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zwang zur immatrikulation für doktoranden

Verfasst: 10.10.2007, 03:07
von guderia
hallo,
laut promotionsordnung bin ich verpflichtet mich innerhalb von vier wochen nach zulassung zu immatrikulieren, sonst erlische die zulassung. welche weiteren folgen hätte dies? ist eine erneute zulassung ohne weiteres möglich? hat jemand mit diesem problem erfahrungen?

danke!

Verfasst: 10.10.2007, 08:26
von Bridget
Hallo Guderia,

ich habe keine Erfahrung damit, aber an meiner Uni kommt man da immer am schnellsten voran, wenn man direkt bei den Leuten anruft, die die Zulassungen bearbeiten, die helfen im Normalfall gerne weiter und man kann sich im Zweifel nachher auf sie beziehen, was immer ganz gut ist.

Gruß,
Bridget.