Drittgutachten bei Differenzen? Erfahrungen?

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Tenny

Drittgutachten bei Differenzen? Erfahrungen?

Beitrag von Tenny »

Guten Tag,

wer hat Erfahrung damit, wenn die Bewertung im Erst- und Zweitgutachten mehr als eine Punktnote differiert und ein Drittgutachten beauftragt wird?

Zeigt diese Bewertung eher eine Tendenz zu einer der beiden Noten oder wird das arithmetische Mittel gebildet?

In der Promotionsordnung ist dazu nichts angegeben.

Über ein baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.


Tenny
MelanieT

Re: Erfahrungen mit Drittgutachten

Beitrag von MelanieT »

Hallo,

hat sich bei Dir schon etwas ergeben wegen der Behandlung des Drittgutachtens? Wie wird dieses behandelt? Ersetzt seine Note das schlechtere oder wird ein arithmetisches Mittel genommen?

Bitte melde Dich mal.

LG
Melanie

Tenny hat geschrieben:Guten Tag,

wer hat Erfahrung damit, wenn die Bewertung im Erst- und Zweitgutachten mehr als eine Punktnote differiert und ein Drittgutachten beauftragt wird?

Zeigt diese Bewertung eher eine Tendenz zu einer der beiden Noten oder wird das arithmetische Mittel gebildet?

In der Promotionsordnung ist dazu nichts angegeben.

Über ein baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.


Tenny
Garion

Re: Erfahrungen mit Drittgutachten

Beitrag von Garion »

Hallo,

ich habe beim Dekant angefragt, weil ich von vornherein einen dritten Gutachter wollte. Mir wurde gesagt, das sei kein Problem, solange der erste Gutachter zustimme. Außerdem meinten sie, daß alle drei die Note gleichberechtigt festlegten.
MelanieT

Re: Erfahrungen mit Drittgutachten

Beitrag von MelanieT »

Hallo Garion,

vielen Dank für Deine Antwort. Leider trifft diese aber nicht den Kern der gestellten Frage. Es geht darum, wenn von den Ausgangsgutachtern, sind es nun 2 oder 3 einer eine Note festlegt, die mehr als 1,0 Notenpunkte von den anderen abweicht, so dass ein weiterer Gutachter berufen werden muss.

Bsp:

Gutachter A: Note 1:
Gutachter B. Note 4:

Einholung von Gutachter C: Note 1

Jetzt stellt sich die Frage, wie Gutachten C behandelt wird, ersetzt es Gutachten B, so dass man die Note 1 hat oder

Wird das arithmetische Mittel aus Gutachten A, B und C genommen, so dass mann dann auf (1 + 4 + 1) : 3 = Note 2 käme.

Bleibt das schlechte Gutachten bestehen und wird nur das arithmetische Mittel unter Berücksichtigung des "Kontrollgutachtens C" ermittelt, so bleibt die
schlechte Note aus Gutachten B - die Fehlbewertung - bestehen.

Die Frage geht also dahin, wie sowas behandelt wird? Wer hat dazu Erfahrungen?

LG
Melanie
Klaus Unruh
Beiträge: 180
Registriert: 09.12.2009, 11:23
Status: Post-Doc

Re: Erfahrungen mit Drittgutachten

Beitrag von Klaus Unruh »

Was steht denn in der Promotionsordnung zum Thema? Die sind da eh alle viel zu unterschiedlich, um eine allgemeine Antwort geben zu können.
MelanieT

Re: Erfahrungen mit Drittgutachten

Beitrag von MelanieT »

In der Promotionsordnung steht folgende Regelung:
**************************************************************************************************************************************************************************************************************
Die Gesamtnote der Dissertation ergibt sich aus dem ungerundeten arithmetischen Mittel der beiden Einzelnoten der Gutachten. Der Promotionsausschuss bestellt einen weiteren Gutachter, wenn die Differenz zwischen den Benotungen durch die beiden Gutachter größer als 1,0 ist.
**************************************************************************************************************************************************************************************************************
M.E. regelt die Promotionsordnung damit nicht, wie die Bewertung des Drittgutachters zu berücksichtigen ist. Es steht gerade nicht drinnen, dass sich dann die Gesamtnote als
arithmetisches Mittel aus den drei Gutachten ergibt.

Eine andere Möglichkeit wäre, dass das Drittgutachten, dann eines der schlechteren Erstgutachten (A oder B) ersetzt und mit dem besseren dann die Gesamtnote bildet als
arithmetisches Mittel.

Eine klare Regelung findet sich hierzu nicht mehr.

Kann man es eigentlich hinbekommen, einen Gutachter nachträglich auszuschließen?

LG
Melanie
bbb

Re: Erfahrungen mit Drittgutachten

Beitrag von bbb »

@MelanieT
ich habe mit Drittgutachten zum Glück keine Erfahrung, aber
Eine andere Möglichkeit wäre, dass das Drittgutachten, dann eines der schlechteren Erstgutachten (A oder B) ersetzt und mit dem besseren dann die Gesamtnote bildet als
arithmetisches Mittel.
... oder umgekehrt (theoretisch auch möglich): wenn das Drittgutachten eher mit dem schlechteren übereinstimmt, könnte es im Prinzip ja auch das bessere Gutachten ersetzen und zusammen mit dem schlechteren die Gesamtnote bilden. :|

Wenn die Promotionsordnung die Information nicht hergibt, würde ich entweder einen Anwalt fragen (aber der wird vermutlich aus dem Schriftstück auch nicht mehr herauslesen können als drinsteht - höchstens, dass es schon Rechtsstreits wegen solcher Themen und entsprechende "Beispiel-Urteile" gibt) - oder aber mutig beim Dekanat anfragen, wie die Promotionsordnung in diesem Punkt zu verstehen ist.

:(

Viel Erfolg!
Gruß

BBB
MelanieT

Re: Erfahrungen mit Drittgutachten

Beitrag von MelanieT »

Hallo BBB,

vielen Dank für Deine Antwort.

Wenn die Promotionsordnung nichts hergibt, müsste doch dann der Grundsatz der "Meistbegünstigung" gelten, nicht zu lassten der Promovenden.
Dies bedeutet, dass Drittgutachten würde das schlechtere ersetzen.

Es gäbe noch eine weitere Möglichkeit, es wird aus dem Drittgutachten und dem schlechtern "Erstgutachten" ein arithmetisches Mittel gezogen. Dieser
Wert wird dann mit dem ersten besseren Gutachten zusammengefasst und nochmals ein arithmetisches Mittel gezogen.

Aber es bleibt dann dabei, wenn das schlechtere Erstgutachten nicht aus der Bewertung ausfällt, verfolgt einem die Note immer noch, ein arithmetisches Mittel mit
einem Drittgutachten hilft dann kaum weiter.

Es gibt übrigens PromO, wo dies geregelt ist, dass dann der Schnitt aus allen drei Noten gebildet wird.

LG
Melanie
surcam

Re: Erfahrungen mit Drittgutachten

Beitrag von surcam »

Es gibt auch noch die Möglichkeit des Stichentscheides: Der Drittgutachter legt die Note praktisch allein fest. Dabei darf er aber nur die Noten der ersten beiden Gutachter oder eine Note dazwischen wählen. Für mich die vorzugswürdige Variante, wenn die PromO keine weiteren Festlegungen enthält. Alles andere mit arithmetischen Mitteln usw. wäre Quatsch. Dann bräuchte man keinen Drittgutachter. ;)
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