Prof. (Dr.) Annette Schavan

Das Unterforum zur Diskussion um die aus fremden Textpassagen zusammengesetzten Dissertationen Prominenter.

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Belladonna Tuk

Re: Prof. (Dr.) Annette Schavan

Beitrag von Belladonna Tuk »

Mal etwas vom eben diskitierten Thema weg eine ganz dumme Frage: wie kommt es eigentlich, dass die Schavan ohne Studienabschluss promovieren durfte? Wisst ihr das?
Eva
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Re: Prof. (Dr.) Annette Schavan

Beitrag von Eva »

@Belladonna: Es war in Dtl. früher üblich, dass die Promotion der formale Abschluss des Studiums war. Ich kann es dir nicht genau datieren, aber man hat hierzulande erst nach 1945 (1950er-bis 1970er, genauer weiß ich es nicht - berichtigt mich gerne, wenn ihr es wisst!) schrittweise Zwischenprüfungen und Diplom- und Magisterabschlüsse eingeführt. Davor war "Dr."einfach gleich "Akademiker". Um 1980 kann es durchaus noch Prüfungsordnungen gegeben haben, die wie früher die Promotion als ersten Abschluss vorsahen. Das ist in diesem Zusammenhang (Schavan) also völlig unspektakulär - nur jetzt halt blöd für sie.

EDIT: Wikipedia weiß mehr: "In Deutschland wurde der [Magister-]Grad 1960 wiedereingeführt, um die Universitäten zu entlasten, an denen die Studenten nach dem Studium oftmals promovierten, um überhaupt einen Grad zu erlangen."
http://de.wikipedia.org/wiki/Magister
musicus

Re: Prof. (Dr.) Annette Schavan

Beitrag von musicus »

War bei mir (BaWü) sogar noch 1999 bei Studienbeginn möglich, nennt sich grundständige Promotion. Ich und ein guter Freund wollten das beide machen, wurden aber bereits bei der Einschreibung abgewimmelt, das sei nicht üblich. Schade, daß ich nicht drauf bestanden habe, jetzt im Nachhinein gesehen. An der Abi-Note kann es nicht gelegen haben, die war bei beiden sehr gut. Das scheint eine Variante für "ganz besonders ausgewählte Studenten" zu sein, mutmaße ich jetzt mal.
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Re: Prof. (Dr.) Annette Schavan

Beitrag von Koenigsportal »

Ein Kommilitone von mir ist nach BaWü gegangen und hat dort 2006 noch direkt promoviert (heißt übrigens "grundständige Promotion"). An unserem Institut wurden auch gern solche Kandidaten eingestellt, während man die eigenen Studenten die Ochsentour machen ließ (= M.A. mit Diss.ansprüchen...)
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Lotta
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Re: Prof. (Dr.) Annette Schavan

Beitrag von Lotta »

musicus hat geschrieben:War bei mir (BaWü) sogar noch 1999 bei Studienbeginn möglich, nennt sich grundständige Promotion. Ich und ein guter Freund wollten das beide machen, wurden aber bereits bei der Einschreibung abgewimmelt, das sei nicht üblich. Schade, daß ich nicht drauf bestanden habe, jetzt im Nachhinein gesehen. An der Abi-Note kann es nicht gelegen haben, die war bei beiden sehr gut. Das scheint eine Variante für "ganz besonders ausgewählte Studenten" zu sein, mutmaße ich jetzt mal.
Bei mir war das bei Studienbeginn auch noch möglich (2000). Ich hatte mich damals bei der Studienberatung unverbindlich darüber informiert (also ohne Unterlagen wie Zeugnisse etc.). Mir wurde gesagt man würde davon abraten, weil das kaum zu schaffen sei. (Machte Sinn wie man sieht.)
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Re: Prof. (Dr.) Annette Schavan

Beitrag von Koenigsportal »

Kennt sich eigentlich jemand mit den Konsequenzen außer Rücktritt aus? Mich würde interessieren, ob in solchen Fällen (wie wohl bei Hochstaplerei) auch Gehälter zurück gezahlt werden müssen.
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DoneXY

Re: Prof. (Dr.) Annette Schavan

Beitrag von DoneXY »

Koenigsportal hat geschrieben:Kennt sich eigentlich jemand mit den Konsequenzen außer Rücktritt aus? Mich würde interessieren, ob in solchen Fällen (wie wohl bei Hochstaplerei) auch Gehälter zurück gezahlt werden müssen.
Schadensersatzklagen müssten vom Geschädigten kommen (hier das Bundeskabinett?) und der Schaden müsste in der Höhe nachvollziehbar bezifferbar sein. Weder wird ein Geschädigter gegen Schavan klagen, noch wird sich ein Schaden feststellen lassen.

Interessant ist es beispielweise bei Juristen, die tatsächlich als hochdotierte Strafverteidiger in Wirtschaftskanzleien arbeiten und die aufgrund ihres Doktortitels monatlich ein deutlich höheres Entgelt bekommen. Und umgekehrt: Juristen, denen ein solch höheres Entgelt entgeht, weil die Begutachtung ihrer fertigen Dissertation seites des DVs oder der DM verschleppt wird.
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Re: Prof. (Dr.) Annette Schavan

Beitrag von Koenigsportal »

DoneXY hat geschrieben: Interessant ist es beispielweise bei Juristen, die tatsächlich als hochdotierte Strafverteidiger in Wirtschaftskanzleien arbeiten und die aufgrund ihres Doktortitels monatlich ein deutlich höheres Entgelt bekommen. Und umgekehrt: Juristen, denen ein solch höheres Entgelt entgeht, weil die Begutachtung ihrer fertigen Dissertation seites des DVs oder der DM verschleppt wird.
Naja, solche Fälle gibt es ja nicht nur bei den Juristen...

Klar, dass in der Regierung keiner gegen Schavan klagen wird. Aber wie wäre es eigentlich bei den Profs, deren Diss. plagiiert ist oder sein soll (Bspw. im Fall Ströker). Da müsste vermutlich die Uni als Geschädigter klagen, oder? Hm. Wird wohl auch kaum vorkommen. Schade eigentlich.
Fazit: Am Ende hat man mit der Masche einen schönen Vorteil.
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amphritite

Re: Prof. (Dr.) Annette Schavan

Beitrag von amphritite »

Koenigsportal hat geschrieben:
Kennt sich eigentlich jemand mit den Konsequenzen außer Rücktritt aus? Mich würde interessieren, ob in solchen Fällen (wie wohl bei Hochstaplerei) auch Gehälter zurück gezahlt werden müssen.
Wäre auf Bundesminister/innen das BBG anwendbar, könnte man die Antwort aus §§ 14 und 15 letzter Satz (BBG) herleiten: Wird demnach eine Ernennung zurückgenommen, weil sie z.B. durch "arglistige Täuschung" herbeigeführt worden ist, KANN die bisher gezahlte Besoldung belassen werden. Erst recht muss das m.E. bei einem (mehr oder weniger) freiwilligen Rücktritt vom Amt gelten. Es ist also eine Ermessensfrage. In dem Zusammenhang wäre auch noch zu klären, ob derartige Fälle vom Kriterium der "arglistigen Täuschung" umfasst sind und ob das Promotionszeugnis entscheidend war für die Ernennung...

Meines Wissens gelten Bundesminister aber nicht als (politische) Beamte. Das BBG gilt für sie meines Wissens nicht, sondern vielmehr das Bundesministergesetz iVm. bestimmten Verwaltungsvorschriften . Im Bundesministergesetz ist mir keine den vorstehend erwähnten BBG-Vorschriften vergleichbare Regelung aufgefallen. Evt. gibt es ähnliche Vorschriften in den VVen...
Lotta
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Re: Prof. (Dr.) Annette Schavan

Beitrag von Lotta »

Frau Schavan wurde in den Hochschulrat der LMU München gewählt...

http://www.zeit.de/studium/2013-10/anne ... u-muenchen
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