Familienversicherung durch Heirat (mit Promotionsstipendium)

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fantasy-flow

Familienversicherung durch Heirat (mit Promotionsstipendium)

Beitrag von fantasy-flow »

Hallo zusammen,

hätte mal eine etwas andere Frage bezüglich des Themenkomplexes Krankenkasse und Promotionsstipendium:

Ich selbst beziehe ein Promotionsstipendium und zahle den bescheuert hohen Betrag in der GKV. Ende des Jahres heirate ich meine Verlobte, die schon regulär arbeitet und darüber auch gesetzlich krankenversichert ist. Mit der Trauung besteht ja grundsätzlich auch die Möglichkeit der Familienversicherung.

Meine Frage: Besteht die Möglichkeit in diesem Fall, mich bei meiner Frau in der Familienversicherung mitversichern zu lassen, da ich ja kein "Einkommen" (außer das besagte Stipendium) habe?

Besten Dank und beste Grüße!
Poppy

Re: Familienversicherung durch Heirat (mit Promotionsstipend

Beitrag von Poppy »

Das Stipendium wird ja als Einkommen bei dir angerechnet und dann ist es - laut meiner Krankenkasse - zu hoch, so dass die Familienversicherung nicht geht.
Amalia

Re: Familienversicherung durch Heirat (mit Promotionsstipend

Beitrag von Amalia »

Ich kenne Fälle, in denen verheiratete Promotionsstipendiaten in der GVK Familienversichert sind. Scheint hier wohl auch einen "Spielraum" zu geben.
Sebastian
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Re: Familienversicherung durch Heirat (mit Promotionsstipend

Beitrag von Sebastian »

Die Voraussetzungen für die Aufnahme von Ehepartnern in die Familienversicherung sind in § 10 Abs. 2 SGB V geregelt.
Sie lauten derzeit:
§ 10 Familienversicherung
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
  1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
  2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
  3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
  4. nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
  5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.
Eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit im Sinne des Satzes 1 Nr. 4 ist nicht deshalb anzunehmen, weil eine Versicherung nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891) besteht. Das Gleiche gilt bis zum 31. Dezember 2013 für eine Tagespflegeperson, die bis zu fünf gleichzeitig anwesende, fremde Kinder in Tagespflege betreut. Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.
Ich habe das jetzt aus Zeitmangel nicht im Einzelnen durchgeprüft, vielleicht schaust Du es Dir einmal an?
Nach der reinen Lehre bist Du ja schon freiwillig versichert (möglicherweise wurde bei Amalias Beispielen ein für den Promovierenden günstiger Fehler bei der Beurteilung der Studenteneigenschaft fortgeführt?), aber sicher bin ich nicht und auch kein Sozialrechtler.
Sebastian
Rosine

Re: Familienversicherung durch Heirat (mit Promotionsstipend

Beitrag von Rosine »

Ich war während meines Stipendiums über meinen Mann familienversichert, da es nicht als Einkommen galt.
Ich hab während des Stipendiums ein Kind bekommen, auch bei der Berechnung des Elterngeldes galt das Stipendium nicht als Einkommen.
Wichtel-Lise

Re: Familienversicherung durch Heirat (mit Promotionsstipend

Beitrag von Wichtel-Lise »

Ein Stipendium gilt nicht als steuerpflichtiges Einkommen - die Berechnungsgrundlage GKVen besteht aus allen Einkommen (seien sie Steuerpflichtig oder nicht).

Im meinem Fall war die Antwort: Wenn Sie mehr als 400€ verdienen, müssen Sie sich selbst versichern, dann ist keine Familienversicherung mehr möglich.

Schade. Ich hatte mir auch gedacht, dass ich dadurch die 180€ sparen könnte...
Rosine

Re: Familienversicherung durch Heirat (mit Promotionsstipend

Beitrag von Rosine »

Warum fragst Du nicht einfach bei der Krankenkasse?

"Bafög, Unterhaltszahlungen der Eltern oder auch Stipendien gelten für die Regelungen zur Familienversicherung nicht als Einkommen."

http://www.studenten-krankenversicherun ... enten.html

oder

"Das Stipendium ist keine abhängige Beschäftigung (vgl. §7 SGB IV).
Stipendien sind steuerfrei (§3 Nr. 11 und 44 Einkommensgesetz) und zählen nicht zum Gesamteinkommen oder zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt (RdSchr. 08a Gemeinsames Rundschreiben betr. Einnahmen zum Lebensunterhalt , Anlage 1)."

http://www.promotion.uni-erlangen.de/fi ... rung.shtml
Sebastian
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Re: Familienversicherung durch Heirat (mit Promotionsstipend

Beitrag von Sebastian »

Kritischer Punkt in der Prüfung nach § 10 SGB V ist hier m.E. nicht so sehr die Frage des Gesamteinkommens (Abs. 1 Nr. 5) oder seiner steuerlichen Einordnung, sondern eher die Frage, ob es mit dem sonstigen Versicherungsstatus passt (Abs. 1 Nr. 2 und 3).
Rosine's Zitate beziehen sich auf die Krankenversicherung der Studenten, die rechtlich einen Sonderstatus hat und längst nicht bei allen Promovierenden greift.
Ich kann nur empfehlen, die o.a. Prüfungsreihenfolge des § 10 der Reihe nach sorgfältig abzuarbeiten - selbst oder mit Unterstützung der Krankenkasse.

Sebastian
fantasy-flow

Re: Familienversicherung durch Heirat (mit Promotionsstipend

Beitrag von fantasy-flow »

Um euch mal auf den aktuellen Stand zu bringen:

Ja, es scheint tatsächlich geklappt zu haben, dass die TK mich in die Familienversicherung über meine Frau trotz Stipendium aufgenommen hat! :D
Zumindest wurde mir das gerade so schriftlich bestätigt. Ich traue zwar dem Frieden noch nicht so richtig, aber warten wir es einmal ab... Ich glaube es wohl erst, wenn ich die Versicherungskarte in den Händen habe. :wink:

Jetzt wird dann nur noch die Frage sein, ob ich bereits gezahlte freiwillige Beträge meiner alten Krankenkasse zurück erstattet bekomme? Wiederum abwarten.
ChrisOS

Re: Familienversicherung durch Heirat (mit Promotionsstipend

Beitrag von ChrisOS »

Hi, also freut mich das es geklappt hat. Bei mir war es dasselbe. Auch die Audi BKK hat mich ohne zu murren in die Familienversicherung aufgenommen.
Allen, bei denen sich die Versicherung quer stellt, sei gesagt, dass ich mich damit damals näher auseinander gesetzt habe. Die Auslegung ist eigentlich ganz einfach und kann m.E. nur zu dem Ergebnis führen, dass man mit aufgenommen werden muss, wenn die Prüfung nach § 10 Abs. 1 keine Versicherungspflicht ergibt. Und hier gilt für Promovierende in der Regel, dass man kein Student mehr ist. Auch wenn man eingeschrieben sein sollte (diese Auslegung wird etwa auch bei der Rentenversicherung vorgenommen).
Also ich würde es auf einen Streit mit der Versicherung ankommen lassen.
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