Thesen... is das nötig?

Fragen aus der laufenden Arbeit an der Dissertation.
Literatursuche, Motivationsprobleme, Lehrtätigkeit, Ärger mit dem Prof u.v.m.

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la_potranca

Thesen... is das nötig?

Beitrag von la_potranca »

Hab heute tatsächlich meinen Schluss fertiggemacht *stolzguck* und frag mich jetzt, ob man zusammenfassende Thesen benötigt (Jura). Einige Dissertationen haben's, andere nicht - macht das Sinn?

Und wie krieg ich das in der Gliederung unter?
Kap. 3 befasst sich bei mir mit einem Vergleich zweier Institutionen, an dessen Ende ("Conclusion") ich die Ergebnisse dieses Kapitels zusammengefasst habe. Dies sind aber zugleich auch die Ergebnisse der Diss - kann ich mir also einen übergeordneten Schluss sparen? Und statt einer ausformulierten Conclusion gleich Thesen schreiben?
acoma

Beitrag von acoma »

Wenn Du für das Rigorosum/Disputation noch mal wieder Thesen brauchst, dann würd ich
die nicht schon in der Diss. unterbringen.
Wenn im 3. Kapitel schon die Conklusion kam, was kommt dann danach noch?
In den Schluß würde ich dann die Conklusion wiederholen in Verbindung mit
dem, was nach dem 3. Kapitel noch kam.
Thesen sind ja doch eigentlich nur eine Art Inhaltsbeschreibung. Sie geben eine
Übersicht ähnlich wie das Abstract. Ich glaube nicht, daß sie eine
Zusammenfassung im Sinne des Ergebnisses ersetzen. In diesem Ergebnis
kommt doch dann auch die Beschreibung, wie die Thesen gestützt werden,
was für sie spricht. D.h. die Zusammenfassung enthält auch die Beweisführung,
die Argumentation, Ableitung, Subsumtion usw.
Vielleicht meldet sich noch jemand von den Juristen. Semeter fängt ja wieder an.
la_potranca

Beitrag von la_potranca »

Dankeschön erstmal - Problem ist, dass nach dem 3. Kapitel nix mehr kommt, d.h. die Conclusion vom 3. Kapitel ("einzubringende Gesetzesänderungen") ist zugleich das Ergebnis der Arbeit.
Aber da ich jetzt die Thesen ganz ordentlich hinbekommen habe, denke ich, ich lass sie drin. Mal gucken, was mein DV sagt...
nK

Beitrag von nK »

la_potranca hat geschrieben:die Conclusion vom 3. Kapitel ("einzubringende Gesetzesänderungen") ist zugleich das Ergebnis der Arbeit.
Na das klingt doch ganz vernünftig. Wenn diese Thesen zugleich beleuchten, warum diese Gesetzesänderungen aus Deiner Sicht notwendig/geboten sind (Du wirst Dich ja vermutlich in den ersten beiden Kapiteln damit beschäftigen, warum das behandelte Problem de lege lata noch nicht -hinreichend- gelöst ist) dann wäre es überflüssig, gleich danach nochmal nachzulegen. Aber in der Thesenzusammenfassung am Ende sollte m.E. eben nicht nur ein Ausblick in die Zukunft stehen, sondern es sollten die zentralen Aussagen Deiner Arbeit zusammengefasst werden, und in Jura sind eben auch die Analysen zum derzeitigen Stand sehr interessant.

Ich werde wohl am Ende meine Thesen komplett nochmal zusammenfassen. Außerdem überlege ich, noch kurz eine englische "summary" anzufügen, da ich ein europa-/internationalrechtliches Thema bearbeite und hoffe, dass auch jemand aus dem Ausland mal einen Blick in meine Diss wirft.

Aber wenn es nur schon so weit wäre... :oops: Glückwunsch schonmal, dass Du so weit gekommen bist! :D :D :D
la_potranca

Beitrag von la_potranca »

Danke... aber das wirklich spannende ist ja, ob's dem DV so passt :shock: mal gucken...

Englisch zumindest kann ich mir sparen, die ganze Arbeit ist drin geschrieben :P

Derweil geh ich mal ans Literaturverzeichnis *graus*
nK

Beitrag von nK »

Unglaublich: Du schreibst Deine komplette Jura-Diss bei einem deutschen DV in englisch?!? Respekt! 8)
Kirstin

Beitrag von Kirstin »

Hast Du schon mal geschaut, was die Promotionsordnung zu dem Thema sagt? Bei uns muss man Thesen am Ende der Arbeit mit abgeben. Deshalb würde ich sie nicht noch in die Arbeit einbauen, denn dann hat man sie ja doppelt.
acoma

Beitrag von acoma »

Ich habe auch den Eindruck, daß die Thesen häufig eine separate Zugabe sind,
die nicht in der eigentlichen Diss. drin ist, sondern dazu kommt, wenn das Werk
in Druck geht.
Kirstin

Beitrag von Kirstin »

Ich meinte nicht, dass die Thesen beim Druck reinkommen, sondern bei der "offiziellen" Abgabe an der Fakultät (so die Promotionsordnung...)
Ich habe dazu auch noch eine Frage: es heißt: "Aus den Thesen muss sich das Ziel der Arbeit klar ergeben." Aber Thesen sind ja eigentlich mehr Ergebnisse als Zielformulierungen. Wie würdet Ihr das verstehen? Und hat jemand sonst Tipps zu den Thesen (wie ausführlich sollten sie sein - insgesamt und jede für sich?)

Viele Grüße,
Kirstin
acoma

Beitrag von acoma »

Ich würd mich auf jeden Fall erkundigen, ob das, was Du dann als
Thesen abgibt, die Grundlage für die Disputation sein wird. In solchem
Fall würd ich mich dann erstmal erkundigen, wie die Disputation bei
Euch abläuft. Das ist doch an jeder Uni anders.
Die Forumlierung, was in den Thesen drin sein soll, würd ich so verstehen:
Das Ergebnis ist das Ziel.
Die Disputation kann sehr unterscheidlich sein. Es gibt z.B. die Form, daß
Du zu jeder These von einem Prof. (die kriegen die dann ja vorher ?),
eine Gegenthese aufgetischt kriegst.
Ich würde diese Sache doch besser mit dem DV/DM besprechen, oder mich
bei Doktoranden in Deinem Fachbereich an der Uni erkundigen, was üblich
ist, denn ich glaube, es gibt keine allgemeinverbindlichen Standards.
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