Anrechenbarkeit meiner Stellen für Fachhochschulprofessur

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PeterS

Anrechenbarkeit meiner Stellen für Fachhochschulprofessur

Beitrag von PeterS »

Hallo zusammen,

ich strebe langfristig eine Fachhochschulprofessur an, und hätte gerne gewusst, welche von mir ausgeübten Stellen ich für die 3 Jahre Berufserfahrung in der Fachhochschule anrechnen lassen kann und wie stark:

- Wissenschaftlicher Mitarbeiter ( (Dreiviertel, 3 Jahre))
- Viertelstelle bei externer Firma zusätzlich zur WiMiStelle
- Werkverträge
- Lehraufträge


Danke für eure Hilfe!
aimster

Re: Anrechenbarkeit meiner Stellen für Fachhochschulprofessu

Beitrag von aimster »

Ich kann dir deine Frage nicht beantworten, bin aber der Meinung, dass sie so gar nicht sinnvoll ist.
Es dürfte sich bei den drei Jahren nicht um ein Formalkriterium handeln, dass man halt "irgendwie" erfüllt. Ich würde vermuten, dass man schon qualitativ hochwertige Erfahrungen aus der Wirtschaftspraxis vorweisen muss, um sich ggü. anderen Kanditaten behaupten zu können.
Nicht das WiMi nicht super wäre, aber es hat halt nichts mit Erfahrungen in der freien Wirtschaft zu tun.
algol
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Re: Anrechenbarkeit meiner Stellen für Fachhochschulprofessu

Beitrag von algol »

Wir hatten hier auch schon mal einen Thread zu dem Thema.
Das ist unterschiedlich, wie viel Berufserfahrung man haben muss und wie viel davon außerhalb der Hochschule erworben sein muss.
Und dann natürlich die Frage, was es für Berufserfahrung ist. Begehrte FHs schauen da natürlich auch drauf und nicht nur rein auf die Formalie.
Maya

Re: Anrechenbarkeit meiner Stellen für Fachhochschulprofessu

Beitrag von Maya »

Hallo PeterS,

das hängt wie die anderen schon gesagt haben stark von der Stelle ab. Ich kenne z.B. Regelungen mit 5 Jahren Berufserfahrung, wovon 3 in der Industrie und nach der Promotion statt gefunden haben "müssen". Da würde deine WiMiStelle und auch die Stelle in der der externen Firma zählen, aber es würden eben immer noch 3 Jahre Industrie fehlen. Und auch bei der Stelle in der Industrie kommt es wie aimster und algol schreiben auch auf deine Tätigkeit (Personalverantwortung? Fachbezogen?) an. Das jeweilige Hochschulgesetz kann dir bei den formalen Kriterien vielleicht weiter helfen.
Klaus Unruh
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Re: Anrechenbarkeit meiner Stellen für Fachhochschulprofessu

Beitrag von Klaus Unruh »

Ich möchte noch mal auf die formalen Anforderungen einer FH Professur eingehen, ohne selber FH Prof zu sein.

1. Die jeweiligen Hochschulgesetze der Länder regeln die Zugangsvoraussetzungen eindeutig: Wer Professor an einer FH werden möchte muss a) einen Studienabschluss haben, b) die wissenschaftliche Kompetenz beweisen, i.d.R. durch eine Promotion, c) pädagogische Eignung haben und d) mind. 5 Jahre gearbeitet haben, davon mind. 3 Jahre außerhalb der Hochschulen. Das steht in allen Hochschulgesetzen.

Zu dieser 3+2 Jahre Regel folgendes: Je beliebter eine FH ist, desto strenger wird hierbei darauf geachtet. Die FH München wird nämlich einfach mehr Bewerber haben als die FH Neudietendorf. Dabei gilt eine Teilzeitstelle ebenso wie eine volle Stelle. Es gibt da seit kurzem ein EuGH-Urteil nachdem es verboten ist auf Grund einer Teilzeitstelle diskriminiert zu werden. In der Regel bei den Stellen generell von folgendem auszugehen: a) Sie müssen nach dem ersten Studienabschluss liegen. b) Sie müssen einschlägig sein. Schwierig ist teilweise die Trennung von "Hochschule" und "NIcht-Hochschule" der Tätigkeit, denn wenn man z.B. an einem Lehrstuhl Leute hat, die direkt an der Uni angestellt sind und andere, die in einem An-Institut beschäftigt sind, aber beide machen das gleiche, dann sind die Leute, die an der Uni angestellt sind, eben nicht außerhalb der Uni beschäftigt, die anderen schon.

Zu der speziellen Frage:

a) Drei Jahre WiMi sind drei Jahre WiMi. Die Frage ist, wo die Anstellung erfolgte.

b) Lehraufträge sind keine Berufserfahrung in dem Sinne.

c) Werkverträge sind ebenso anrechenbar, wie dies bei Anstellung der Fall ist.

Ob du jetzt diese Bedingungen erfüllst, kann man demnach nicht genau sagen. Wenn du drei Jahre WiMi an einer Uni warst und dann zwei Jahre Werksverträge für eine Firma gemacht hast, erfüllst du die formalen Anforderungen nicht. Ist es umgekehrt so, dass du zwei Jahre Werksverträge an der Uni hattest und drei Jahre WiMi an einer Außerhochschuleinrichrung hattest, dann erfüllst du die Anforderungen schon.

Gruß,

Klaus
Mathilda

Re: Anrechenbarkeit meiner Stellen für Fachhochschulprofessu

Beitrag von Mathilda »

Wie ist es denn mit Freiberuflichkeit oder Selbständigkeit? Konkret - wie sieht es denn aus, wenn man in neben der Lehrstuhltätigkeit noch freiberuflich Projekte in Zusammenarbeit mit a) dem Prof und b) externen Unternehmen durchführt? Zählt das auch als externe Berufstätigkeit?
Klaus Unruh
Beiträge: 180
Registriert: 09.12.2009, 11:23
Status: Post-Doc

Re: Anrechenbarkeit meiner Stellen für Fachhochschulprofessu

Beitrag von Klaus Unruh »

Hallo Mathilda

Ich kann dir keine sichere Auskunft geben. Bei mir ist es so, das ich selbstständig tätig bin, also eine kleine Firma gegründet habe. Befreundete Professoren haben mir bei Beratungsgesprächen bezüglich einer Karriere an einer FH gesagt, dass dies kein Problem ist. Genau genommen ist es in bestimmten Bereichen - ich komme aus dem Bereich der Pädagogik - sehr üblich, freiberuflich und / oder selbstständig zu sein. Problematisch daran ist u.a. dass du kein Arbeitszeugnis vorweisen kannst, also in irgendeiner anderen Form den Inhalt und die Qualität deiner Arbeit darstellen musst. Sei es durch Arbeitsproben oder sonstwie.

Inwiefern man sagen kann: 5 Jahre an der Uni und während dieser Zeit auch 5 Jahre selbstständig tätig - das weiß ich einfach nicht. Dein b) - in Kooperation mit Unternehmen - das könnte in den Bereich fallen. Dein a) - in Kooperation mit dem Prof - ist zwar einerseits selbstständig, da Honorarvertrag, oder so, aber andererseits ja an einer Hochschule angesiedelt. Ich denke: kommt drauf an. Aber dazu kenne ich den Bereich von dir nicht genug.Der HLB führt Beratungsseminare durch. Dort können die so was sicherlich erklären.

Gruß,

Klaus
Mathilda

Re: Anrechenbarkeit meiner Stellen für Fachhochschulprofessu

Beitrag von Mathilda »

Hallo Klaus,

vielen Dank!

Da muss ich mich mal erkundigen. Es ist jetzt nicht akut, aber eine generelle Möglichkeit. Ich habe auch sonstige Berufserfahrung neben der Uni, aber (noch) nicht lange genug - aber über die gesamte Lehrstuhlzeit nebenher noch freiberuflich in Projekten gearbeitet (hatte nie eine volle Stelle am LS).

Schönen Gruß
Mathilda
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