Zitieren in jur. Arbeit: wann vgl. und wann nicht?
Verfasst: 22.04.2011, 16:19
Hallo zusammen,
ich habe nun auch endlich den langen Weg vom passiven Mitleser zum aktiven Mitglied hier geschafft
Ich habe eine kleine Frage zur richtigen Zitierweise in juristischen Arbeiten. Und zwar geht es mir dabei insbesondere um das Wörtchen "vergleiche" oder auch kurz "vgl." in Fußnoten. Auch das Wälzen von "Wie zitiere ich richtig"-Literatur hat mich nicht viel schlauer gemacht. Dennoch möchte ich das wesentliche Zwischenergebnis meiner "Forschung" hier noch einmal darlegen.
1. Wörtliche Zitate werden wörtwörtlich und in Anführungszeichen im Text widergegeben. In der Fußnote steht dann "Meier, NJW 2007, 123, 124.
2. Indirekte Zitate werden im Text sinngemäß wiedergegeben und in der Fußnote mit "Vgl. Meier NJW 2007, 123, 124." belegt.
Das hätte aber zur Folge dass vor 99 % aller Fußnoten ein "Vgl." stehen würde (wenn man mal von Alternativen wie "So auch:" oder "Ebenso:" absieht. Wenn ich den Sinngehalt einer fremden Aussage in einem Satz widergebe - muss dann zwingend das "vgl." in die Fußnote oder kann ich einfach auch direkt "Meier NJW 2007, 123, 124." in die Fußnote packen?
Ich schreibe im Text also bspw.:
Die Frage ob ein Vertrag zustande gekommen ist, bemisst sich nach dem objektiven Empfängerhorizont.
Dieser Satz stammt von mir. Jedoch sehen viele Autoren das auch so . Wie würde also die Fußnote zu diesem Satz anfangen?
ich habe nun auch endlich den langen Weg vom passiven Mitleser zum aktiven Mitglied hier geschafft
Ich habe eine kleine Frage zur richtigen Zitierweise in juristischen Arbeiten. Und zwar geht es mir dabei insbesondere um das Wörtchen "vergleiche" oder auch kurz "vgl." in Fußnoten. Auch das Wälzen von "Wie zitiere ich richtig"-Literatur hat mich nicht viel schlauer gemacht. Dennoch möchte ich das wesentliche Zwischenergebnis meiner "Forschung" hier noch einmal darlegen.
1. Wörtliche Zitate werden wörtwörtlich und in Anführungszeichen im Text widergegeben. In der Fußnote steht dann "Meier, NJW 2007, 123, 124.
2. Indirekte Zitate werden im Text sinngemäß wiedergegeben und in der Fußnote mit "Vgl. Meier NJW 2007, 123, 124." belegt.
Das hätte aber zur Folge dass vor 99 % aller Fußnoten ein "Vgl." stehen würde (wenn man mal von Alternativen wie "So auch:" oder "Ebenso:" absieht. Wenn ich den Sinngehalt einer fremden Aussage in einem Satz widergebe - muss dann zwingend das "vgl." in die Fußnote oder kann ich einfach auch direkt "Meier NJW 2007, 123, 124." in die Fußnote packen?
Ich schreibe im Text also bspw.:
Die Frage ob ein Vertrag zustande gekommen ist, bemisst sich nach dem objektiven Empfängerhorizont.
Dieser Satz stammt von mir. Jedoch sehen viele Autoren das auch so . Wie würde also die Fußnote zu diesem Satz anfangen?