Krankenversicherung: Stipendium = monatliche Einnahmen?
Verfasst: 08.08.2007, 10:36
Hallo,
vielleicht hat jemand schon Erfahrung damit und kann mir weiterhelfen.
Es geht darum, dass meine Krankenversicherung (AOK) mir als Promotionsstudent und Stipendiat einen ermäßigten Krankenversicherungsbeitrag für eine freiwillige Krankenversicherung angeboten hat. Allerdings gilt das nur, wenn meine monatlichen Einnahmen einen bestimmtem Betrag (geringer als das Stipendium) nicht überschreiten.
Die Frage ist nun, ob ich mein (steuerfreies) Stipendium als monatliche Einnahmen angeben muss oder nicht?
Im Sozialrechtsratgeber der Hanns-Böckler-Stiftung fand ich dazu folgendes:
"Einige Krankenkassen sehen das Stipendium generell nicht als Teil der Bemessungsgrundlage an, und werten Stipendiaten sozusagen als Selbständige mit minimalem Einkommen. Dies führt zur Anwendung der gesetzlichen Mindestbemessungsgrundlage, die 2005 bei 805,- EUR und damit deutlich unter den 920,- EUR Stipendium liegt. Andere wiederum rechnen das
komplette Stipendium inklusive Forschungspauschale und Familienzuschläge mit in die
Bemessungsgrundlage ein, was zu wesentlich höheren Beiträgen führt."
Weiß jemand wie die AOK das handhabt? Danke für Hinweise!
Edit Sebastian 04.08.2009: Titel fürs Archiv angepasst.
vielleicht hat jemand schon Erfahrung damit und kann mir weiterhelfen.
Es geht darum, dass meine Krankenversicherung (AOK) mir als Promotionsstudent und Stipendiat einen ermäßigten Krankenversicherungsbeitrag für eine freiwillige Krankenversicherung angeboten hat. Allerdings gilt das nur, wenn meine monatlichen Einnahmen einen bestimmtem Betrag (geringer als das Stipendium) nicht überschreiten.
Die Frage ist nun, ob ich mein (steuerfreies) Stipendium als monatliche Einnahmen angeben muss oder nicht?
Im Sozialrechtsratgeber der Hanns-Böckler-Stiftung fand ich dazu folgendes:
"Einige Krankenkassen sehen das Stipendium generell nicht als Teil der Bemessungsgrundlage an, und werten Stipendiaten sozusagen als Selbständige mit minimalem Einkommen. Dies führt zur Anwendung der gesetzlichen Mindestbemessungsgrundlage, die 2005 bei 805,- EUR und damit deutlich unter den 920,- EUR Stipendium liegt. Andere wiederum rechnen das
komplette Stipendium inklusive Forschungspauschale und Familienzuschläge mit in die
Bemessungsgrundlage ein, was zu wesentlich höheren Beiträgen führt."
Weiß jemand wie die AOK das handhabt? Danke für Hinweise!
Edit Sebastian 04.08.2009: Titel fürs Archiv angepasst.