VG Wort - Wahrnehmungsvertrag vs. Bezugsberechtigung

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madmax

VG Wort - Wahrnehmungsvertrag vs. Bezugsberechtigung

Beitrag von madmax »

Hey Leute,

ich hatte gerade mal versucht meine Diss bei der VG Wort anzumelden – bin allerdings schon am ersten Schritt gescheitert. Sollte/muss man angeben, dass die VW Wort bezugsberechtigt oder wahrnehmungsberichtigt sein soll? Mir ist der Unterschied bzw. die Konsequenzen nicht wirklich klar geworden…
VG
MM
Zuletzt geändert von Sebastian am 15.04.2012, 20:47, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Vermuteten Tippfehler im Betreff behoben (war: VW Wort)
Sebastian
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Re: VG Wort - Wahrnehmungsvertrag vs. Bezugsberechtigung

Beitrag von Sebastian »

Für den wissenschaftlichen Bereich sowie die Texte im Internet erforderlich ist nur, dass Du Dich bei der VG Wort als Bezugsberechtigter meldest, die weitergehende Übertragung der Wahrnehmungsrechte ist nicht notwendig.
Wenn Dir der Unterschied nichts sagt, spricht aber m.E. nichts dagegen, der Gesellschaft auch die Wahrnehmungsrechte zu übertragen, denn diese Dir unbekannten Rechte nimmst Du ja offensichtlich ohnehin nicht wahr. Als "kleiner" Autor hast Du im Übrigen nicht die nötige Verhandlungsmacht, während Du die VG Wort mit einer entsprechenden Zuteilung weiter stärken könntest. "Behalten" solltest Du Deine Rechte m.E. nur, wenn Du sie entweder wirklich wahrnehmen willst oder aber dogmatische Bedenken (Stichwort Creative Commons etc.) hast, die eigentlich auch einer VG-Wort-Teilnahme entgegenstehen müßten.
Viel Erfolg!
Sebastian
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