Hallo,
in einem Artikel habe ich gelesen, dass Honorarprofessoren kein Promotionsrecht haben (http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance ... 59382.html).
Ist dies immer noch so?
Dürfen Honorarprofessoren als Zweibetreuer fungieren?
Danke und viele Grüße
skleine
Haben Honorarprofs Promotionsrecht?
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Re: Haben Honorarprofs Promotionsrecht?
schau in deine promotionsordnung, da - und nur da - ist das geregelt.
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Re: Haben Honorarprofs Promotionsrecht?
Ein Honorarprof macht doch nichts weiter, als seit ein paar Jahren regelmäßig eine Vorlesung oder ein Seminar zu halten. Dafür braucht er noch nicht mal nen Doktor oder überhaupt einen akademischen Abschluss. Ich würde also noch nicht einmal wollen, dass so jemand in meiner Kommission sitzt. Das würde den "Dr" ja noch mehr entwerten, als dass er das nicht jetzt schon ist...
Re: Haben Honorarprofs Promotionsrecht?
Generell gilt, dass der Prüfer die entsprechende Prüfung selbst schon einmal abgelegt haben soll. Die Einzelheiten regelt die PromO. Da ich in meiner Arbeit ein stark praxisnahes Thema bearbeite (aber an einer Uni), bin ich froh, dass der Honorarprofessor als mein Zweitbetreuer mit mir die praktische Anwendbarkeit meiner Ergebnisse diskutiert. Denn nur so habe ich die Möglichkeit, dass meine Erkenntnisse auch in der Industrie angewendet werden können.
Zum ursprünglichen Thema: Nur Universitäten besitzen das Promotionsrecht, Honorarprofessoren können allerdings als Prüfer an einer Universität anerkannt worden sein.
Zum ursprünglichen Thema: Nur Universitäten besitzen das Promotionsrecht, Honorarprofessoren können allerdings als Prüfer an einer Universität anerkannt worden sein.