Stipendium der DFG als Berufserfahrung für TVöD

Irgendwann ist jeder fertig. Und dann darf er sich hier austoben :-)
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raffa

Stipendium der DFG als Berufserfahrung für TVöD

Beitrag von raffa »

Hallo Zusammen!
(Hoffentlich bin ich hier richtig mit meiner Frage, sonst weist Ihr mich bestimmt darauf hin.)
Ich stehe vor dem Abschluss der Promotion und dem Wechsel von der Uni an ein Fraunhofer Institut.
Nun stellt sich die Frage, inwiefern mein 3jähriges Stipendium, das ich über ein Graduiertenkolleg der DFG erhalten habe, anerkannt werden kann als "einschlägige Berufserfahrung".
Ich war also nicht angestellt, nur die letzten Monate als Hilfskraft.
Wenn es klappen würde, könnte ich beim neuen Institut in Stufe 3 anfangen, bzw. weitermachen.
Oder zählt das nun zu den weiteren Nachteilen eines Promotions-Stipendiums?

§16 zu TVöD sagt sowas wie:
Bei Neueinstellungen orientiert sich die Festsetzung der Stufe grds. an dem tariflichen Merkmal der
„einschlägigen Berufserfahrung“.
Definition einschlägige Berufserfahrung:
Unter Berufserfahrung können nur Zeiten in einem Arbeits- und Dienstverhältnis berücksichtigt
werden. Nicht anerkannt werden können insbesondere Ausbildungs- und Referendariatszeiten,
Volontariate, Stipendien, Werk- und Honorarverträge und Lehraufträge. Die Tätigkeit als
studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft gilt nicht als einschlägige Berufserfahrung.

Ist mein Stipendium qualifizierter als andere, weil es von der DFG stammt?

Danke für Eure Erfahrungen, Kommentare und Hinweise!
Raffa
Aguti
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Re: Stipendium der DFG als Berufserfahrung für TVöD

Beitrag von Aguti »

Naja, also, da steht zumindest sehr eindeutig, dass weder Stipendium noch Tätigkeit als Hilfskraft anerkannt werden. Von Ausnahmen wg. DFG lese ich da nichts. Bin ja kein Jurist, aber auf mich wirkt dein Wunsch nicht sehr vielversprechend.
BertaFrieda

Re: Stipendium der DFG als Berufserfahrung für TVöD

Beitrag von BertaFrieda »

Hallo Raffa,

ich würde auch eher davon ausgehen, dass dein Stipendium nicht als Berufserfahrung anerkannt wird.

Ich kenne es leider auch so, dass eine Tätigkeit etwa als wissenschaftliche Hilfskraft, die als Wissenschaftliche Mitarbeiterin weitergeführt wird, nicht anerkannt wird, auch wenn in beiden Fällen am gleichen Lehrstuhl die gleichen Aufgaben durchgeführt wurden (klassischerweise: als Hiwi mit dem DV einen Antrag an die DFG vorbereitet, schonmal am Projekt gearbeitet und dann bei Antragsbewilligung als WiMi an derselben Stelle weitergearbeitet).

Und noch schlimmer: Ich habe davon gehört, dass die Erfahrung als WiMi beim selben Chef an einer anderen Uni nach Umzug des gesamten Lehrstuhls nicht anerkannt und die bereits erreichten Erfahrungsstufen nicht übernommen wurden. Das war bei uns nicht so, scheint also keine Selbstverständlichkeit zu sein. Schlimm genug, dass es trotzdem vorkommt.

Trotzdem: Viel Erfolg
wünscht
Frieda.
raffa

Re: Stipendium der DFG als Berufserfahrung für TVöD

Beitrag von raffa »

Schonmal Danke für Eure Statements!
Ja, die Hilfskraft-Geschichte wäre sozusagen eine Unterbrechung von weniger als 12 Monaten. Und das wäre ok.
Das Stipendium ging ja insgesamt 39 Monate. Was dann Stufe 3 bedeuten könnte.
Mir macht der Satz Hoffnung:
..."Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist." ...
(nachzulesen komplett unter: http://www.tarifvertragoed.de/tvoed_paragraf_16_bund )

Natürlich liegt die Entscheidung beim neuen Arbeitgeber.

Kann trotzdem jemand von konkreten Erfahrungen berichten?
Amalia

Re: Stipendium der DFG als Berufserfahrung für TVöD

Beitrag von Amalia »

Ich stecke gerade in der gleichen Situation. Mein neuer Arbeitgeber (eine Uni) hat sich bereits Gedanken darüber gemacht, wie er mit Doktoranden mit Stipendien einstufen möchte. Das Ergebnis lässt mich allerdings verzweifeln. Anerkannt werden Stipendien von Naturwissenschaftlern, die 50% ihrer wöchentlichen Arbeitszeit an einem Verbundprojekt gearbeitet haben, das zu mindestens 5% in ihre eigene Dissertation eingeflossen ist. Stipendien von Geisteswissenschaftlerin werden dagegen grundsätzlich nicht anerkannt.

Ist das Diskriminierung? Und was kann man dagegen tun?
Klaus Unruh
Beiträge: 180
Registriert: 09.12.2009, 11:23
Status: Post-Doc

Re: Stipendium der DFG als Berufserfahrung für TVöD

Beitrag von Klaus Unruh »

Ja, das ist Diskriminierung. Aber ob die in diesem Fall Rechtens ist, kann dir sicherlich keiner so genau sagen. Am besten gehst du mit dem Schriftstück, in dem das steht, zum Personalrat und / oder zur Rechtsabteilung der GEW bzw. Ver.Di. Alternativ zu einem Arbeitsrechtler, der Ahnung von Hochschulen hat. Dort kannst du dann klären, ob diese Diskriminierung legal ist.

Gruß,

Klaus
MastaofDissasta

Re: Stipendium der DFG als Berufserfahrung für TVöD

Beitrag von MastaofDissasta »

Klaus Unruh hat geschrieben:Ja, das ist Diskriminierung.
Das ist 'ne Frechheit, aber keine Diskriminierung im Sinne des AGG, denn nach dem AGG wurde ja die Frau, die "Ossi -" auf der zurückgesendeten Bewerbung gefunden hat, zwar benachteiligt, aber nicht aufgrund ihrer "ethnischen Herkunft" diskriminiert. Soll heißen: Das AGG zählt auf, welche Eigenschaften diskriminiert werden können und die Wahl des Studienfaches gehört nicht dazu. :wink: In diesem Fall könnte es zudem eine sachlichen Grund für die Unterscheidung geben: Vllt. geht die Uni davon aus, dass man den Beitrag von Geisteswissenschaftlern nicht quantifizieren könne, weswegen dieses 5%-Kriterium nicht überprüft werden könnte. Insgesamt ist das Anerkennen von Stipendien aber Entgegenkommen der Unis, so dass kein Ansprich besteht. RA könnte aber trotzdem sinnvoll sein, denn diese Unterscheidung ist mal wieder eine der Frechheiten, die das Humboldtsche Ideal untergraben.

@raffa: Das ist möglich, liegt allerdings im Ermessen des AG, deswegen stimmt wohl, dass das eben einer der Nachteile der Stipendien im Vergleich zu den Stellen ist. Die Unis werben tlw. damit, dass sie Stipendien anerkennen, weil das ja gerade für die High Potentials, die im Ausland waren, wo es auch für PostDocs oft Forschungsstipendien gibt, eine wichtige Frage ist. Der Trend geht eher dahin, dass auch in Graduiertenschulen und -kollegs Stellen vergeben werden, ganz besonders bei der DFG, die das explizit fördert (mit genau der Begründung, dass Nachteile beim Übergang in den ÖD vermieden werden sollen). Im Bereich des TVöD wird es mit dem Anerkennen vermutlich noch schwieriger, weil hier Wissenschaftler eher als Ausnahme gesehen werden (trotz Fraunhofer). Du könntest bei deinem Vorgesetzten alternativ anregen, dass er eine Vorweggewährung von Stufen initiiert, mit der Begründung, dass er dich gerne als Mitarbeiter halten möchte, dann würde das Durchlaufen der Stufen beschleunigt.
raffa

Re: Stipendium der DFG als Berufserfahrung für TVöD

Beitrag von raffa »

Ja, meine Kollegen hier mit neuen Stipendien bekommen das in Form einer Stelle.
Die wissen noch gar nicht zu schätzen, welche Vorteile (bzw. Nicht-Nachteile) ihnen das bringt.

Wenn ich was höre vom neuen Arbeitgeber, werde ich das Ergebnis hier mitteilen.
Jetzt bleibt mir weiter nichts als abwarten. Die Vorweggewährung von Stufen werde ich alternativ ansprechen.
Das wäre dann besser als nichts.

Danke Euch und viele Grüße, raffa
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