Prof. (Dr.) Annette Schavan
Re: Prof. (Dr.) Annette Schavan
Mal etwas vom eben diskitierten Thema weg eine ganz dumme Frage: wie kommt es eigentlich, dass die Schavan ohne Studienabschluss promovieren durfte? Wisst ihr das?
-
- Beiträge: 9253
- Registriert: 06.07.2007, 17:35
- Status: Dr. phil.
- Hat sich bedankt: 5 Mal
- Danksagung erhalten: 26 Mal
Re: Prof. (Dr.) Annette Schavan
@Belladonna: Es war in Dtl. früher üblich, dass die Promotion der formale Abschluss des Studiums war. Ich kann es dir nicht genau datieren, aber man hat hierzulande erst nach 1945 (1950er-bis 1970er, genauer weiß ich es nicht - berichtigt mich gerne, wenn ihr es wisst!) schrittweise Zwischenprüfungen und Diplom- und Magisterabschlüsse eingeführt. Davor war "Dr."einfach gleich "Akademiker". Um 1980 kann es durchaus noch Prüfungsordnungen gegeben haben, die wie früher die Promotion als ersten Abschluss vorsahen. Das ist in diesem Zusammenhang (Schavan) also völlig unspektakulär - nur jetzt halt blöd für sie.
EDIT: Wikipedia weiß mehr: "In Deutschland wurde der [Magister-]Grad 1960 wiedereingeführt, um die Universitäten zu entlasten, an denen die Studenten nach dem Studium oftmals promovierten, um überhaupt einen Grad zu erlangen."
http://de.wikipedia.org/wiki/Magister
EDIT: Wikipedia weiß mehr: "In Deutschland wurde der [Magister-]Grad 1960 wiedereingeführt, um die Universitäten zu entlasten, an denen die Studenten nach dem Studium oftmals promovierten, um überhaupt einen Grad zu erlangen."
http://de.wikipedia.org/wiki/Magister
Re: Prof. (Dr.) Annette Schavan
War bei mir (BaWü) sogar noch 1999 bei Studienbeginn möglich, nennt sich grundständige Promotion. Ich und ein guter Freund wollten das beide machen, wurden aber bereits bei der Einschreibung abgewimmelt, das sei nicht üblich. Schade, daß ich nicht drauf bestanden habe, jetzt im Nachhinein gesehen. An der Abi-Note kann es nicht gelegen haben, die war bei beiden sehr gut. Das scheint eine Variante für "ganz besonders ausgewählte Studenten" zu sein, mutmaße ich jetzt mal.
-
- Beiträge: 2262
- Registriert: 20.01.2008, 19:16
- Status: doctrix
- Hat sich bedankt: 15 Mal
- Danksagung erhalten: 3 Mal
Re: Prof. (Dr.) Annette Schavan
Ein Kommilitone von mir ist nach BaWü gegangen und hat dort 2006 noch direkt promoviert (heißt übrigens "grundständige Promotion"). An unserem Institut wurden auch gern solche Kandidaten eingestellt, während man die eigenen Studenten die Ochsentour machen ließ (= M.A. mit Diss.ansprüchen...)
"Do what you can, with what you've got, where you are." (Th. Roosevelt)
-
- Beiträge: 3684
- Registriert: 15.10.2009, 10:44
- Status: IrgendwoimNirgendwo
- Wohnort: Bråkmakargatan
Re: Prof. (Dr.) Annette Schavan
Bei mir war das bei Studienbeginn auch noch möglich (2000). Ich hatte mich damals bei der Studienberatung unverbindlich darüber informiert (also ohne Unterlagen wie Zeugnisse etc.). Mir wurde gesagt man würde davon abraten, weil das kaum zu schaffen sei. (Machte Sinn wie man sieht.)musicus hat geschrieben:War bei mir (BaWü) sogar noch 1999 bei Studienbeginn möglich, nennt sich grundständige Promotion. Ich und ein guter Freund wollten das beide machen, wurden aber bereits bei der Einschreibung abgewimmelt, das sei nicht üblich. Schade, daß ich nicht drauf bestanden habe, jetzt im Nachhinein gesehen. An der Abi-Note kann es nicht gelegen haben, die war bei beiden sehr gut. Das scheint eine Variante für "ganz besonders ausgewählte Studenten" zu sein, mutmaße ich jetzt mal.
"Diese Berge, die du schleppst, die solltest du besteigen, nicht tragen" - Najwa Zebian
-
- Beiträge: 2262
- Registriert: 20.01.2008, 19:16
- Status: doctrix
- Hat sich bedankt: 15 Mal
- Danksagung erhalten: 3 Mal
Re: Prof. (Dr.) Annette Schavan
Kennt sich eigentlich jemand mit den Konsequenzen außer Rücktritt aus? Mich würde interessieren, ob in solchen Fällen (wie wohl bei Hochstaplerei) auch Gehälter zurück gezahlt werden müssen.
"Do what you can, with what you've got, where you are." (Th. Roosevelt)
Re: Prof. (Dr.) Annette Schavan
Schadensersatzklagen müssten vom Geschädigten kommen (hier das Bundeskabinett?) und der Schaden müsste in der Höhe nachvollziehbar bezifferbar sein. Weder wird ein Geschädigter gegen Schavan klagen, noch wird sich ein Schaden feststellen lassen.Koenigsportal hat geschrieben:Kennt sich eigentlich jemand mit den Konsequenzen außer Rücktritt aus? Mich würde interessieren, ob in solchen Fällen (wie wohl bei Hochstaplerei) auch Gehälter zurück gezahlt werden müssen.
Interessant ist es beispielweise bei Juristen, die tatsächlich als hochdotierte Strafverteidiger in Wirtschaftskanzleien arbeiten und die aufgrund ihres Doktortitels monatlich ein deutlich höheres Entgelt bekommen. Und umgekehrt: Juristen, denen ein solch höheres Entgelt entgeht, weil die Begutachtung ihrer fertigen Dissertation seites des DVs oder der DM verschleppt wird.
-
- Beiträge: 2262
- Registriert: 20.01.2008, 19:16
- Status: doctrix
- Hat sich bedankt: 15 Mal
- Danksagung erhalten: 3 Mal
Re: Prof. (Dr.) Annette Schavan
Naja, solche Fälle gibt es ja nicht nur bei den Juristen...DoneXY hat geschrieben: Interessant ist es beispielweise bei Juristen, die tatsächlich als hochdotierte Strafverteidiger in Wirtschaftskanzleien arbeiten und die aufgrund ihres Doktortitels monatlich ein deutlich höheres Entgelt bekommen. Und umgekehrt: Juristen, denen ein solch höheres Entgelt entgeht, weil die Begutachtung ihrer fertigen Dissertation seites des DVs oder der DM verschleppt wird.
Klar, dass in der Regierung keiner gegen Schavan klagen wird. Aber wie wäre es eigentlich bei den Profs, deren Diss. plagiiert ist oder sein soll (Bspw. im Fall Ströker). Da müsste vermutlich die Uni als Geschädigter klagen, oder? Hm. Wird wohl auch kaum vorkommen. Schade eigentlich.
Fazit: Am Ende hat man mit der Masche einen schönen Vorteil.
"Do what you can, with what you've got, where you are." (Th. Roosevelt)
Re: Prof. (Dr.) Annette Schavan
Wäre auf Bundesminister/innen das BBG anwendbar, könnte man die Antwort aus §§ 14 und 15 letzter Satz (BBG) herleiten: Wird demnach eine Ernennung zurückgenommen, weil sie z.B. durch "arglistige Täuschung" herbeigeführt worden ist, KANN die bisher gezahlte Besoldung belassen werden. Erst recht muss das m.E. bei einem (mehr oder weniger) freiwilligen Rücktritt vom Amt gelten. Es ist also eine Ermessensfrage. In dem Zusammenhang wäre auch noch zu klären, ob derartige Fälle vom Kriterium der "arglistigen Täuschung" umfasst sind und ob das Promotionszeugnis entscheidend war für die Ernennung...Koenigsportal hat geschrieben:
Kennt sich eigentlich jemand mit den Konsequenzen außer Rücktritt aus? Mich würde interessieren, ob in solchen Fällen (wie wohl bei Hochstaplerei) auch Gehälter zurück gezahlt werden müssen.
Meines Wissens gelten Bundesminister aber nicht als (politische) Beamte. Das BBG gilt für sie meines Wissens nicht, sondern vielmehr das Bundesministergesetz iVm. bestimmten Verwaltungsvorschriften . Im Bundesministergesetz ist mir keine den vorstehend erwähnten BBG-Vorschriften vergleichbare Regelung aufgefallen. Evt. gibt es ähnliche Vorschriften in den VVen...
-
- Beiträge: 3684
- Registriert: 15.10.2009, 10:44
- Status: IrgendwoimNirgendwo
- Wohnort: Bråkmakargatan
Re: Prof. (Dr.) Annette Schavan
Frau Schavan wurde in den Hochschulrat der LMU München gewählt...
http://www.zeit.de/studium/2013-10/anne ... u-muenchen
http://www.zeit.de/studium/2013-10/anne ... u-muenchen
"Diese Berge, die du schleppst, die solltest du besteigen, nicht tragen" - Najwa Zebian
-
- Vergleichbare Themen
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag
-
- 7 Antworten
- 14272 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von caipirinha11085
-
- 4 Antworten
- 6181 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von donkeydoeshisphd
-
- 10 Antworten
- 6326 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von donkeydoeshisphd
-
- 3 Antworten
- 5389 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von andreas_w
-
- 8 Antworten
- 6066 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von achterndiek