WissZeitVG für Anfänger?

Irgendwann ist jeder fertig. Und dann darf er sich hier austoben :-)
Leser3000

WissZeitVG für Anfänger?

Beitrag von Leser3000 »

Liebe Leute, ich bin so gut wie fertig mit der (geisteswissenschaftlichen) Promotion und mache mir - natürlich - Gedanken, wie es danach weitergehen könnte.
Nun gibt es ja dieses Wissenschaftszeitvertragsgesetz und die dortige zeitliche Begrenzung einer befristeten Beschäftigung während der sogenannten Qualifizierungsphase. Doch ich kenne mich momentan noch nicht so gut mit dessen Auswirkungen aus.

Daher würde ich sehr gerne eine Erklärung für Anfänger von euch bekommen. Könnt ihr mir damit weiterhelfen?

Meine Befürchtungen gehen momentan dahin, dass ich nach 12 Jahren Befristung und währenddessen womöglich abgelegter Habil. an einem Punkt stehe, wo ich keine feste Stelle bekomme und dann quasi raus bin. Oder ist das nicht so? Wie ist es dann? Ich hoffe, ihr versteht mich und was ich meine.
flip
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Re: WissZeitVG für Anfänger?

Beitrag von flip »

Du musst schon ein paar mehr Informationen geben. Also, als was du beschäftigt bist, wie lange du promoviers, usw.
Leser3000

Re: WissZeitVG für Anfänger?

Beitrag von Leser3000 »

Pardon, dann hier ein paar mehr Infos: Ich habe drei Jahre promoviert mit einem Stipendium, also nicht als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl. Das Stipendium angetreten habe ich ca. vier Monate nach Abschluss des Magisterstudiums.
Poppy

Re: WissZeitVG für Anfänger?

Beitrag von Poppy »

Das WissZeitVG sieht eine Befristung von 6 Jahren für die Promotion und danach 6 Jahre für die Habil vor. Wenn du mit der Diss fertig bist, hast du noch 6 Jahre, die du an den deutschen Unis über WissZeitVG beschäftigt werden kannst.

Anders sieht es bei Beschäftigung über Drittmittelprojekte aus, da läuft 'der Ticker' nicht.
Es gibt auch andere Stellen (Wissenschaftsmanagement bspw.), die über das Teilzeit und Befristungsgesetz befristet werden. Dort laufen die sechs Jahre ebenfalls nicht. Diese Stellen erkennt man schnell daran, dass irgendwo steht, dass man vorher noch nicht beim gleichen Bundesland beschäftigt gewesen sein darf. Da hast du als StipendIatIn einen Vorteil gegenüber denjenigen, die auf WiMi-Stellen promoviert haben, weil das Landesstellen sind. Das Problem verschiebt sich dann aber nur, weil du bei einer Neuausschreibung deiner eigenen Stelle du dich nicht mehr darauf bewerben darfst. Hier ist es also sinnvoll genau den Ausschreibungstext zu lesen, wie lang die Stelle befristet ist und ob eine Verlängerung angesprochen wird.

Soviel ganz kurz.
flip
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Re: WissZeitVG für Anfänger?

Beitrag von flip »

Jop. ich meien auch, du dürftest nur 6 Jahre beschäftigt werden dürfen, plus Ausnahmen (bspw. Lehrstuhlvertretungen).
xa
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Re: WissZeitVG für Anfänger?

Beitrag von xa »

Soweit ich weiß tickt der Ticker auch auf Drittmittelstellen, was die 6+6 Jahre angeht, nur das nach dieser Höchstgrenze nur noch eine Beschäftigung aus Drittmitteln möglich ist. Während der 12 Jahre sollten aber Drittmittelstellen genauso auf die Zeit angerechnet werden, wie Stipendien, Mitarbeiterstellen und auch nur das eingeschrieben sein als Promotionsstudent.
Leser3000

Re: WissZeitVG für Anfänger?

Beitrag von Leser3000 »

Vielen Dank schonmal für die Antworten. Das hilft weiter.

Aber ich muss noch mal so blöd fragen: Was passiert, wenn der "Ticker" abgelaufen ist?
Poppy

Re: WissZeitVG für Anfänger?

Beitrag von Poppy »

Dann kannst du an keiner deutschen Universität mehr auf einer Stelle eingestellt werden, die nach dem WissZeitVG befristet ist. Weiterhin möglich sind Stellen, die nach TzBfG befristet sind. Drittmittelstellen sind auch weiterhin möglich. Oder eben, wenn die Habil geschafft ist, die Berufung auf eine Professur.
Poppy

Re: WissZeitVG für Anfänger?

Beitrag von Poppy »

xa hat geschrieben:Soweit ich weiß tickt der Ticker auch auf Drittmittelstellen, was die 6+6 Jahre angeht, nur das nach dieser Höchstgrenze nur noch eine Beschäftigung aus Drittmitteln möglich ist. Während der 12 Jahre sollten aber Drittmittelstellen genauso auf die Zeit angerechnet werden, wie Stipendien, Mitarbeiterstellen und auch nur das eingeschrieben sein als Promotionsstudent.
Das kenne ich anders. Ich bin selbst Stipendiatin und meine drei Jahre werden soweit mir bekannt ist nicht auf die 6 Jahre angerechnet, genausowenig wie das Eingeschriebensein als PromotionsstudentIn. Das sind ja keine Beschäftigungen, die auf Grundlage irgendeines Gesetzes wie dem WissZeitVG befristet sind. Es gibt allerdings in Promotionsordnungen ebenfalls Regelungen, bis wann die Promotion abgeschlossen sein muss. Ich habe beispielsweise mit der Zulassung als Doktorandin an meiner Uni 5 Jahre bis die Diss eingereicht sein muss. Das hat aber nichts mit dem WissZeitVG zu tun. Was allerdings auf die 6 Jahre angerechnet wird, sind Jobs als Wissenschaftliche Hilfskraft mit Hochschulabschluss (ab 40 Stunden im Monat).
Poppy

Re: WissZeitVG für Anfänger?

Beitrag von Poppy »

Auf der Seite des BMfBF gibt es ein FAQ zum WissZeitVG, vielleicht hilft das auch weiter.
http://www.bmbf.de/de/7702.php
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