Wie lange noch ALG I bei Promotionsvorhaben?

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OJ Loc

Re: Wie lange noch ALG I bei Promotionsvorhaben?

Beitrag von OJ Loc »

Danke für die zahlreichen Antworten! Ich würde ab 1.10. auch einfach auf das ALG I verzichten: Mir geht es dabei vor allem um eines: ich will dann Ruhe vom Arbeitsamt haben, d.h. ich will mich weder auf irgendwelche Stellen bewerben (die Idee ist ja gerade, sich nur um die Promotion zu kümmern), noch für sonstige Maßnahmen etc bereitstehen.

Zur Finanzierung ab 1.10. hoffe ich, dass ich ein Stipendium bekomme. Die Bewerbung kann ich aber wohl erst angehen, wenn ich mit meinem DV ein Thema eingegrenzt bzw. ein kleines Exposé entworfen habe.

Die Frage ist jetzt nur, was mache ich, bis ich Promotionsstudent bin. Mit meinem Sachbearbeiter beim AA habe ich damals vereinbart, dass er mich erstmal einige Wochen in Ruhe lässt und ich ihm dann einfach mitteilen soll, was ich mache. Ich habe auch gleich gesagt, dass ich zur Promotion tendiere, mir aber auch andere Stellen ansehe und mich dann entscheide.
Nur irgendwann wird er jetzt Nachweise sehen wollen, also entweder dass ich eine Stelle gefunden habe (was bei der Promotion ja allenfalls die Immatrikulationsbescheinigung sein könnte?) oder dass ich mich zumindest wo beworben habe (aber es macht jetzt wenig Sinn, sich zu bewerben, wenn ich ab 1.10. Promotionsstudent bin und mich dann voll auf die Diss konzentrieren will). Bis Oktober könnte ich durchaus arbeiten. Rein faktisch wird mich aber für die kurze Zeit niemand wollen. Ich habe nun halt Bedenken, dass das AA meint, ich stünde daher schon jetzt dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Oder die fordern mich trotzdem auf, mich zu bewerben etc.

Seht ihr hier Probleme?


OJ
algol
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Re: Wie lange noch ALG I bei Promotionsvorhaben?

Beitrag von algol »

Sagen wir mal so, wenn Du ab 1.10. eine Stelle hättest, wärst Du bis dahin arbeitslos und könntest Dich arbeitslos melden. Die würden Dir vermutlich bis dahin nicht groß was antun, weil ja fest abzusehen ist, dass Du dann was hast. Aber Du hättest Arbeitslosengeld. Im Grunde genommen ist es ähnlich mit dem Stipendium. Du bemühst Dich um eine Finanzierung ab Herbst und bist bis dahin arbeitslos.
Und bis Herbst stehst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Ob Du da jetzt dann auch was findest, ist eine andere Frage. Wobei man manches nicht unterschätzen sollte.
Ein Bekannter von mir (SozPäd) hatte auch mal eine ähnlich Suche und kriegte dann auch Angebote für 4 Wochen zur Urlaubsvertretung in einem Sozialprojekt u.ä.

Ich würde die Geschichte mit der Immatrikulation wie schon andere sagten, trennen. Es gibt ja auch Leute, die TZ arbeiten (Uni oder was anderes) und ihre Diss schreiben. Einige sind eingeschrieben, andere nicht. Wenn die ihren Job verlieren und einen neuen suchen, sind die auch arbeitslos - und stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Ich würde diese Diss-Sache wahrscheinlich beim Arbeitsamt auch gar nicht so groß thematisieren, sonst machen die nur Stress.
ZESAR

Re: Wie lange noch ALG I bei Promotionsvorhaben?

Beitrag von ZESAR »

Betrachte den "ALG-Erwerb" doch einfach als Nebenjob. Das man dafür etwas leisten muss ist doch völlig i.O. Einmal in der Woche den Stellenmarkt durchsehen und Bewerbungen schreiben, dann sind doch alle zufrieden.
miss_spok

Re: Wie lange noch ALG I bei Promotionsvorhaben?

Beitrag von miss_spok »

Hallo, wenn du dir Vollzeitpromotion dann ohne ALG leisten kannst, weil du Geld gespart hast, wäre das schon eine Möglichkeit. Stipendium natürlich noch besser, dann hättest du allerdings sicher auch wirklich keinen Anspruch auf ALG I. Musst du wissen, ob du dann wegen des Aufwandes auf ALGI verzichtest, auf das du dir ja einen Anspruch erarbeitet hast, im dem Fall, dass wider Erwarten das Stipendium nicht zu Stande kommt. Wie gesagt, ein Kompromiss wäre, dass du sagst, du stehst nur für halbe Stellen zur Verfügen, auch etwaige Maßnahmen wären dann nur halbtags, aber du würdest eben auch nur die halben Bezüge erhalten.
Zur anderen Frage: Eine Bekannte will ihr Abitur nachholen, wird also wieder Schülerin sein, und da steht deshalb auch fest, dass sie nur 2 Monate arbeitslos sein wird und das Arbeitsamt sagt da auch nicht:"Für 2 Monate würde Sie eh keiner nehmen, also kein Anspruch". Da seh ich das geringste Problem. LG
OJ Loc

Re: Wie lange noch ALG I bei Promotionsvorhaben?

Beitrag von OJ Loc »

miss_spok hat geschrieben:Hallo, wenn du dir Vollzeitpromotion dann ohne ALG leisten kannst, weil du Geld gespart hast, wäre das schon eine Möglichkeit. Stipendium natürlich noch besser, dann hättest du allerdings sicher auch wirklich keinen Anspruch auf ALG I.
Durch ein Stipendium würde ich halt ca. das doppelte meines derzeitigen ALG I bekommen. Das ist mir einen Versuch wert, zumal ich mir aufgrund meiner Examina etc sehr gute Chancen ausrechne, ein Stipendium zu bekommen.

Im optimalen Falle liefe es also so, dass ich bis 30.9. noch ALG I erhalte, ab 1.10. dann die Förderung durch das Stipendium mit deutlich mehr Geld als ALG I. Im schlimmsten Fall könnte ich auch auf Erspartes zurückgreifen, wobei ich das natürlich gerne vermeiden wollte.


OJ
algol
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Re: Wie lange noch ALG I bei Promotionsvorhaben?

Beitrag von algol »

Ääähhhmm, ich habe gerade mal nachgelesen. Wenn ich es richtig verstanden habe, hast Du noch gar keine Bewerbung für ein Stipendium laufen, sondern willst erst ein Thema fixieren. Also da finde ich den 1.10. schon fast sportlich.
Bei vielen Stiftungen weiß ich, dass die nur ca. 2 Termine im Jahr haben, wann sie eine Auswahl durchführen. Und das dauert ja doch ein bisschen. Wahrscheinlich wäre es keine so schlechte Idee, ALG I zu beantragen und dann Stipendienbewerbungen zu erstellen und Alternativfinanzierungen zu überlegen. Weil das kann u.U. alles noch dauern.
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