Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens abgelehnt

Jahresarchiv
Lumio

Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens abgelehnt

Beitrag von Lumio »

Hi!
Viellecht hat hier ja jemand schon Ähnliches erlebt oder kann mir irgendwas raten..
Also: Meine Diss ist fertig und ich habe einen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens beim Promotionsausschuss des Fachbereichs meiner Uni (Ort entfernt) gestellt. Hierfür musste ich u.a. eine gebundene Ausgabe meiner Diss abgeben.
Soweit alles OK.
Leider hat der Promoausschuss die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt. Das hat formale Gründe. Offenbar hat mein DV andere Vorstellungen davon, wie eine Diss auszusehen hat als die Mitglieder des Ausschusses. Dieser Streit geht wahrscheinlich auch noch eine Weile weiter und ist nicht so leicht zu lösen.
Nun überlege ich in Absprache mit meinem DV, meine Diss an einer anderen Uni (anderen Ort entfernt) einzureichen, wo es diese Probleme nicht geben würde.

Und hier wird es kniffelig.

Die Vorsitzende des Promoausschusses meiner Uni hat mir das so gesagt: Das Verfahren wurde nicht eröffnet, also gilt meine Diss bisher als nicht eingereicht bzw. nicht vorgelegt.
Demnach wäre es problemlos möglich, dieselbe Arbeit an einer anderen Uni einzureichen.
Ich möchte mir aber absolut sicher sein, dass diese Aussage auch stimmt!
Wie kriege ich nun raus, wie die rechtliche Lage genau ist? Die Promotionsordnungen der Unis sind schwammig formuliert.
Ich überlege nun schon, mich von einem Anwalt beraten zu lassen. Aber welcher Rechtsbereich ist sowas eigentlich?
Wahrscheinlich kommt das alles nicht so häufig vor, trotzdem hoffe ich, dass mir jemand weiter helfen kann!

LG
Lumio
Zuletzt geändert von Sebastian am 05.11.2013, 17:33, insgesamt 3-mal geändert.
Grund: Ortsnamen der Universitäten mit Rücksicht auf die Anonymität des Verfassers entfernt.
DoneXY

Re: Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens abgelehnt

Beitrag von DoneXY »

Lumio hat geschrieben:Leider hat der Promoausschuss die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt. Das hat formale Gründe. Offenbar hat mein DV andere Vorstellungen davon, wie eine Diss auszusehen hat als die Mitglieder des Ausschusses. Dieser Streit geht wahrscheinlich auch noch eine Weile weiter und ist nicht so leicht zu lösen.
:shock:

Du scheinst ja zwischen die Fronten einer grundsätzlichen Auseinandersetzung geraten zu sein.
Lumio hat geschrieben:Die Vorsitzende des Promoausschusses meiner Uni hat mir das so gesagt: Das Verfahren wurde nicht eröffnet, also gilt meine Diss bisher als nicht eingereicht bzw. nicht vorgelegt.
Ich gehe davon aus, dass Du Dich auf diese Aussagen verlassen kannst. Falls Du weitere Unsicherheiten hast, lasse Dir vom Prüfungsamt bestätigen, dass von Dir keine Diss. eingereicht wurde.
Lumio

Re: Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens abgelehnt

Beitrag von Lumio »

Hallo DoneXY,

das mit der schriftlichen Bestätigung ist eine gute Idee.
Ja, da wird leider ein Streit zwischen den Profs auf meinem Rücken ausgetragen. Ich gehe schon seit Tagen auf dem Zahnfleisch deshalb....

LG
Lumio
Merowinger

Re: Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens abgelehnt

Beitrag von Merowinger »

Moin!

[quote="Lumio"]
Ich überlege nun schon, mich von einem Anwalt beraten zu lassen. Aber welcher Rechtsbereich ist sowas eigentlich?
[/quote]

Da würde ich zu einem Anwalt raten, der auf Prüfungsrecht spezialisiert ist. In diesem Bereich sind einige Besonderheiten zu beachten, daher sollte man einen entsprechenden Spezialisten konsultieren. Leider gibt es diese Anwälte nicht wie Sand am Meer, was den Stundensatz nach oben treibt.

Viel Erfolg!
Amalia

Re: Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens abgelehnt

Beitrag von Amalia »

Such mal nach Anwälten, die sich auf Studienplatzklagen spezialisiert haben. Die findet man und meisten machen die auch alles drum herum.
Viel Glück!
A.
epikur
Beiträge: 130
Registriert: 27.03.2011, 12:50
Status: Dr. phil.

Re: Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens abgelehnt

Beitrag von epikur »

Hallo Lumio,

das ist natürlich eine ärgerliche und beunruhigende Geschichte.

Ich fühle sehr mit Dir, zumal ich kurz vor der Einreichung meiner Diss stehe und mein DV (sinnvoller Weise) von mir verlangt hat, meine Diss anders zu gliedern, als es die Ausführungsbestimmungen unserer Promotionsordnung vorsehen...! Er meint zwar, das ginge in Ordnung und er nehme es "auf seine Kappe" - aber wenn ich DAS hier so lese... :evil:

Ich denke mal, dass Du Dich auf die Zusage des Promotiosausschussvorsitzenden verlassen kannst. Der muss es schließlich wissen und hat keinen Grund, Dich zu belügen. Weiß er (oder ahnt er zumindest), dass Du woanders einreichen willst?
Sicher kann es nicht schaden, sich rechtskundig zu machen. Da es sich jedoch um eine Kulanzentscheidung des Promotionsausschusses handeln könnte, "offiziell" nichts eingereicht bekommen zu haben, um Dir woanders keine Steine in den Weg zu legen, würde ich denen auf keinen Fall mit einem Anwalt kommen!!!

Wie schwierig wäre es, die formalen Voraussetzungen an Deiner jetzigen Uni zu erfüllen - und wie sicher bist Du, dass es am neuen Ort keine Probleme gibt? Hat Dein DV dorthin Kontakte, kennst Du dort Dozenten?

Ohne Dich beunruhigen zu wollen: Ich meine, mich erinnern zu können, dass die von Dir genannte neue Uni vor einigen Jahren dadurch zweifelhafte Berühmtheit erlangt hat, dass man dort reihenweise externe Doktoranden durchfallen ließ...! Allerdings war das, glaube ich, bei den Wirtschaftswissenschaftlern. Das kann bei den Historikern natürlich anders aussehen - aber Du solltest Dich genau erkundigen, was Dich dort erwartet, bevot Du diesen Schritt gehst...!

Viel Glück wünscht

epikur
Zuletzt geändert von Sebastian am 06.11.2013, 18:22, insgesamt 3-mal geändert.
Grund: Ortsnamen der Universitäten mit Rücksicht auf die Anonymität des Verfassers entfernt.
Sebastian
Admin
Beiträge: 1973
Registriert: 30.08.2006, 12:41
Status: Schon länger fertig
Hat sich bedankt: 31 Mal
Danksagung erhalten: 53 Mal
Kontaktdaten:

Re: Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens abgelehnt

Beitrag von Sebastian »

Das klingt wirklich alles sehr ärgerlich!
Aus den Angaben wage ich auch keine Antwort auf die Frage, ob die Diss in dem vorliegenden Fall "eingereicht" wurde oder nicht, vor allem nicht wenn ich mir den Wortlaut der andernorts teilweise als Eidesstattliche Versicherung abzugebenden Erklärung durchsehe:
Beispiel-Promotionsordnung hat geschrieben:(...)Einer eidesstattlichen Erklärung, aus der hervorgeht, dass der Bewerber die Dissertation selbst angefertigt (...) hat; dass er die Dissertation oder Teile hiervon noch nicht als Prüfungsarbeit für eine staatliche oder andere wissenschaftliche Prüfung eingereicht hat; ob er die gleiche oder eine andere Abhandlung bei einem anderen Fachbereich oder einer anderen Universität als Dissertation eingereicht hat, gegebenenfalls mit welchem Erfolg.
Rechtsanwälte, die in solchen Fällen beraten können, sollten auf Hochschulrecht und/oder Prüfungsrecht spezialisiert sein, das können z.B. Fachanwälte für Verwaltungsrecht sein. Solchen Anwälten traue ich grundsätzlich auch zu, Dich vernünftig so zu beraten, dass kein unnötiges Porzellan zerschlagen wird.
Am ehesten scheint mir bei den formalen Gründen etwas zu holen zu sein, auch wenn Du sie nicht näher beschreibst.
Viel Erfolg!

Sebastian
Lumio

Re: Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens abgelehnt

Beitrag von Lumio »

Hi,

danke für eure Antworten!

Mein DV ist gerade dabei, den Ausschuss zu "bearbeiten", damit sie meine Diss in der vorliegenden Form doch noch akzeptieren. Außerdem steht auch noch die Möglichkeit im Raum, die Diss formal so abzuändern, dass sie akzeptiert wird. Das ist natürlich mit zusätzlichem Aufwand für mich verbunden, den ich momentan noch nicht abschätzen kann.
Ansonsten wühle ich mich z.Zt. durch verschiedene Promotionsordnungen von Unis, zu denen mein DV guten Kontakt hat.

LG
Lumio
isigoing
Beiträge: 3365
Registriert: 12.10.2011, 14:37
Status: endlich das Buch!

Re: Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens abgelehnt

Beitrag von isigoing »

Hallo,

ich bin an betreffender Uni extern mit einer historischen Arbeit an einer anderen Fak. promoviert worden und ich muss sagen, ich habe mit den Formalien keinerlei Probleme gehabt. Wobei ich auch muss, dass die Absprachen mit der Mitarbeiterin vom Promotionsausschuss nicht immer einfach waren. Zumindest in meinem Fall war es aber trotzdem so, dass die Mitarbeiterin mir als Externe geholfen hat, auch wenn sie mich manchmal mit ihrer Art und Weise nervös gemacht hat. Hast Du einen guten Ansprechpartner beim Promotionsausschuss? Ich würde neben eventueller Beratung durch einen Anwalt auf jeden Fall versuchen, mit dem Promotionsauschuss über den betreffenden Mitarbeiter in Kontakt zu bleiben.

Viel Erfolg Dir :blume:
Kommt Zeit, kommt Diss!!!

"Denn man kann nicht alles, alles kann man nicht und wenn sich was verändert, dann verändert es auch Dich..."
DoneXY

Re: Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens abgelehnt

Beitrag von DoneXY »

isigoing hat geschrieben:ich bin an betreffender Uni extern mit einer historischen Arbeit an einer anderen Fak. promoviert worden und ich muss sagen, ich habe mit den Formalien keinerlei Probleme gehabt.
Für Dich galt dann eine andere Promotionsordnung und es waren andere Beteiligte involviert. Im Falle des Threadstarters wird scheinbar eine grundsätzliche Auseinandersetzung an der Fakultät über die Promotionsordnung 'ausgefochten' wird. Schade, dass das auf den Rücken eines Promoventen geschieht.
Gesperrt
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag