Krankenversicherung als Doktorand
Krankenversicherung als Doktorand
Hallo,
kennt sich jemand mit dem Thema Krankenversicherung als Doktorand aus? Ich habe folgende Erfahrung gemacht: Solange man extern promoviert und kein Geld verdient, kann man sich noch günstig für i.d.R. ca. 50-100 EUR first-class privat versichern lassen. Sobald man aber Geld verdient, muss man in die gesetzliche Zwangsversicherung, die risikounabhängig ist und je nach Einkommen für Doktoranden i.d.R. monatlich 100-200 EUR beträgt.
Welche Erfahrungen und Tipps habt ihr zum Thema Krankenversicherung?
kennt sich jemand mit dem Thema Krankenversicherung als Doktorand aus? Ich habe folgende Erfahrung gemacht: Solange man extern promoviert und kein Geld verdient, kann man sich noch günstig für i.d.R. ca. 50-100 EUR first-class privat versichern lassen. Sobald man aber Geld verdient, muss man in die gesetzliche Zwangsversicherung, die risikounabhängig ist und je nach Einkommen für Doktoranden i.d.R. monatlich 100-200 EUR beträgt.
Welche Erfahrungen und Tipps habt ihr zum Thema Krankenversicherung?
Für die PKV musst Du Dich dann aber auch von der Krankenversicherung für Studierende befreien lassen, sonst bist Du auch als Student noch in der GKV drin. Den Betrag von 50-100 € für eine PKV kann ich aber so nicht nachvollziehen. Das liegt wohl doch etwas höher, meine ich.
Ansonsten ist es hilfreich, wenn man verheiratet ist und der Ehepartner versichert ist. Dann kann man sich beitragsfrei in der Familienversicherung der GKV mitversichern lassen oder - wenn der Ehepartner Beamter/Beamtin ist, hat man einen 70%igen Beihilfeanspruch und kann sich zu 30 % privat krankenversichern.
In allen Varianten darfst Du durchaus auch ein bisschen was dazuverdienen, aber da gibt es verschiedene Grenzwerte, die so zwischen 300 und 400 € liegen.
Grüße
Martin
Ansonsten ist es hilfreich, wenn man verheiratet ist und der Ehepartner versichert ist. Dann kann man sich beitragsfrei in der Familienversicherung der GKV mitversichern lassen oder - wenn der Ehepartner Beamter/Beamtin ist, hat man einen 70%igen Beihilfeanspruch und kann sich zu 30 % privat krankenversichern.
In allen Varianten darfst Du durchaus auch ein bisschen was dazuverdienen, aber da gibt es verschiedene Grenzwerte, die so zwischen 300 und 400 € liegen.
Grüße
Martin
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Das hier hast Du hoffentlich schon gefunden und verwertet:
http://doktorandenforum.de/finanzen/kra ... herung.htm
Ansonsten hatten wir das Thema in diesem Forum schon vor einigen Monaten - es ist offensichtlich meiner versehentlichen Löschaktion zum Opfer gefallen , ich werde es mal in den Sicherungskopien zu finden versuchen.
http://doktorandenforum.de/finanzen/kra ... herung.htm
Ansonsten hatten wir das Thema in diesem Forum schon vor einigen Monaten - es ist offensichtlich meiner versehentlichen Löschaktion zum Opfer gefallen , ich werde es mal in den Sicherungskopien zu finden versuchen.
Das stimmt, aber soweit ich mich erinnere, ging es um die Frage, "bin ich als Doktorand/in noch Student, und habe Anspruch auf die studentische Versicherung?, oder bin ich als Doktorand zu versichern wie andere freiwillige oder pflichtversicherte Mitglieder auch."Ansonsten hatten wir das Thema in diesem Forum schon vor einigen Monaten
Für den Fall, daß die Versicherung als "Student" nicht mehr möglich ist, scheint mir die private Versicherung unter Umständen günstiger zu sein.
Nein. Das ist so nicht richtig. Es geht nicht ums Geld verdienen, sondern die Frage ist: Habe ich Arbeitnehmerstatus, dann bin ich pflichtversichert (nicht studentisch, sondern mit dem vollen Satz), egal, ob gesetzliche oder private Versicherung.Solange man extern promoviert und kein Geld verdient, kann man sich noch günstig für i.d.R. ca. 50-100 EUR first-class privat versichern lassen. Sobald man aber Geld verdient, muss man in die gesetzliche Zwangsversicherung
Hallo Forum,
Nun aber folgendes Szenario für die Krankenversicherung: Mein Arbeitgeber stellt mich für 1 Jahr für die Promotion frei von der Arbeit. Währenddessen habe ich Anspruch auf einen Teil meines Gehaltes (übersteigt die Bemessungsgrenze), nach diesem 1 Jahr habe ich unbezahlten Urlaub bis zur Fertigstellung der Diss. Ich promoviere extern, bin an der Uni also nicht angestellt (sondern weiterhin angestellt bei meinem Arbeitgeber).
Ich bin derzeit bei einer GKV versichert, würde das weiterhin bleiben wollen mit meinem Status als externer Doktorand. Ich habe überlegt: Was wäre, wenn die Gehaltszahlungen als Stipendium deklariert werden? Ich könnte doch dadurch in die günstigere studentische Krankenversicherung zurück, oder? Außer dem Stipendium hätte ich sonst keine weiteren Einkünfte..
Danke für jeglichen Input
Nun aber folgendes Szenario für die Krankenversicherung: Mein Arbeitgeber stellt mich für 1 Jahr für die Promotion frei von der Arbeit. Währenddessen habe ich Anspruch auf einen Teil meines Gehaltes (übersteigt die Bemessungsgrenze), nach diesem 1 Jahr habe ich unbezahlten Urlaub bis zur Fertigstellung der Diss. Ich promoviere extern, bin an der Uni also nicht angestellt (sondern weiterhin angestellt bei meinem Arbeitgeber).
Ich bin derzeit bei einer GKV versichert, würde das weiterhin bleiben wollen mit meinem Status als externer Doktorand. Ich habe überlegt: Was wäre, wenn die Gehaltszahlungen als Stipendium deklariert werden? Ich könnte doch dadurch in die günstigere studentische Krankenversicherung zurück, oder? Außer dem Stipendium hätte ich sonst keine weiteren Einkünfte..
Danke für jeglichen Input
Hallo Ibra,
da wäre ich sehr vorsichtig - denn wenn Du weiterhin bei Deinem Arbeitgeber beschäftigt bist (und den Arbeitnehmerstatus wirst Du ja gerade nicht verlieren wollen) und von ihm Einkommen beziehst, dann bist Du versicherungspflichtig - einmal abgesehen von der Bemessungsgrenze. Dieses Einkommen als Stipendium zu deklarieren, scheint mir eine Täuschung der Versicherung zu sein. Das kann böse strafrechtliche Konsequenzen haben (Betrug, ggf. versuchter) - das sollte es nicht Wert sein
da wäre ich sehr vorsichtig - denn wenn Du weiterhin bei Deinem Arbeitgeber beschäftigt bist (und den Arbeitnehmerstatus wirst Du ja gerade nicht verlieren wollen) und von ihm Einkommen beziehst, dann bist Du versicherungspflichtig - einmal abgesehen von der Bemessungsgrenze. Dieses Einkommen als Stipendium zu deklarieren, scheint mir eine Täuschung der Versicherung zu sein. Das kann böse strafrechtliche Konsequenzen haben (Betrug, ggf. versuchter) - das sollte es nicht Wert sein
Hallo,
genau diesen Gedanken hatte ich auch.. die Deklaration als Stipendium ist u.U. eine wirklich verwinkelte Angelegenheit. Natürlich kann man argumentieren, dass man ein "Firmenstipendium" zugesprochen bekommen hat (und kein Einkommen im engeren Sinne), welches auch nur dazu dient für die Weiterbildung in Form der Promotion. Aber der Fall ist schon arg konstruiert.. Danke zumindest für die Bestätigung nK!
Eine weitere Überlegung habe ich: Evtl. lohnt es sich, die Unterstützung "en bloc" ausgezahlt zu bekommen und nicht monatlich. Denn: Würde ich für das freigestellte Jahr jeweils monatlich meine Unterstützung von der Firma bekommen, würde stets ein höherer Krankenkassenbeitrag anfallen als wenn ich die gesamte Unterstützung auf einmal bekäme (denn die ist nur bis zur Bemessungrenze für die Krankenversicherung relevant, und die Krankenversicherung "glättet" nicht unterschiedlich hohe Einkommen über das Jahr). Mein Gedanke also: Zu Beginn fast die komplette Unterstützung am Stück, Krankenversicherung bis zur Bemessungsgrenze zahlen, für die restlichen 11 Monate einen nur geringen Grad der Unterstützung und entsprechend einen geringen Betrag für die Krankenkasse zahlen.
genau diesen Gedanken hatte ich auch.. die Deklaration als Stipendium ist u.U. eine wirklich verwinkelte Angelegenheit. Natürlich kann man argumentieren, dass man ein "Firmenstipendium" zugesprochen bekommen hat (und kein Einkommen im engeren Sinne), welches auch nur dazu dient für die Weiterbildung in Form der Promotion. Aber der Fall ist schon arg konstruiert.. Danke zumindest für die Bestätigung nK!
Eine weitere Überlegung habe ich: Evtl. lohnt es sich, die Unterstützung "en bloc" ausgezahlt zu bekommen und nicht monatlich. Denn: Würde ich für das freigestellte Jahr jeweils monatlich meine Unterstützung von der Firma bekommen, würde stets ein höherer Krankenkassenbeitrag anfallen als wenn ich die gesamte Unterstützung auf einmal bekäme (denn die ist nur bis zur Bemessungrenze für die Krankenversicherung relevant, und die Krankenversicherung "glättet" nicht unterschiedlich hohe Einkommen über das Jahr). Mein Gedanke also: Zu Beginn fast die komplette Unterstützung am Stück, Krankenversicherung bis zur Bemessungsgrenze zahlen, für die restlichen 11 Monate einen nur geringen Grad der Unterstützung und entsprechend einen geringen Betrag für die Krankenkasse zahlen.
Die internen Experten zum Thema Krankenversicherung in der Personalabteilung haben mir für sowas prinzipiell grünes Licht gegeben.. ist wohl wirklich abhängig von Krankenkasse zu Krankenkasse und der entsprechenden Satzung.
Schlüssel ist wohl: Die Versicherungen "glätten" nicht unterschiedlich hohe Einkommen im Jahresverlauf: In einen Monat 50000 Euro Verdienst entspricht demselben Kassen-Beitrag wie 5000 Euro Verdienst im nächsten Monat.. eben wegen dem Schwellenwert der Bemessungsgrenze.
Schlüssel ist wohl: Die Versicherungen "glätten" nicht unterschiedlich hohe Einkommen im Jahresverlauf: In einen Monat 50000 Euro Verdienst entspricht demselben Kassen-Beitrag wie 5000 Euro Verdienst im nächsten Monat.. eben wegen dem Schwellenwert der Bemessungsgrenze.
Wenn die Zahlungen aufgrund eines Stipendiats kein Einkommen sind als Arbeitnehmer/in, dann bedeutet das noch nicht, daß die Versicherung als Student/in weiterhin möglich ist. Ein Stipendium heißt für die Kassen nichts weiter als: Ich erhalte Geld von xy. Ach ja? In solchem Fall bieten die Kassen die sog. freiwillige Versicherung an. Die orientiert sich pekuniär an einem fiktiven Mindesteinkommen, das für ein würdiges Leben "gebraucht" wird. D.h. aus eigener Erfahrung weiß ich: ca. 120 EUR pro Monat. Dieser "freiwillige" Beitrag ist deshalb so hoch, weil der Arbeitgeberanteil mitenthalten ist ...Was wäre, wenn die Gehaltszahlungen als Stipendium deklariert werden? Ich könnte doch dadurch in die günstigere studentische Krankenversicherung zurück, oder? Außer dem Stipendium hätte ich sonst keine weiteren Einkünfte..
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