappt! Nochmal vielen Dank!
Re: Darf ich noch promovieren?
Erstmal herzlichen Glückwunsch zum Durchhaltewillen / dem Entschluss zum Wiedereinstieg. Ich hab noch keine fünf Jahre rum und schon keine Lust mehr
Nach den meisten Promotionsordnungen sollte es wohl kein Problem sein, eine laufende Promotion abzubrechen. Ganz schlecht ist es nur, eine Dissertation formal einzureichen, die dann nicht angenommen wird. Konkret kann das aber in jeder Promotionsordnung anders geregelt sein, vermute ic.
Viel größer ist wohl die Frage, ob deine alten Profs dich wieder betreuen wollen (oder dürfen, schliesslich sind beide emeritiert - wieder eine Frage der Promotionsordnung). Das kann dir hier aber auch keiner beantworten.
Nach den meisten Promotionsordnungen sollte es wohl kein Problem sein, eine laufende Promotion abzubrechen. Ganz schlecht ist es nur, eine Dissertation formal einzureichen, die dann nicht angenommen wird. Konkret kann das aber in jeder Promotionsordnung anders geregelt sein, vermute ic.
Viel größer ist wohl die Frage, ob deine alten Profs dich wieder betreuen wollen (oder dürfen, schliesslich sind beide emeritiert - wieder eine Frage der Promotionsordnung). Das kann dir hier aber auch keiner beantworten.
Re: Darf ich noch promovieren?
So war es damals bei mir auch, ich hatte keine Lust mehr, ich wollte leider endlich mal normal leben, nicht nur ständig lernen usw. Erst nach drei Kindern, Arbeit und keiner Zeit, scheint die Dissertation eine Traumbeschäftigung... die ich wahrscheinlich noch viele Jahre haben werde!!! Das problem ist die immer neue Bibliographie wenn man so langsam vorankommt!
Re: Darf ich noch promovieren?
Sie haben mir sehr geholfen, an der Seite der Uni gibt es viele Informationen über die Promotion (sogar die Promotionsordnung)... Alleine hätte ich nicht über die Promotionsordnung gedacht (ich bin uralt...)
Mal sehen was darauskommt.
Mal sehen was darauskommt.
Re: Darf ich noch promovieren?
§19
Verfahrenseinstellung, Rücktritt,
neues Promotionsverfahren
(1) Sind seit der Zulassung zum Promotionsverfahren
mehr als acht Jahre vergangen, so kann der Promotionsausschuss
nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und Stellungnahme
der Betreuerin oder des Betreuers nach Anhörung
der Doktorandin oder des Doktoranden das Verfahren
einstellen. Der Einstellungsbescheid ist zu begründen. Er
erfolgt schriftlich durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden
des Promotionsausschusses. Ein erneuter Antrag
auf Zulassung zum Promotionsverfahren wird dadurch
nicht ausgeschlossen.
Verfahrenseinstellung, Rücktritt,
neues Promotionsverfahren
(1) Sind seit der Zulassung zum Promotionsverfahren
mehr als acht Jahre vergangen, so kann der Promotionsausschuss
nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und Stellungnahme
der Betreuerin oder des Betreuers nach Anhörung
der Doktorandin oder des Doktoranden das Verfahren
einstellen. Der Einstellungsbescheid ist zu begründen. Er
erfolgt schriftlich durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden
des Promotionsausschusses. Ein erneuter Antrag
auf Zulassung zum Promotionsverfahren wird dadurch
nicht ausgeschlossen.
Re: Darf ich noch promovieren?
(9) Endet die Mitgliedschaft einer Betreuerin oder eines
Betreuers zur Universität Hamburg, so behält sie oder er
fünf Jahre lang das Recht, die Betreuung einer begonnenen
Dissertation zu Ende zu führen und der Prüfungskommission
mit Stimmrecht anzugehören. Die zeitliche Begrenzung
gilt nicht für ehemalige hauptberufliche Hochschullehrerinnen
oder Hochschullehrer der Universität Hamburg,
deren Lehr- und Prüfungsberechtigung fortgelten.
Betreuers zur Universität Hamburg, so behält sie oder er
fünf Jahre lang das Recht, die Betreuung einer begonnenen
Dissertation zu Ende zu führen und der Prüfungskommission
mit Stimmrecht anzugehören. Die zeitliche Begrenzung
gilt nicht für ehemalige hauptberufliche Hochschullehrerinnen
oder Hochschullehrer der Universität Hamburg,
deren Lehr- und Prüfungsberechtigung fortgelten.
Re: Darf ich noch promovieren?
Doktoranden, die bereits vor dem 2.10.2010 für ein Promotionsstudium in der Fakultät für Geisteswissenschaften immatrikuliert waren oder in einem Beschäftigungsverhältnis an der Universität Hamburg standen, haben bis zum 1.10.2015 die Möglichkeit, das Promotionsverfahren nach der letztgültigen Fassung derjenigen Promotionsordnung durchzuführen, die für das Promotionsfach zum Zeitpunkt der Immatrikulation bzw. Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses gültig war.
Re: Darf ich noch promovieren?
Kannst Du Deinen "Status" zwischen 1997-2000 genauer beschreiben?La Gioconda hat geschrieben:In 1997 hatte ich meine Promotion in Deutschland angefangen und war bis ungefähr 2000 eingeschrieben.
Hat sich dieser "Status" nach 2000 nochmals irgenwie verändert?
Evtl. ist es sinnvoll beim Zuständigen Prüfungsamt anzurufen und nachzufragen, wie die Aktenlage in Deinem Fall ist.
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