Druckreife / Druckerlaubnis
Verfasst: 16.12.2012, 15:30
Ich benötige für die Veröffentlichung noch die Druckreife. Leider war am Rande der Disputation o. danach nie die Rede davon, dass ich mir diese extra einholen muss. Habe auch noch nie von Kommilitonen irgendwas darüber gehört (das bedeutet aber ohnehin nichts - bei uns redet man nicht offen). Da ich nach einer Uralt-Ordnung promoviert habe/wurde, dachte ich bisher, dass es ein Selbstgänger ist und nur in dem Fall von Interesse, wenn ich eine geänderte Buchversion herausgeben will.
Nun bekomme ich aber Zweifel (und Panik ) und bitte Euch um Eure Einschätzung.
In der Prüfungsordnung steht Folgendes:
§ x: Begutachtung der Dissertation
Die Gutachter beurteilen ... die Dissertation und schlagen ... die Bewertung vor. ... Die Gutachter können Änderungsvorschläge im Hinblick auf die Veröffentlichung machen.
§ y: Veröffentlichung
Die Dissertation ist innerhalb von x Jahren … zu veröffentlichen. Zuvor hat der Promovierte den Gutachtern das veröffentlichungsreife Manuskript vorzulegen. Falls sie keine Einwände haben, bestätigen sie dem …, daß das Manuskript in der vorliegenden Form veröffentlicht werden kann.
Da in meinen Gutachten nicht erwähnt wird, dass die Arbeit in bestimmten Punkten zu überarbeiten ist, bin ich davon ausgegangen, dass sie so durch geht. Die Note wurde auch nicht unter Vorbehalt erteilt und mein DV hat sich auch nicht über evtl. Änderungszwänge geäußert. Allerdings habe ich auch noch nicht explizit danach gefragt. Vielleicht ist das naiv, aber ich würde doch denken, dass man einem Kandidaten das dann auch übermittelt. Habe das zumindest selbst nach der Dispu eines Komm. mitbekommen.
In den Gutachten steht aber natürlich der eine oder andere ergänzende Klugsch*** der Gutachter - und, was mich jetzt auch beunruhigt, die Forschung ist ja inzwischen fortgegangen. Kann es also sein, dass mir die Gutachter jetzt 5 vor 12 sagen, ich müsse umarbeiten? Wie seht Ihr das?
Noch zur Ergänzung: Die Gutachter müssen mir ein Dokument mit dem Titel "Druckerlaubnis" ausfüllen, das folgenden Wortlaut enthält:
Bescheinigung zur Vorlage beim FB xy
Die vorliegende Fassung der Dissertation von Herrn / Frau: …
Über das Thema: …
hat im FB xy zur Annahme vorgelegen.
Die bei der Annahme erteilten Auflagen wurden berücksichtigt. Ja / entfällt (nicht zutreffendes bitte streichen)
Unter Hinweis auf § x … habe ich als Gutachter dieser Dissertation keine Einwände gegen den Druck der Arbeit.
Datum/Unterschrift
Noch eine ergänzende Frage: Würdet Ihr an meiner Stelle diesen Wisch jetzt den Gutachtern zur Unterschrift schicken, noch bevor ich weiß, wie ich jetzt publiziere? (Ich krieg auch gerade Panik, dass er mir reingrätscht, wenn ich von einer Online-Publ. rede.)
Nun bekomme ich aber Zweifel (und Panik ) und bitte Euch um Eure Einschätzung.
In der Prüfungsordnung steht Folgendes:
§ x: Begutachtung der Dissertation
Die Gutachter beurteilen ... die Dissertation und schlagen ... die Bewertung vor. ... Die Gutachter können Änderungsvorschläge im Hinblick auf die Veröffentlichung machen.
§ y: Veröffentlichung
Die Dissertation ist innerhalb von x Jahren … zu veröffentlichen. Zuvor hat der Promovierte den Gutachtern das veröffentlichungsreife Manuskript vorzulegen. Falls sie keine Einwände haben, bestätigen sie dem …, daß das Manuskript in der vorliegenden Form veröffentlicht werden kann.
Da in meinen Gutachten nicht erwähnt wird, dass die Arbeit in bestimmten Punkten zu überarbeiten ist, bin ich davon ausgegangen, dass sie so durch geht. Die Note wurde auch nicht unter Vorbehalt erteilt und mein DV hat sich auch nicht über evtl. Änderungszwänge geäußert. Allerdings habe ich auch noch nicht explizit danach gefragt. Vielleicht ist das naiv, aber ich würde doch denken, dass man einem Kandidaten das dann auch übermittelt. Habe das zumindest selbst nach der Dispu eines Komm. mitbekommen.
In den Gutachten steht aber natürlich der eine oder andere ergänzende Klugsch*** der Gutachter - und, was mich jetzt auch beunruhigt, die Forschung ist ja inzwischen fortgegangen. Kann es also sein, dass mir die Gutachter jetzt 5 vor 12 sagen, ich müsse umarbeiten? Wie seht Ihr das?
Noch zur Ergänzung: Die Gutachter müssen mir ein Dokument mit dem Titel "Druckerlaubnis" ausfüllen, das folgenden Wortlaut enthält:
Bescheinigung zur Vorlage beim FB xy
Die vorliegende Fassung der Dissertation von Herrn / Frau: …
Über das Thema: …
hat im FB xy zur Annahme vorgelegen.
Die bei der Annahme erteilten Auflagen wurden berücksichtigt. Ja / entfällt (nicht zutreffendes bitte streichen)
Unter Hinweis auf § x … habe ich als Gutachter dieser Dissertation keine Einwände gegen den Druck der Arbeit.
Datum/Unterschrift
Noch eine ergänzende Frage: Würdet Ihr an meiner Stelle diesen Wisch jetzt den Gutachtern zur Unterschrift schicken, noch bevor ich weiß, wie ich jetzt publiziere? (Ich krieg auch gerade Panik, dass er mir reingrätscht, wenn ich von einer Online-Publ. rede.)