Rechte am Poster?

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Cybarb
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Rechte am Poster?

Beitrag von Cybarb »

Hallo!

Ich habe mir folgende Frage gestellt: Angenommen, man erstellt für eine Tagung ein Poster, auf dem man die eigene Forschung darlegt. Die Druckkosten dafür werden vom Lehrstuhl, Graduiertenkolleg, SFB, etc. übernommen, jedenfalls nicht von einem selbst. Wer darf dann über das Poster verfügen, wenn die Tagung gelaufen ist? Ist es Eigentum dessen, der es finanziert hat, oder dessen, der es erstellt hat? Darf der Posterersteller es mit nach Hause nehmen und damit tun, was er mag, oder muss es demjenigen, der es finanziert hat, zur Verfügung stehen? Oder aber wären eventuell solche abenteuerlichen Konstruktionen möglich wie: Der Finanzierer darf über das Poster als Gegenstand verfügen, aber nicht über die darauf abgebildeten Informationen? Damit wäre es dann möglich, dass der Finanzierer das Poster aufhängt und der Ersteller darauf pocht, dass es komplett verdeckt wird, weil er ja über die Informationen verfügen darf...

Das ist nun wahrlich keine dringliche Frage, aber es interessiert mich eben. Meinungen dazu? Gesichertes Wissen?

LG
Cyb
musicus

Re: Rechte am Poster?

Beitrag von musicus »

Das kommt wohl auf verschiedene Faktoren an. Besteht ein Angestelltenverhältnis? Was wurde vorher vereinbart? Unter welchem Stichwort wurde das Geld verbucht? Gab es einen Auftrag ("Erstelle uns ein Poster, hier ist das Geld") vom Geldgeber? Hast du um einen Zuschuß gebeten? Also je nach dem, könnte es dem Geldgeber tatsächlich "gehören".

Prinzipell: Rechte an den "Informationen" gibt es nicht (es sei denn, du hast ein "Werk" dort abgebildet, z.B. einen längeren Text oder ein selbstgemachtes Bild). Rechte an der Gestaltung können in aller Regel auch nicht geltend gemacht werden.

Wenn du ein technisches Verfahren beschrieben hast und es dir hast patentieren lassen, dann kann der Geldgeber darüber nicht frei verfügen, auch wenn ihm das Poster gehört. Das gleiche gilt, wenn du eine Marke verwendet oder entwickelt hast, die du dir vorher hast schützen lassen.
Cybarb
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Re: Rechte am Poster?

Beitrag von Cybarb »

Der konkrete Ablauf war in etwa so: "Schick uns das Poster als Datei bis zum [Datum], wir geben es dann in den Druck." Was nach der entsprechenden Tagung mit dem Poster geschieht, wurde vorher nicht besprochen. Ebenso wurde weder von der einen, noch von der anderen Seite über Geld gesprochen. Es besteht kein Angestellten-, sondern ein Stipendiatenverhältnis. In den verbindlichen Richtlinien für die Stipendiaten ist nichts dazu zu finden.

Ich dachte hier an diverse (Nutzungs-)Rechte, die dem Ersteller des Posters als Urheber möglicherweise zukommen, insbesondere das Verbreitungsrecht (§17 UrhG). Aber ich bin eben auch juristischer Laie.
musicus

Re: Rechte am Poster?

Beitrag von musicus »

Die entscheidende Frage (ob du irgendwelche Urheberrechte geltend machen kannst) ist, ob dein Poster ein "Werk" i.S.d. UrhG ist.Es muß eine persönliche geistige Schöpfung von "Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen" sein. Ist es also eine Zeichnung, ein Plan, eine Karte, eine Skizze oder eine Tabelle? Da kann man wahrscheinlich geteilter Meinung sein.

Ich gehe mal davon aus, daß auf dem Poster auch längere Textpassagen enthalten sind. Hier müßtest du vor einer anderweitigen Nutzung des Posters schon gefragt werden.

Zum Ablauf: das scheint mir dann eher auf eine Schenkung hinzudeuten, da kenne ich mich aber nicht so aus.
Cybarb
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Re: Rechte am Poster?

Beitrag von Cybarb »

Ok, danke für deine Einschätzung. Man will schließlich eine Ahnung haben, woran man ist. :wink:

Mein Poster enthält tatsächlich viel Text, und ein bedeutsamer Teil davon ist tatsächlich meinem Hirn entsprungen. Andere Poster, die von dem Fall ebenso betroffen sind, enthalten weniger Text, dafür aber die angesprochenen Tabellen, Diagramme, etc.
musicus

Re: Rechte am Poster?

Beitrag von musicus »

Von Diagramm ist im Gesetz aber leider nicht die Rede, d.h. Standard-Diagramme (Säule, Linien, Netz) werden sicher kein "Werk" darstellen. Eine Tabelle an sich ist auch nicht zwangsläufig ein "Werk", obwohl es genannt wird. An welche Tabellen man da gedacht hat, keine Ahnung. Und was eine wissenschaftliche Darstellung von einer nicht-wissenschaftlichen Darstellung unterscheidet, das möchte ich auch gern mal wissen. Aber da kann man leider immer niemanden fragen. :wink:

Zusammenfassung: es kommt doch sehr auf das einzelne Poster an und den, der im Endeffekt beurteilt, ob es ein Werk ist oder nicht. Du kannst ja auch mal so argumentieren: wenn ich gewußt hätte, daß das Poster noch anderweitig verwendet werden soll, dann hätte ich das Angebot nicht angenommen und den Druck selbst veranlaßt. Oder du bezahlst den Druck jetzt noch im Nachhinein, dann siehste schon gleich, was Sache ist.
surcam

Re: Rechte am Poster?

Beitrag von surcam »

Macht es euch nicht so schwierig. Das Poster stellt ein Werk iSv. § 2 II UrhG dar. Denn es ist eine durch dich erfolgte Zusammenstellung von Informationen. Die Rechtsprechung legt keine allzu hohen Maßstäbe an die Anforderung "persönliche geistige Schöpfung" (Stichwort: "kleine Münze"). Sofern das ganze nicht anders schützbar ist -- etwa als Geschmacksmuster, Patent oder Marke --, ist bei nahezu allem, was auch nur ein bisschen Individualität aufweist, der Schutz nach dem UrhG einschlägig. Bei wissenschaftlichen Arbeiten genügt oft die (neue) Art der Zusammenstellung, da dort weniger Individualität möglich ist.

Ob du selbst das Poster weiter nutzen darfst, hängt davon ab, ob du den anderen ein einfaches oder ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hast. Das ist durch Auslegung zu ermitteln.


@musicus: "Tabellen, Register und Verzeichnisse, die in altbewährter Form vorgegebene Daten exakt und vollständig wiedergeben, sind nicht individuell und bleiben somit schutzlos. Erst wenn diese Daten durch Art und Form der Auswahl, Einteilung und Anordnung besonders übersichtlich werden oder bestimmte Zusammenhänge erkennen lassen, können auch solche Tabellen Urheberrechtsschutz genießen (vgl. hierzu BGH GRUR 1980, 227, 231 - Monumenta Germaniae Historica). Schutzfähig ist die klare Konzeption der Gliederung sowie eine insgesamt gut verständliche und einleuchtende Darstellung des Stoffs (BGH GRUR 2002, 958, 960 - Technische Lieferbedingungen)." (Schulze, in: Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl. 2008, § 2 Rn. 235.)
musicus

Re: Rechte am Poster?

Beitrag von musicus »

Der Werkbegriff ist aber nicht so einfach. Wenn man weiß, daß bei Logos den Urhebern regelmäßig die notwendige "Schöpfungshöhe" versagt wird, dann kann ich mir nicht vorstellen, daß ein Poster (je nach Inhalt natürlich) so ganz unzweifelhaft als Werk gelten soll. Vor nicht allzu langer Zeit ist ein großer Fernsehanbieter gescheitert mit dem Ansinnen, sein Logo urheberrechtlich schützen zu lassen.

Wenn man auf der anderen Seite berücksichtigt (das habe ich oben bewußt weggelassen), daß schon Fußballtabellen, Wetterdaten und rein statistische Auswertungen, die absolut nichts mit einer "Schöpferpersönlichkeit" zu tun haben, dem (verkürzten) Urheberrecht unterliegen, dann krieg ich beim Stichwort UrhR soundo regelmäßig die Krise. :roll:

Tabelle: Also muß jemand entscheiden, ob diese konkrete Tabelle "besonders übersichtlich" ist, d.h. nur "normal" übersichtlich reicht nicht? Und vollständige Tabellen sind auch nicht schutzwürdig, sondern nur Auswahl-Tabellen? Aber ist nicht alles eine Auswahl (aus dem großen Ganzen)? Vielleicht versteh ichs ja nur einfach nicht und es ist alles ganz einfach. 8)
surcam

Re: Rechte am Poster?

Beitrag von surcam »

musicus hat geschrieben:Der Werkbegriff ist aber nicht so einfach. Wenn man weiß, daß bei Logos den Urhebern regelmäßig die notwendige "Schöpfungshöhe" versagt wird, dann kann ich mir nicht vorstellen, daß ein Poster (je nach Inhalt natürlich) so ganz unzweifelhaft als Werk gelten soll. Vor nicht allzu langer Zeit ist ein großer Fernsehanbieter gescheitert mit dem Ansinnen, sein Logo urheberrechtlich schützen zu lassen.
Du vergleichst jetzt nicht wirklich ein kleines Logo, das vielleicht aus ein bis drei Buchstaben, zwei geometrischen Formen, ein bis zwei Zahlen und/oder ein bis drei Farben besteht, mit einem Poster, auf dem größere Passagen Text, Tabellen und Grafiken vorhanden sind?! :shock:

Sagen wir mal so: Beim Poster könnte man das Poster aufspalten in den Text, die Tabellen und Grafiken. Der Text fällt dabei unzweifelhaft unter § 2 I Nr. 1 UrhG. Tabellen und Grafiken müssten die "Hürde" überspringen, nicht zu einfach zu sein. M.E. ist das aber ein falscher Ansatz. Denn das Poster wurde als ganzes erstellt. Text und Grafiken stehen in einem engen Sinnzusammenhang. Da der Text auf jeden Fall geschützt ist, muss damit das Poster auch insgesamt geschützt sein.

Um auf dein Logo zurück zu kommen: Für so etwas gibt es das Geschmacksmuster- und Markenrecht. Den Sendern und Gestaltern ist mit Sicherheit egal, wie sie geschützt werden. Ihnen reichen deshalb grundsätzlich auch Geschmacksmuster- und Markenrecht. Der Grund, weshalb aber alle Erfinder und Gestalter kein Patent, kein Geschmacksmuster und keine Marke haben wollen, sondern es deren Meinung nach eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 2 II UrhG ist, ist die Länge des Schutzes und die teilweise Beschränktheit. Patent, Geschmacksmuster und Marke haben nur eine begrenzte Lebensdauer und/oder sind auf einen begrenzten Bereich beschränkt. Das Urheberrecht aber reicht bis zum Tode der Person und noch 70 Jahre(!) darüber hinaus und ist unbeschränkt in allen Lebensbereichen gültig. Bsp.: Angenommen der Begriff "Tempo" wäre ein Werk nach UrhG, das von dem Papiertaschentuchhersteller geschöpft (no pun intended ^^) wurde, dann könnte dieser die Verwendung auch außerhalb des Bereichs der Papiertaschentücher monieren etwa bei einem Autoreifen ...

musicus hat geschrieben:Vielleicht versteh ichs ja nur einfach nicht und es ist alles ganz einfach. 8)
hehe ... das ist eine typisch juristische Art, um sich trotz einer "Definition" die freie Entscheidung im Einzelfall vorzubehalten. :P
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