VG Wort - Angemessene Verbreitung
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Re: VG Wort - Angemessene Verbreitung
Grundsätzlich erhöht das natürlich auch die Chance, das die Bibliotheken das Buch kaufen. Wurde mir jedenfalls von einem Verlag gesagt, der marketingmäßig sehr umtriebig ist.
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Re: VG Wort - Angemessene Verbreitung
Meine Dissertation kostet 49,99 und ich habe den Titel ein wenig verändert --> Untertitel hinzugefügt.
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Re: VG Wort - Angemessene Verbreitung
Weiß jemand, ob die Belegexemplare fürs Prüfungsamt für die Mindestverbreitung aus Sicht der VG Wort zählen oder definitiv nicht?
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Re: VG Wort - Angemessene Verbreitung
Frage: ich habe die Mitautorschaft an einem Buch, das in 3 Bibliotheken steht. Kann ich mich damit auch bei dem VG Wort anmelden?
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Re: VG Wort - Angemessene Verbreitung
Ich würde meinen, die VG Wort zählt einfach alles, was in Bibliotheken katalogisiert ist. D.h. wenn die Belegexemplare irgendwie doch noch den Weg in Unibibliotheken finden, dann reicht das auch (siehe auch ein älterer Beitrag von carlo). Ich persönlich habe in keinem Bibliothekskatalog den Zusatz "Schenkung zwecks Ausschluss des VG-Wort-Anspruchs" wahrgenommen. Ich glaube, sie wollen nur nicht, dass Du unmotiviert eine Schenkung nachweist, die es letztlich nie in den Bibliotheksbestand geschafft hat.Koenigsportal hat geschrieben:Weiß jemand, ob die Belegexemplare fürs Prüfungsamt für die Mindestverbreitung aus Sicht der VG Wort zählen oder definitiv nicht?
Ein Blick ins "Gesetz" (hier: Verteilungsplan der VG Wort vom 24.05.2014) erleichtert die Rechtsfindung:
Falls Du also Nr. 1 nicht schaffst, könntest Du immer noch bei Nr. 2 dabei sein - wenn auch dann leider nur noch mit dem halben Urheberanteil.1. Ausschüttung an Urheber
§ 45 Ausschüttung für wissenschaftliche sowie Fach- und Sachbücher
1. Eine individuelle Ausschüttung erfolgt für wissenschaftliche sowie Fach- und Sachbücher, die in wissenschaftlichen Bibliotheken in der Bundesrepublik Deutschland in angemessenem Umfang ausgeliehen werden. Berücksichtigt werden nur Werke, die in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens 5 Standorten nachgewiesen sind. Schenkungen werden nicht berücksichtigt.
2. Wissenschaftliche sowie Fach- und Sachbücher, bei denen die Voraussetzung von Abs. 1 nicht erfüllt ist, können nur berücksichtigt werden, sofern nachgewiesen wird, dass sie in der Bundesrepublik Deutschland in angemessenem Umfang verbreitet sind (bei mindestens 3 Standorten oder mindestens 100 verkauften Werkexemplaren) und erwartet werden kann, dass sie abgelichtet werden. Diese Werke werden mit 50 % des regulären Urheberanteils berücksichtigt. Autobiographien werden nicht berücksichtigt.
(...)
Viel Erfolg!
Sebastian
@Dark Rose: Vielleicht hilft auch Dir der o.a. Plan...
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Re: VG Wort - Angemessene Verbreitung
Danke, Sebastian!
Meine Belegexemplare wurden schon ein paar Tage später katalogisiert. Demnach müsste 1. bei mir auf jeden Fall zutreffen. Außerdem gibt es noch zwei Bibliotheken, die das Buch "in Bearbeitung" haben. Wobei ich da nicht ganz durchschaue, was es bedeutet, dass diese Bibl. (Ffm. u. Leipzig) diesen Status über die Nationalbibliothek ausweisen, aber nicht über die Uni-Bibliothekskataloge.
OT: Wie wär's mit einem Danke-Button bei den Smilies, nachdem er beim Update (Danke
) weg gefallen ist?

Meine Belegexemplare wurden schon ein paar Tage später katalogisiert. Demnach müsste 1. bei mir auf jeden Fall zutreffen. Außerdem gibt es noch zwei Bibliotheken, die das Buch "in Bearbeitung" haben. Wobei ich da nicht ganz durchschaue, was es bedeutet, dass diese Bibl. (Ffm. u. Leipzig) diesen Status über die Nationalbibliothek ausweisen, aber nicht über die Uni-Bibliothekskataloge.
OT: Wie wär's mit einem Danke-Button bei den Smilies, nachdem er beim Update (Danke

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Re: VG Wort - Angemessene Verbreitung
Ich bin gerade etwas verzweifelt. Ich muss meine Diss laut VGWORT in 2 Verbundskatalogen und je 5 Standorten unterbringen. Meine Diss steht in allen regionalen Verbundskatalogen, allerdings nie öfters als 2x. Laut VGWORT zählt das ja so nicht. Wie schaffe ich es nun, die Diss in die regionalen Bibliotheken zu bekommen? In einigen steht die Diss auch noch auf dem Status "in Bearbeitung" (und das seit Monaten). Zählt das denn wenigstens?
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Re: VG Wort - Angemessene Verbreitung
Hallo abc,
das mit den zwei Verbundkatalogen à fünf Bibliotheken ist mir neu. Wo steht denn das? Hast Du einen Link?
Edit: Hier im Forum gibt es ja Infos dazu, aber daraus lese ich nur, dass es mind. zwei Verbundsysteme sein müssen und mind. fünf Bibliotheken.
Siehe: http://doktorandenforum.de/fertig/vgwort.htm#tun
das mit den zwei Verbundkatalogen à fünf Bibliotheken ist mir neu. Wo steht denn das? Hast Du einen Link?
Edit: Hier im Forum gibt es ja Infos dazu, aber daraus lese ich nur, dass es mind. zwei Verbundsysteme sein müssen und mind. fünf Bibliotheken.
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Re: VG Wort - Angemessene Verbreitung
1.) Auch ich kenne die Voraussetzungen anders (autorenfreundlicher) als Du sie beschreibst. Ich hatte das immer nur als Schranke verstanden, die völligem Unsinn in Gestalt irgendwelcher Privatschriften einen Riegel vorschieben sollten.abc82 hat geschrieben:Ich muss meine Diss laut VGWORT in 2 Verbundskatalogen und je 5 Standorten unterbringen. Meine Diss steht in allen regionalen Verbundskatalogen, allerdings nie öfters als 2x. Laut VGWORT zählt das ja so nicht. (...) In einigen steht die Diss auch noch auf dem Status "in
Bearbeitung" (und das seit Monaten). Zählt das denn wenigstens?
2.) Wenn Du nicht gerade im letzten Jahr der Meldefrist bist, könntest Du es zur Not auch ein, evtl. sogar zwei Jahre später noch einmal versuchen. Da der "Bescheid" nach meinem Verständnis nicht in Bestandskraft erwächst (hab ich aber jetzt nicht extra nachgeschlagen), hindert Dich niemand an einer neuen Beantragung ein Jahr später. Probieren würde ich es aber sofort, zumal ja auch das Prüfverfahren bis hin zur Auszahlung noch dauert und Deine Arbeit es in der Zwischenzeit ja in weitere Kataloge schaffen dürfte.
Nur Mut!
Sebastian
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