Anerkennung als Doktorrand + Promotionsausschuss

Jahresarchiv
keefriffhard

Anerkennung als Doktorrand + Promotionsausschuss

Beitrag von keefriffhard »

Ich plane derzeit ein Promotionsvorhaben (soziologisches Thema, externe Promotion). Das Expose steht, die Betreuungszusage des Doktorvaters habe ich ebenfalls. Der nächste Schritt ist die Anerkennung als Doktorand durch den Promotionsausschuss der Fakultät. Meine etwas naive Frage ist nun: ist es wirklich so, dass der Promotionsausschuss lediglich die formalen Kriterien prüft (Zulassungsvoraussetzungen, Zeugnisse etc.)? Anders gefragt. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass man als Doktorand angenommen wird, wenn die formalen Kriterien erfüllt sind? Welche "Macht" hat also diese Kommission? Werden möglicherweise auch Kriterien wie Alter, extern/interne Promotion etc. bewertet? Wird das Promotionstheme selbst auch noch einmal einer "Prüfung" unterzogen?
Ich bin gespannt auf Antworten!
Laplace

Re: Anerkennung als Doktorrand + Promotionsausschuss

Beitrag von Laplace »

Wenn du einen Betreuer hast und du die formalen Zugangsvorraussetzungen erfüllst: Warum sollte dich irgendjemand ablehnen?!?
Zwonk
Beiträge: 10550
Registriert: 28.04.2013, 14:13
Status: Dr. Zwonk
Hat sich bedankt: 2 Mal
Danksagung erhalten: 8 Mal

Re: Anerkennung als Doktorrand + Promotionsausschuss

Beitrag von Zwonk »

Ich glaube, Du bringst da die Reihenfolge etwas durcheinander. Der Promotionsausschuß wird erst dann tätig, wenn Du das Promotionsverfahren eröffnen willst, nicht, wenn Du anfängst, an der Dissertation zu arbeiten.

Maßgeblich für Dich ist natürlich Deine Promotionsordnung, aber da ich gerade eingereicht habe, nur kurz meine Erfahrungen und die sind, nach dem, was ich so von anderen Unis höre, wohl zumindest einigermaßen repräsentativ:

Die Eröffnung des Promotionsverfahrens ist in der Hauptsache eine rein formale Geschichte. Bei mir wurden nur die Zugangsvoraussetzungen geprüft (Zeugnisse, Sprachkenntnisse, lange genug eingeschrieben als Student, etc.). Sowas wie Alter etc. wurde nicht geprüft. Warum auch? Das Alter ist oft für Stipendiengeber oder solche Institutionen interessant, nicht aber für die Fakultät. Ich kenne keine Promotionsordnung, die nur Doktoranden bis zu einem bestimmten Alter zuläßt. Das Thema selbst wurde auch keiner weiteren Beurteilung unterzogen. Ich mußte allerdings einen Schrieb meines Doktorvaters beibringen, auf dem er bestätigt, mich betreut zu haben. Damit wird wohl sichergestellt, daß die Dissertation im wesentlichen den Anforderungen der Fakultät entspricht.

Mir wurde allerdings mitgeteilt, daß beim Rigorosum, obwohl als Erstprüfer mein Doktorvater bestellt wird, der Vorsitzende des Promotionsausschusses auch ein Fragerecht hat - aber die Eröffnung des Verfahrens war wirklich nur eine formale Angelegenheit. Übrigens würde ich da realistisch denken: Wieso sollte jemand, der bloß rein formal irgendeinem Ausschuß vorsitzt, sich in die Details eines womöglich noch fachfremden Promotionsprojektes einarbeiten, wenn die fachliche Betreuung und Beurteilung schon ganz offiziell von anderen erledigt wird?

Grundsätzlich glaube ich also, Dich beruhigen zu können - falls nicht, würde ich Folgendes machen:

1. Im Dekanat der Fakultät anfragen, bei der Du promovieren willst. Die kennen sich da aus.
2. Hoffen, daß hier vielleicht ein Jurist was zu Deiner Frage schreibt...
12. Dec 2016;01. Feb 2017;f;zum neuen Job!
keefriffhard

Re: Anerkennung als Doktorrand + Promotionsausschuss

Beitrag von keefriffhard »

Hallo Zwonk,

vielen Dank für die ausführliche Antwort, die beruhigt nicht nur, sondern klingt auch logisch. Ansonsten eine Anmerkung zu Deinem ersten Absatz: an "meiner" Uni (eine relativ kleine Privat-Uni) muss man lt. Promo-Ordnung beim Promotionsausschuss zu Beginn der Promotion einen Antrag auf Anerkennung als doktorand stellen, der Ausschuss wird insofern dann schon tätig. Dennoch - vielen Dank!
Eleen

Re: Anerkennung als Doktorrand + Promotionsausschuss

Beitrag von Eleen »

Hallo,

bei mir war es genauso (auch Soz.+extern); ich habe Zeugnisse, Exposé und etwas Schriftliches der Betreuerin einreichen müssen. Dies führte dann ganz am Anfang der Promotion zur formalen Zusage / Zulassung als Doktorandin. Dies könnte man auch nach Schreiben der Diss machen, aber mir wurde geraten, dies gleich zu tun.

viele Grüße, Eleen
deliliah

Re: Anerkennung als Doktorrand + Promotionsausschuss

Beitrag von deliliah »

Bei mir war es auch so: Expose, Zeugnis, Erklärung des Betreuers. Das Ganze in 10- Fächer Ausführung und dann hat die Kommission entschieden, ob ich an der Uni als Doktorand angenommen werde.
Kira

Re: Anerkennung als Doktorrand + Promotionsausschuss

Beitrag von Kira »

Ich musste auch direkt zu Beginn einen Antrag auf Annahme als Doktorand stellen. Zeugnisse, Lebenslauf, Erklärung des Betreuers und ein kurzer Text über die geplante Promotion. Außerdem müssen wir jährlich einen Bericht über den aktuellen Stand der Diss dem Promotionsausschuss vorlegen. Später müssen wir dann einen Antrag auf Eröffnung des Prüfungsverfahren stellen, also wenn wir abgeben möchten. Aber so wie ich das bisher mitbekommen habe, ist das von Uni zu Uni verschiedenen, also schau einfach in die Promotionsordnung rein. Da müsste es genau drin stehen.
Mathematikus
Beiträge: 1953
Registriert: 28.06.2013, 14:53
Status: Eingereicht

Re: Anerkennung als Doktorrand + Promotionsausschuss

Beitrag von Mathematikus »

Die Antworten habe ich mit großem Interesse gelesen, da ich auch gerade in einer ähnlichen Phase stecke.
Ich hänge mich gleich noch mit einer weiteren Frage an, wenn ich darf: In welcher Phase des Prozesses ist es als externer Doktorand sinnvoll an der Uni zu inskribieren? Ich habe die Erstgespräche mit der Doktormutter geführt und eine mündliche Zusage erhalten. Derzeit bin ich noch bei den Vorarbeiten (Verfassen des Exposés, Vorbereitungen für die Untersuchung,...).
7. Jan 2018;2. Feb 2018;c;Semesterferien
Zwonk
Beiträge: 10550
Registriert: 28.04.2013, 14:13
Status: Dr. Zwonk
Hat sich bedankt: 2 Mal
Danksagung erhalten: 8 Mal

Re: Anerkennung als Doktorrand + Promotionsausschuss

Beitrag von Zwonk »

@Mathematikus: Ich verstehe die Frage nicht ganz. Was wird denn für Dich persönlich dadurch beeinflußt, wenn Du Dich einschreibst? Kannst Du dadurch irgendwelche Uniressourcen nutzen, die Du dringend brauchst? In dem Fall würde ich mich natürlich möglichst die ganze Zeit einschreiben. Oder geht es nur darum, daß Deine Promotionordnung Dir vorschreibst, mindestens zwei Semester an der Uni eingeschrieben zu sein? Dann würde ich das zum Ende hin machen und mir die Beiträge für die restliche Zeit sparen.
12. Dec 2016;01. Feb 2017;f;zum neuen Job!
Mathematikus
Beiträge: 1953
Registriert: 28.06.2013, 14:53
Status: Eingereicht

Re: Anerkennung als Doktorrand + Promotionsausschuss

Beitrag von Mathematikus »

In der Promotionsordnung steht nichts dergleichen. Da ich aber in einem anderen Land studiere und die Gepflogenheiten dort überhaupt nicht kenne, wollte ich mal hier nachfragen.
Nein, Mittel, Räumlichkeiten, usw. brauche ich nicht an der Uni.
Sehe ich das also richtig, dass eine (schriftliche) Betreuungszusage meiner Doktormutter ausreicht und ich während des Verfassens der Diss nicht inskribieren muss?
7. Jan 2018;2. Feb 2018;c;Semesterferien
Gesperrt
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag