Hey, vielen Dank für die ausführlichen Antworten!
Wenn ich das mal zusammenfassen darf:
- 65%-Stellen müssen bei Antragstellung bei der DFG "verlangt" werden, wenns blöd läuft wurde die Stelle bereits als 50%-Stelle beantragt und man hat keinen Einfluss mehr darauf... richtig?
=>Kernaussage: NICHT ALLE DFG-finanzierten Stellen sind 65%-Stellen!
- Natürlich muss man trotzdem mindestens 100% der Arbeitszeit investieren (dass Doktoranden aber eher eine 50 Stunden-Woche haben war mir eh vorher klar).
- Lehre wird u.U. ebenfalls von Institutsseite verlangt.
- Zeiterfassung/Zeitfenster unterscheiden sich zwischen den Instituten vermutlich, bei meinem jetzigen darf man "stempeln", muss man aber nicht (39h und mehr werden in gutem Glauben vorrausgesetzt...), und es wird schon darauf geachtet dass man nach 3 Jahren fertig ist!
Vielleicht wende ich mich auch noch mal direkt an die DFG, schaden kanns ja nicht!
Danke nochmal,
Baba
65%-Stelle durch DFG-Förderung?
Re: 65%-Stelle durch DFG-Förderung?
Richtig. Da DFG-Stellen ja meistens schon besetzt sind, geht es vielleicht um eine Neu-Beantragung bzw. um eine weitere Förderphase, dann lohnt es sich schon den Antragssteller darauf hinzuweisen, dass die DFG das tatsächlich will, es also nicht zu einem Nachteil bei der Antragstellung führt. Ansonsten würde ich - wenn Lehre gefordert wird - in jedem Fall auf einen Lehrauftrag bestehen (das geht, wenn du DFG, also Drittmittel, finanziert wirst). Das Geld ist immer da und ab dem zweiten Mal ist der Aufwand überschaubar. Macht sich außerdem gar nicht so schlecht im Lebenslauf, "Lehrbeauftragter an der Uni XY" schreiben sich viele rein, bei denen es nicht zum Honorarprofessor gereicht hat.Mathias hat geschrieben:Hey, vielen Dank für die ausführlichen Antworten!
Wenn ich das mal zusammenfassen darf:
- 65%-Stellen müssen bei Antragstellung bei der DFG "verlangt" werden, wenns blöd läuft wurde die Stelle bereits als 50%-Stelle beantragt und man hat keinen Einfluss mehr darauf... richtig?
=>Kernaussage: NICHT ALLE DFG-finanzierten Stellen sind 65%-Stellen!
Yupp, das würde ich auch sagen. Aber, um dich vor einer Enttäuschung zu bewahren, für die DFG existierst du überhaupt erst mit Dr. (s. Wahlberechtigung zur Fachkollegienwahl), es könnte sein, dass sie dich nicht sofort verstehen und dich erst darauf hinweisen, dass du unpromoviert nichst beantragen kannst. Sag ihnen am Besten gleich, dass du dich auf bereits eingerichtete Stellen bewirbst. Wofür eine Anfrage bei der DFG auch gut: Die können dir was zu den Add-Ons sagen, die beantragt werden können, z.B. Konferenzteilnahmen, Mittel für die Drucklegung der Diss etc.Vielleicht wende ich mich auch noch mal direkt an die DFG, schaden kanns ja nicht!
Re: 65%-Stelle durch DFG-Förderung?
Hi zusammen,
habe die Diskussion mitverfolgt und habe auch ne frage zur 65%-Stelle durch DFG Förderung. Habe mich auf so eine Promotionsstelle beworben und ne Zusage bekommen. Bin mir aber noch nicht ganz sicher ob ich zusage, habe noch etwas Bedenkzeit
Meine Frage ist nun: Ist eine DFG geförderte Stelle sowas wie ein Stipendium oder ist die Universität dann mein Arbeitgeber? Wäre mir wichtig, denn ich hab ehrlich gesagt keine Lust über ein Stipendium finanziert zu werden.
Liebe Grüße,
Sabiwabi
habe die Diskussion mitverfolgt und habe auch ne frage zur 65%-Stelle durch DFG Förderung. Habe mich auf so eine Promotionsstelle beworben und ne Zusage bekommen. Bin mir aber noch nicht ganz sicher ob ich zusage, habe noch etwas Bedenkzeit
Meine Frage ist nun: Ist eine DFG geförderte Stelle sowas wie ein Stipendium oder ist die Universität dann mein Arbeitgeber? Wäre mir wichtig, denn ich hab ehrlich gesagt keine Lust über ein Stipendium finanziert zu werden.
Liebe Grüße,
Sabiwabi
Re: 65%-Stelle durch DFG-Förderung?
@sibawabi: dein arbeitgeber sollte dann die Uni sein.
Man beantragt in einem DFG Projekt ja nicht nur Geld fuer Mitarbeiter, sondern oft auch fuer Geräte usw. Wird das bewilligt, hast dein Institut eine Art weiteren Geldtopf neben Haushaltsgeldern u.ä. und darauf wird dann dein Gehalt finanziert.
Man beantragt in einem DFG Projekt ja nicht nur Geld fuer Mitarbeiter, sondern oft auch fuer Geräte usw. Wird das bewilligt, hast dein Institut eine Art weiteren Geldtopf neben Haushaltsgeldern u.ä. und darauf wird dann dein Gehalt finanziert.
Re: 65%-Stelle durch DFG-Förderung?
Vielen Dank für die Antwort saxomanix,
das was Du gschrieben hast, klingt logisch und ich habe mir auch gedacht, dass es so ist. Das bedeutet natürlich, dass diese Stelle für mich noch mal attraktiver wird, als sie es ohnehin schon ist...
das was Du gschrieben hast, klingt logisch und ich habe mir auch gedacht, dass es so ist. Das bedeutet natürlich, dass diese Stelle für mich noch mal attraktiver wird, als sie es ohnehin schon ist...
Re: 65%-Stelle durch DFG-Förderung?
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine mich auch zu erinnern, dass die Mitarbeit in einem Drittmittelprojekt, wie z.B. durch die DFG, nicht in die Zeit des Wissenschaftszeitvertrages fällt. D.h. dir stehen auch nach Promotion sozusagen noch die ganzen 12 Jahre zur Verfügung. Aber eine Gewähr gebe ich für diese Angabe nicht. Ich meine, ich habe das mal gelesen.
Re: 65%-Stelle durch DFG-Förderung?
Vorsicht! DFG-gefördert sagt bei Doktoranden nichts über die Art der Finanzierung aus. Es gibt sowohl Stellen als auch Stipendien für Doktoranden. Da muss man sich direkt beim Projekt informieren und das sind Informationen, die man bekommen sollte, bevor man irgendetwas unterschreibt.
@Wissenschaftszeitvertrag: Stimmt so auch nicht. Es zählt jede Form der öffentlichen Förderung, egal aus welchem Topf und egal in welcher Form. Lediglich eine Fremdfinanzierung (eigne Mittel oder ein Job außerhalb der Wissenschaft) wird anders gerechnet.
@Wissenschaftszeitvertrag: Stimmt so auch nicht. Es zählt jede Form der öffentlichen Förderung, egal aus welchem Topf und egal in welcher Form. Lediglich eine Fremdfinanzierung (eigne Mittel oder ein Job außerhalb der Wissenschaft) wird anders gerechnet.
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