zwang zur immatrikulation für doktoranden
Verfasst: 10.10.2007, 03:07
hallo,
laut promotionsordnung bin ich verpflichtet mich innerhalb von vier wochen nach zulassung zu immatrikulieren, sonst erlische die zulassung. welche weiteren folgen hätte dies? ist eine erneute zulassung ohne weiteres möglich? hat jemand mit diesem problem erfahrungen?
danke!
laut promotionsordnung bin ich verpflichtet mich innerhalb von vier wochen nach zulassung zu immatrikulieren, sonst erlische die zulassung. welche weiteren folgen hätte dies? ist eine erneute zulassung ohne weiteres möglich? hat jemand mit diesem problem erfahrungen?
danke!