Auch "schön": Die DFG straft Antragssteller, die in ihren Anträgen Plagiate verwurstelt haben, mit "Ausschluss von Antragsberechtigung und Rüge".
Besonders delikat: Einer hat zufällig seinen Gutachter plagiiert, was dem auffiel. Ein anderer klaut aus einem Manuskript, das er für seinen Chef reviewen soll.
Quelle: http://www.dfg.de/service/presse/presse ... index.html.
Dabei scheinen mir die verhängten Strafen doch eher mild (blaues Auge?).
DFG straft Plagiatoren
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