Studienzeiten nachträglich bei Rentenversicherung anrechnen
Studienzeiten nachträglich bei Rentenversicherung anrechnen
Eine Frage zum Thema Rentenversicherung: Ist es möglich, sich die Studienzeiten bei der Rentenversicherung nachträglich anrechnen zu lassen? Und wenn ja: Wie lange kann man das rückwirkend machen? Ich war von 1999-2008 immatrikuliert (zwei Studiengänge, den ersten nach 2 Semestern abgebrochen, den zweiten bis zum Diplom studiert).
Re: Studienzeiten nachträglich bei Rentenversicherung anrech
Hi!
Zu einem Juristen/einer Juristin sage ich nur: "Ein Blick ins Gesetz ..."
Anrechenbar sind nach § 58 I Nr. 4 SGB VI bis zu 8 Jahre u.a. schulische und hochschulische Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres. Alles weitere kann freiwillig auf Antrag nachversichert werden, § 207 I SGB VI. Das ist bis zum 45. Lebensjahr des Antragstellers möglich, § 207 II SGB VI.
Viele Grüße
surcam
PS: Ich übernehme keine Gewähr für dieRichtigkeit dieser Aussagen. Am besten einfach mal zur Deutschen Rentenversicherung gehen.
Zu einem Juristen/einer Juristin sage ich nur: "Ein Blick ins Gesetz ..."
Anrechenbar sind nach § 58 I Nr. 4 SGB VI bis zu 8 Jahre u.a. schulische und hochschulische Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres. Alles weitere kann freiwillig auf Antrag nachversichert werden, § 207 I SGB VI. Das ist bis zum 45. Lebensjahr des Antragstellers möglich, § 207 II SGB VI.
Viele Grüße
surcam
PS: Ich übernehme keine Gewähr für dieRichtigkeit dieser Aussagen. Am besten einfach mal zur Deutschen Rentenversicherung gehen.
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