Verwertung von Urheberrechten

Einreichung, Korrektur, Rigorosum, Disputation, Drucken, Titelführung, Steuern
außerdem auch alles was nach Abschluss der Diss kommt.
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Arne

Verwertung von Urheberrechten

Beitrag von Arne »

Hallo,

ich stehe kurz vor der Abgabe meiner Diss und habe das Problem, dass mein DV mit mir eine Vereinbarung über die Urheberrechte der Arbeit und deren Verwertung treffen will. Er meinte dazu, offiziell wäre ich der Urheber und alle Rechte lägen bei mir (das habe ich auch so nach einer kurzen Web-Recherche gelesen).
Er möchte aber für diverse Verfahren und Methoden, zu denen er Ideen beigesteuert hat, ein "internes" Schriftstück aufsetzen, das regelt, wer welchen Teil zur jeweiligen Idee geleistet hat. In der bisherigen Version hat er sich meistens als Entwickler der Idee reingeschrieben oder als derjenige, der das Grundkonzept vorgeschlagen hat und ich stehe als "Umsetzer" drin, der implementiert und diverse Neuigkeiten eingebracht hat.

Man könnte das teilweise auch so interpretieren. Bei einigen Teilen saß ich aber durchaus auch dabei und habe an der eigentlichen Grundidee mitgearbeitet. Da das Ganze ein technisches Projekt ist, das auch Anwendung findet, hat er oft entsprechende Gespräche mit den späteren Anwendern geführt (ähnlich wie ein Entwickler Kundengespräche führt, um zu erfahren, was der Kunde für ein Produkt braucht), um zu erfassen, was benötigt wird und mir dann diese Anforderungen präsentiert, zusammen mit Vorschlägen, wie das umgesetzt werden kann. Das waren aber immer nur sehr rudimentär ausgearbeitete Grundprinzipien und ich habe dann ca. 95% der eigentlichen Arbeit geleistet. Teilweise war ich auch bei diesen Gesprächen dabei und habe einen eigenen Beitrag geleistet, teilweise habe ich seine Vorschläge übernommen, teilweise abgeändert.

Meine Frage ist nun, ob so eine Vereinbarung überhaupt legal ist und wenn ja, was für Möglichkeiten er damit hat, wenn ich mich z. B. mit der Diss woanders bewerben will. Im Moment würde er mich gerne weiter beschäftigen und da bin ich auch nicht abgeneigt und ich denke, so lange ich da mitmache gibt es auch keine Probleme. Aber ich weiß nicht, ob ich mir mit so einer Vereinbarung nicht irgendwas grundsätzlich für die Zukunft verbaue...
Sebastian
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Beitrag von Sebastian »

Ohne dass ich Ahnung von Urheberrecht hätte klingt das ein bißchen grenzwertig und so, als ob Dich der Prof bei der Gelegenheit wirtschaftlich über den Tisch ziehen will.
Neben den wirtschaftlichen Nachteilen beim Urheberrecht könnte ein Vergleich von Promotionsordnung und Erklärung auch noch Zweifel an Deiner selbständigen wissenschaftlichen Leistung wecken: So wie Du es beschreibst, würde lt. Vertrag die Selbständigkeit in nennenswerten Teilen ja fehlen.
Wenn an dem Thema ernsthafte wirtschaftliche Interessen hängen, würde ich mich dazu evtl. doch mal von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen, auch wenn's Geld kostet.

Sebastian
Cake

Beitrag von Cake »

Ich sehe das genau wie Sebastian: Das stinkt!
Und dass Doktormutti oder -vati Vorschläge, Ideen und bestenfalls auch Inspiration beisteuern, liegt ja in der Natur der Sache.
Such doch mal Kontakt zu ehemaligen Dokotoranden und guck, was er da so gedreht hat.

Bin keine Juristin, habe aber folgende Angabe bei Wiki gefunden, vielleicht kann ja ein Jurist mal Stellung beziehen?
"In Deutschland gilt das Urheberrecht als absolutes Recht und ist als solches grundsätzlich nicht übertragbar (§ 29 Satz 2 UrhG), sondern kann nur vererbt werden. Dem widersprechende Vertragsklauseln ("Übertragung des Urheberrechts") wären nach deutschem Recht unwirksam. Übertragbar durch den Urheber sind lediglich Nutzungsrechte und gewerbliche Schutzrechte an seinem urheberrechtlichen Werk."
Sebastian
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Beitrag von Sebastian »

In Deutschland gilt das Urheberrecht als absolutes Recht und ist als solches grundsätzlich nicht übertragbar
Die Sache ist etwas kompliziert: Nach der vorgeschlagenen Vereinbarung könnte man schon darüber streiten, bei wem das Urheberrecht ursprünglich liegt, also wer überhaupt Urheber ist. Und wenn Arne das nicht hat, dann steht ihm natürlich auch die Verwertung nicht zu (und der Doktorhut dann evtl. auch nicht ...)

Möglicherweise läßt sich so eine Vereinbarung hinterher anfechten oder sonst aus der Welt schaffen - aber das ist im Streitfall grundsätzlich (mind.) eine Stufe schwieriger als die Vermeidung von Fehlern im Vorfeld.
Ich hatte irgendwo von speziellen Beratungsstellen zu Urheber-/Nutzungsrechten für Forscher gehört/gelesen, weiß aber leider nicht mehr wo...
Arne

Beitrag von Arne »

Danke erst mal für die Antworten. An einen Rechtsanwalt habe ich auch schon gedacht, weiß aber nicht, ob mir dessen Rat viel hilft, egal wie er aussieht. Der DV will nämlich, dass ich seine Vereinbarung unterzeichne, bevor ich die Diss abgebe. Er hat es so wörtlich nicht gesagt, aber ich vermute, dass er mich ohne dieses Schriftstück nicht abgeben lassen wird. Zumindest zögert er die Abgabe schon seit einiger Zeit raus und hat mir inzwischen diesen Schrieb mit den Worten vorgesetzt, "damit wir mit der ganzen Sache mal weiter kommen".

Prinzipiell geht es ihm nicht um das Urheberecht selbst, er gesteht mir für die schriftliche Ausarbeitung und für das Rigorosum alle Rechte zu, ohne dass ich ihn zitieren muss. Er will aber die Nutzungsrechte, bzw. will, dass ich selbst diese nur in seinem Auftrag nutze, mich also damit nicht selbständig mache oder ähnliches. Das habe ich auch nicht vor und er hat mir ja auch schon angeboten, ich könne nach Publikation unter seiner Obhut an dem Thema weiter arbeiten. Es gibt auch einen wirtschaftlichen Nutzen, den er wohl durchaus bereit wäre, zu teilen. Was mir an der Sache nur nicht so schmeckt ist die Tatsache, dass er sich zuerst die Rechte sichern will und danach das konkrete Angebot kommt...

Aber was mir viel mehr Sorgen macht ist die Frage, ob ich mich gegen eine Unterzeichnung überhaupt sinnvoll wehren kann. Denn ich schätze mal, das er als DV am längeren Hebel sitzt und die gesamte Diss, wenn ich mich weigere, beliebig torpedieren kann...
Sebastian
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Beitrag von Sebastian »

Ist schon klar - aber bevor ich mir Gedanken über die Zweckmäßigkeit mache, würde ich mir schon darüber klar werden wollen, wie denn eigentlich meine Rechte gerade sind: Verzichte ich auf etwas, das mir zusteht oder stelle ich nur etwas klar, was mir nie gehört hat.
Link entfernt3540252312]Schutz wissenschaftlicher Leistungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen : Urheber-, Marken-, Patent- und Internetrecht
Mit Google fand ich zu Nutzungsrecht + Professor + Student ziemlich viel, u.a.:
http://www.jurpc.de/aufsatz/19990069.htm.
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