Promotion in der Steuererklärung: Belege

Finanzplanung, Stipendien incl. und Muster-Gutachten für eine Stipendienbewerbung, Krankenversicherung als Doktorand
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wai

Promotion in der Steuererklärung: Belege

Beitrag von wai »

Hallo,

das Thema "Promotion in der Steuererklärung" ist leider schon im Archiv. Ich bewerbe mich ja gerade erst, habe aber durch die Fartkosten zu Bewerbungsgesprächen (nächste Woche allein 3) und die Kosten für die Bewerbungsunterlagen zur Zeit für meine Verhältnisse hohe Kosten (und zur Zeit kein Einkommen).

Ich würde diese Kosten gerne von der Steuer absetzen, sofern ich dieses Jahr noch einen Job bekomme für den ich Steuern bezahle ;).

Nun stellt sich für mich aber die Frage welche Art von Belegen ich sammeln muss. Wie kann ich dem Finanzamt (im Zweifelsfall) nachweisen, dass ich mit den Fahrkarten wirklich zu Bewerbungsgesprächen gefahren bin und nicht meine Oma besuchen (oder sonst wen)? Kann ich auch Kopier-Belege aus dem Copy-Shop einreichen? (Das sind mittlerweise ca. 20 Euro.) Problem hier: Ich könnte natürlich erstens sonstwas kopiert haben.

Ich kopiere mal von hier: http://www.personalzentrum.de/tipps/ang ... nzamt.html
Finanzamt-konforme Pflichtangaben auf Rechnungen

[...]
Rechnungen bis zu einem Wert von 150 € gelten als so genannten Kleinbetragsrechnungen. Hier reichen gem. § 33 Umsatzsteuerdurchführungs-Verordnung die Angabe dieser Positionen:

* Name und Anschrift des Rechnungsausstellers
* Rechnungsdatum
* Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte oder Art und Umfang der Dienstleistung
* Bruttobetrag
* Steuersatz der im Bruttobetrag enthaltenen Umsatzsteuer (Diese Angabe ist z. B. ausreichend: „Im Rechnungsbetrag sind 19 % MwSt enthalten.“)
Diese Angaben sind aber nicht auf jeder Rechnung zu finden. Beim Copy-Shop fehlt z.B. die Anschrift, beim Schreibwarengeschäft fehlt zusätzlich die Bezeichung der gelieferten Produkte, beim Bewerbungsfoto das gleiche. Und bei der Bahn hätte ich vermutlich diesen EC-Zahlungsbeleg aufbewahren müssen (hab ich nicht, nur die Fahrkarte).

Wie sieht es eigentlich mit Briefmarken aus? Ich habe nämlich schon viel Geld an Briefmarken ausgegeben, aber es erscheint mir unsinnig mir dafür einen Beleg geben zu lassen, schließlich kann niemand nachvollziehen, wofür ich die Briefmarken verwendet habe? (Gilt ähnlich natürlich auch für den Copy-Shop.)
bbb

Re: Promotion in der Steuererklärung: Belege

Beitrag von bbb »

Hallo wai,

hast Du schon mal eine Steuererklärung abgegeben?

Nach meiner Erfahrung (ich gebe zu, die letzten 4 Steuererklärungen schiebe ich noch vor mir her - wenn die Doktorarbeit fertig geschrieben ist, dann werde ich sie endlich machen :stressed:) ist das alles nicht so eng:

Wenn nicht auf jedem Beleg alle Angaben draufstehen, kannst man sie ja ergänzen, wobei das vermutlich gar nicht so genau geprüft wird.
Wenn man die Steuererklärung elektronisch einreicht, musst man meines Wissens die Belege nicht einmal unbedingt beilegen, sondern nur ggf. vorlegen oder nachreichen können.

(Das soll niemanden dazu ermutigen, Dinge anzugeben, die es gar nicht gibt! Aber die Damen und Herren beim Finanzamt werden sicherlich nicht jeden Kassenzettel auf Echtheit prüfen können und bei 10 EUR für Schreibwaren nicht lange nachbohren...)

Bei (ungewöhnlich) großen Beträgen kann man sich eine Quittung geben lassen, aber es ist doch normal, dass man nicht alles haarklein dokumentieren kann.

Man kann die Belege durchnummerieren und entsprechende Kommentare dazu schreiben, wofür die Ausgaben waren, und warum man sie aus beruflichen Gründen oder für die Doktorarbeit gebraucht hat.
Es wurde bisher (so weit ich das überblicke) das meiste anerkannt, sogar die Gebühren der örtlichen Bibliotheken, etc.
Gilt auch für Bücher, Software, Backup-Festplatten, Arbeitsmaterial etc...
Wenn man Dinge auch privat nutzt (z. B. Computer oder anderes Arbeitsmaterial) kann man ja auch den Prozentsatz der Nutzung schätzen und entsprechend nur einen Teil der Ausgaben absetzen.

Also sollte man alles fleißig sammeln und dokumentieren.
Copy shop natürlich auch und Briefmarken ebenso.

Am besten wäre es, wenn man sich für solchen "Kleinkram" eine Liste macht, wo man dann bei Bedarf kurz einträgt: "Bewerbungsbrief Firma XY, 1.50 EUR Porto.

Was die Fahrkarten etc. angeht:
Betrügen kann da natürlich im Prinzip jeder.
Wenn man eine Bestätigung der Firma hätte, dass man sich dort beworben hat, kannst man sie ja beilegen, andererseits zählt - denke ich - auch ein Stück weit Dein "Ehrenwort", so lange man nicht Anlass zu Zweifeln an der Richtigkeit der Angaben gibt, weil man z. B. am selben Termin ein Bewerbungsgespräch in Hamburg und in München absetzen will... :shock:
Zuletzt geändert von bbb am 09.05.2011, 13:11, insgesamt 1-mal geändert.
wai

Re: Promotion in der Steuererklärung: Belege

Beitrag von wai »

Hi,
bbb hat geschrieben: hast Du schon mal eine Steuererklärung abgegeben?
Nein, noch nie, obwohl ich vielleicht Dinge hätte absetzen können, aber das wusste ich nicht.
Wenn nicht auf jedem Beleg alle Angaben draufstehen, kannst man sie ja ergänzen, wobei das vermutlich gar nicht so genau geprüft wird.
Wenn man die Steuererklärung elektronisch einreicht, musst man meines Wissens die Belege nicht einmal unbedingt beilegen, sondern nur ggf. vorlegen oder nachreichen können.
(Das soll niemanden dazu ermutigen, Dinge anzugeben, die es gar nicht gibt! Aber die Damen und Herren beim Finanzamt werden sicherlich nicht jeden Kassenzettel auf Echtheit prüfen können und bei 10 EUR für Schreibwaren nicht lange nachbohren...)
Ne, es ist klar dass ich keine Dinge angebe die es nicht wirklich gibt. Ich will nur nicht hinterher mit Dingen die es wirklich gibt als Betrüger dastehen, weil irgendwelche Angaben fehlen oder so. (Wobei das eigentlich eher ein Problem für das entsprechende Geschäft sein müsste, wenn die nicht alle Angaben auf ihre Kassenzettel draufmachen, oder?)
Man kann die Belege durchnummerieren und entsprechende Kommentare dazu schreiben, wofür die Ausgaben waren, und warum man sie aus beruflichen Gründen oder für die Doktorarbeit gebraucht hat.
Es wurde bisher (so weit ich das überblicke) das meiste anerkannt, sogar die Gebühren der örtlichen Bibliotheken, etc.
Gilt auch für Bücher, Software, Backup-Festplatten, Arbeitsmaterial etc...
Wenn man Dinge auch privat nutzt (z. B. Computer oder anderes Arbeitsmaterial) kann man ja auch den Prozentsatz der Nutzung schätzen und entsprechend nur einen Teil der Ausgaben absetzen.
Also sollte man alles fleißig sammeln und dokumentieren.
Copy shop natürlich auch und Briefmarken ebenso.
Am besten wäre es, wenn man sich für solchen "Kleinkram" eine Liste macht, wo man dann bei Bedarf kurz einträgt: "Bewerbungsbrief Firma XY, 1.50 EUR Porto.
Das sind sehr gute Ideen. Werde ich absofort so machen! Danke.
Zuletzt geändert von wai am 09.05.2011, 23:36, insgesamt 2-mal geändert.
bbb

Re: Promotion in der Steuererklärung: Belege

Beitrag von bbb »

Ich wollte nur ausdrücklich betonen, dass meine Vermutung, dass die Angaben in den seltensten Fällen im Detail geprüft werden können, nicht jemanden dazu verleiten sollte, dies auszunutzen...

Wegen einer fehlenden Adresse auf einem "echten" Kassenbon wird sicherlich niemand jemand Anderen als Betrüger bezeichnen wollen.
Ich glaube allerdings auch nicht, dass man dem Schreibwarenladen einen Vorwurf machen kann, denn wenn man von ihnen eine Quittung verlangt hätte, hätte man ja alle nötigen Angaben incl. Stempel gehabt.

Man kann auf jeden Fall alles (!) sammeln, was auch nur im entferntesten für Beruf, Weiterbildung etc. ausgegeben wird und dann im Zweifelsfall alles in der Steuererklärung angeben (mit entspr. Erläuterungen), so weit der absolute Betrag den Aufwand rechtfertigt.
Dass manches nicht anerkannt wird, ist normal und meiner Meinung nach wird niemand das als Betrugsversuch ansehen, wenn man versucht (mit korrekten Angaben zur Verwendung!), Sachen abzusetzen.
Nur wenn man falsche Angaben machst, ist das natürlich Betrug.


Du schreibst, Du hättest früher Sachen absetzen können?
Du weißt, dass Du für vier Jahre rückwirkend eine Steuererklärung abgeben kannst?!
-> falls Du also größere Ausgaben hattest (Notebook, Computer, Software, teure Bücher, Reisekosten), könnte es sich durchaus lohnen noch rückwirkend Steuererklärungen zu machen!

Ich habe mich auch lange davor gescheut, weil ich einfach keinen Plan hatte wie das geht.
Mit einer Steuersoftware (Steuersparerklärung, mit der ich sehr zufrieden bin), habe ich mich dann schließlich eingearbeitet und es lohnt sich jedes Mal!

Man muss nur den Mut zum Anfangen haben!


ein weiterer Tipp: Abschreibung
Größere Ausgaben muss man ja ab einer bestimmten Grenzen über mehrere Jahre abschreiben, der Kaufpreis eines Computers wird z. b. auf die folgenden 3 Jahre verteilt, wenn ich mich recht erinnere.
Das heißt aber anders herum auch:
Du könntest bis 31.12.2011 Steuererklärungen für die Jahre 2007-2010 angeben.
Und wenn Du z. B. 2005 einen Computer gekauft hast, könntest Du für 2007 noch die dritte "Rate" der Abschreibung ansetzen, also immerhin ein Drittel des Kaufpreises!

Falls Du also noch alte Belege haben solltest (bei Computern hebt man es ja häufig auf wegen der Garantie), könnte sich das lohnen.

Und wenn Du gerade knapp bei Kasse bist, dann lohnt es sicher auf jeden Fall, sich da einzuarbeiten, denn wenn Du einmal angefangen hast, geht es beim nächsten Mal schon viel leichter.



Alle Angaben ohne Gewähr!
Manche Regeln ändern sich mit der Zeit und die beschriebenen Erfahrungen sind evtl. nicht auf dem neuesten Stand.
Wer anderer Meinung ist oder es besser weiß oder andere Erfahrungen gemacht hat, möge bitte Bescheid geben!

Zuletzt geändert von bbb am 09.05.2011, 13:17, insgesamt 3-mal geändert.
wai

Re: Promotion in der Steuererklärung: Belege

Beitrag von wai »

bbb hat geschrieben:Ich wollte nur ausdrücklich betonen, dass meine Vermutung, dass die Angaben in den seltensten Fällen im Detail geprüft werden können, nicht jemanden dazu verleiten sollte, dies auszunutzen...
Hatte ich auch nicht so verstanden. ;)
Wegen einer fehlenden Adresse auf einem "echten" Kassenbon wird sicherlich niemand jemand Anderen als Betrüger bezeichnen wollen.
Ich glaube allerdings auch nicht, dass man dem Schreibwarenladen einen Vorwurf machen kann, denn wenn man von ihnen eine Quittung verlangt hätte, hätte man ja alle nötigen Angaben incl. Stempel gehabt.
Achso, ok. Dann hab ichs falsch verstanden (ich kenne mich damit eben gar nicht aus). (Ne Quittung für Mini-Beträge zu verlangen wäre denke ich etwas übertrieben.)
Man kann auf jeden Fall alles (!) sammeln, was auch nur im entferntesten für Beruf, Weiterbildung etc. ausgegeben wird und dann im Zweifelsfall alles in der Steuererklärung angeben (mit entspr. Erläuterungen), so weit der absolute Betrag den Aufwand rechtfertigt.
Dass manches nicht anerkannt wird, ist normal und meiner Meinung nach wird niemand das als Betrugsversuch ansehen, wenn man versucht (mit korrekten Angaben zur Verwendung!), Sachen abzusetzen.
Nur wenn man falsche Angaben machst, ist das natürlich Betrug.
Ok, alles klar :).
Du schreibst, Du hättest früher Sachen absetzen können?
Du weißt, dass Du für vier Jahre rückwirkend eine Steuererklärung abgeben kannst?!
-> falls Du also größere Ausgaben hattest (Notebook, Computer, Software, teure Bücher, Reisekosten), könnte es sich durchaus lohnen noch rückwirkend Steuererklärungen zu machen!
Es geht um (teure) Bücher (fürs Studium). Ich bin aber nicht so sicher, ob und wo ich die Rechnungen davon habe. Das mit den 4 Jahren rückwirkend wusste ich nicht.
ein weiterer Tipp: Abschreibung
Größere Ausgaben muss man ja ab einer bestimmten Grenzen über mehrere Jahre abschreiben, der Kaufpreis eines Computers wird z. b. auf die folgenden 3 Jahre verteilt, wenn ich mich recht erinnere.
Das heißt aber anders herum auch:
Du könntest bis 31.12.2011 Steuererklärungen für die Jahre 2007-2010 angeben.
Und wenn Du z. B. 2005 einen Computer gekauft hast, könntest Du für 2007 noch die dritte "Rate" der Abschreibung ansetzen, also immerhin ein Drittel des Kaufpreises!
Ah, das ist sehr interessant.
Und wenn Du gerade knapp bei Kasse bist, dann lohnt es sicher auf jeden Fall, sich da einzuarbeiten, denn wenn Du einmal angefangen hast, geht es beim nächsten Mal schon viel leichter.
Werde ich machen, danke nochmal!
Zuletzt geändert von wai am 09.05.2011, 23:38, insgesamt 3-mal geändert.
bbb

Re: Promotion in der Steuererklärung: Belege

Beitrag von bbb »

Na, dann kann man ja mal 4+2 Jahre zurückdenken und ggf. mit 2007 anfangen, soweit man da noch was zum Absetzen hat.
Im Prinzip kannst man ja auch die Werbungskostenpauschale ansetzen, falls man nicht oder nicht genug Belege hat.

Was die Bücher angeht:
Falls es über Amazon war, hat man vielleicht noch einen Bestellnachweis oder eine Rechnung irgendwo in den Mails.
Ansonsten kann man ja im Finanzamt anrufen und ganz freundlich nachfragen, wie das mit den Büchern geht - vielleicht gäbe es ja auch eine Lösung ohne Quittung...
Zuletzt geändert von bbb am 09.05.2011, 13:18, insgesamt 1-mal geändert.
Sebastian
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Re: Promotion in der Steuererklärung: Belege

Beitrag von Sebastian »

wai hat geschrieben:Ich würde diese Kosten gerne von der Steuer absetzen, sofern ich dieses Jahr noch einen Job bekomme für den ich Steuern bezahle ;).
Ich wünsche Dir natürlich, dass es mit dem Job klappt - aber falls nicht, solltest Du evtl. auch über die Möglichkeit eines sog. Verlustvortrags nachdenken. Mehr dazu z. B. hier...
Damit könntest Du die Ausgaben dieses Jahres sozusagen für nächstes Jahr "aufsparen".

Sebastian
wai

Re: Promotion in der Steuererklärung: Belege

Beitrag von wai »

Das ist sehr interessant. Ich glaube, ich könnte diese Möglichkeit jetzt schon nutzen, da ich 2010 nur bis März gearbeitet - also sehr wenig verdient - habe.

Allerdings weiß ich nicht ob meine Belege ausreichend sind, es geht um Amazon: Bei Amazon kann man ja ganz bequem seine eigenen Bestellungen (z.B. von 2010) auswählen und sich nochmal anzeigen lassen mit Bestellnummer, Preis, Umsatzsteuer, Lieferadresse usw. Zusätzlich hätte ich als "Beweis" dass tatsächlich ich die Bücher gekauft habe und nicht jemand anderes für mich noch meine Kontoauszüge.

P.S.: Manche der Bücher habe ich gebraucht gekauft, aber das schreibt Amazon dann ja auch so.
bbb

Re: Promotion in der Steuererklärung: Belege

Beitrag von bbb »

@wai:

Ich denke, dass die Belege von Amazon ausreichen sollten.
Und ob gebraucht oder nicht ist dann auch gleichgültig, wenn der richtige Preis draufsteht.

Man sollte jedenfalls nicht die Werbungskostenpauschale vergessen:
Jeder Arbeitnehmer kann einen bestimmten Betrag an Werbungskosten absetzen ohne Belege vorlegen zu müssen.
Falls keine Belege für Deine Ausgaben mehr vorliegen, kann man also auch die Pauschale ansetzen.

Der Weg zur Arbeit zählt ja zu den Werbungskosten.
Das ist ja in der Regel leicht nachzuweisen. Falls man für Fahrkarten öffentlicher Verkehrsmittel höhere Kosten als die Kilometerpauschale gehabt hatte, kann man diese auch ansetzen.

im Internet gibt es viele Informationen zu Steuertips, z. B.:
http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehal ... index.html
Zuletzt geändert von bbb am 09.05.2011, 13:19, insgesamt 1-mal geändert.
wai

Re: Promotion in der Steuererklärung: Belege

Beitrag von wai »

Danke euch beiden!
bbb hat geschrieben: Man sollte jedenfalls nicht die Werbungskostenpauschale vergessen:
Jeder Arbeitnehmer kann einen bestimmten Betrag an Werbungskosten absetzen ohne Belege vorlegen zu müssen.
Falls keine Belege für Deine Ausgaben mehr vorliegen, kann man also auch die Pauschale ansetzen.
Ich habe gerade gelesen, dass das für Werbungskosten seit 2010 1000 Euro sind. Ich habe keine 1000 Euro (an absetzbaren Dingen ;) Bücher etc.) ausgegeben. D.h. es hätte für mich nicht mal einen zusätzlichen Nutzen die Rechnungen zu suchen/haben? Ist das richtig? (Natürlich werde ich sie in Zukunft trotzdem aufbewahren, kann ja sein, dass ich über die 1000 Euro komme.)

Und für den Verlustvortrag gilt das gleiche wie für die Steuererklärung, so dass ich ihn noch 4 Jahre rückwirkend bis 2007 schreiben kann, oder? Muss ich dann, wenn ich gearbeitet, aber nur wenig verdient habe (2010) eine Steuererklärung und einen Verlustevortrag schreiben?
Zuletzt geändert von wai am 09.05.2011, 23:39, insgesamt 1-mal geändert.
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